Echt.Strom - Heizung
100% grüner Heizstrom für Ihre Elektroheizung

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Postleitzahl
Personen im Haushalt
Verbrauch (HT)  kWh
Verbrauch (NT)  kWh

Der Echt.Strom-Tarif für Ihren Wärmespeicher

Sie sorgen in Ihrer Wohnung mit einer Elektrospeicherheizung für Wärme? Dann ist unser Tarif „Heizung“ für Wärmespeicherstrom das passende Angebot für Sie. Der Strom für einen Elektrospeicher wird in der Regel nachts entnommen, wenn unsere Kraftwerke weniger ausgelastet sind. Deshalb können wir Ihnen den Nachtstrom im Tarif „Heizung“ zu besonders günstigen Konditionen anbieten.

Zwei Tarifvarianten für Ratingen, Mettmann, Velbert und Umgebung

  • zum einen eine Zweizählermessung für Neu- und Bestandsanlagen mit einer separaten Messung mit Tagnachladung
  • zum anderen die Einzählermessung für Bestandsanlagen mit einem Tarif zur gemeinsamen Messung von Haushalts- und Wärmespeicherstrom

Besonderheit bei Einzählermessung (Wärmespeicher EZ)

Wenn Ihr Stromverbrauch für Haushaltsstrom und die Wärmespeicheranlage über einen Zähler gemessen werden, spricht man von einer Einzählermessung. Der Haushaltsstrom und der Wärmespeicherstrom werden zu unterschiedlichen Tarifen abgerechnet – Haushaltsstrom zum HT-Tarif (Hochtarif) und Wärmespeicherstrom während der Freigabestunden zum NT-Tarif.

Innerhalb der Freigabezeiten für die Wärmespeicheranlage läuft der Haushaltsstrom auch über das NT-Zählwerk, da keine separate Messung vorhanden ist. Für den Haushaltsstrom darf aber laut Gesetz nicht der günstige Wärmespeichertarif verrechnet werden. Daher erfolgt hier eine Korrektur, indem ein Anteil des NT-Verbrauchs rechnerisch zum HT-Verbrauch verlagert wird.

Dieser Anteil wird mit Hilfe eines statistischen Mittelwertes ermittelt. Er beträgt bei Wärmespeicheranlagen mit einer Tagnachladung von zwei Stunden 25 % und mit einer Tagnachladung von vier Stunden 35 % der HT-Verbrauches. Der Gesamtverbrauch (HT + NT) bleibt trotz dieser „Umlagerung“ unverändert.

Ihre Vorteile mit unserem Stromtarif

  • Bis zu 11 Aufladestunden Ihrer Wärmespeicherheizung
    (Je nach Ladetarif 8 oder 9 Stunden in der Nacht und zusätzlich 2 Stunden am Tag)
  • 100% Ökostrom
  • Günstige und sichere Energieversorgung mit zuverlässigem Service
  • Ein- oder Zweizählermessung mit Tag- und Nachttarif

Preise zum Wärmespeicherstrom

Preise gültig bis zu einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh. 

Zweizählermessung - Tarif für separate Messung ohne Tagnachladung

ab 13.02.2023 NettoBrutto*
Arbeitspreisct/kWh22,4026,66
GrundpreisEUR/Monat5,586,64

Zweizählermessung - Tarif für separate Messung mit Tagnachladung

ab 13.02.2023 NettoBrutto*
Arbeitspreis HTct/kWh23,5127,98
Arbeitspreis NTct/kWh22,4026,66
GrundpreisEUR/Monat5,586,64

Einzählermessung - nur für Bestandsanlagen (Haushaltsstrom)

Tarif für gemeinsame Messung Wärmespeicherstrom
ab 13.02.2023 NettoBrutto*
Arbeitspreis NTct/kWh20,8124,76
Tarif für gemeinsame Messung Haushaltsstrom
ab 13.02.2023 NettoBrutto*
Arbeitspreis HTct/kWh30,7636,60
GrundpreisEUR/Monat10,0011,90

* Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % und sind kaufmännisch gerundet.

Weitere Tarifdetails

Eingeschränkte Preisgarantie 1für die Dauer der vereinbarten Erstlaufzeit
Kündigungsfrist 21 Monat vor Ablauf der gewählten Mindestvertragslaufzeit
Mindestvertragslaufzeit 212 Monate
Zahlungsweisejährliche Zahlung oder monatliche Abschläge
ZählerartEintarifzähler oder Zweitarifzähler

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Verbrauch (NT)  kWh

Einfach sparsam – heizen mit einer Wärmepumpe

Wärmepumpen sind eine wirklich umweltschonende und langfristig kostensparende Alternative zu herkömmlichen Erdgas-, Öl- oder Holzheizungen. Denn mit der nachhaltigen und zukunftssichernden Technologie senken Sie die Kosten zum Heizen sowie der Warmwasseraufbereitung um bis zu 50 Prozent.

Unsere Stromkennzeichnung 2021

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005, Angaben auf Basis von Daten für das Jahr 2021.

Vorkasse-Rabatt

Sie erhalten einen Vorkasse-Rabatt von 3 Prozent auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung, wenn die Zahlung aller Abschläge für ein Abrechnungsjahr sowie für alle unter einer Kundennummer bezogenen Energiearten und Wasser im Voraus innerhalb des vertraglich vereinbarten Zahlungsziels nach Zahlungsaufforderung in einer Summe erfolgt. Auf die eventuell zu entrichtende Schmutzwassergebühr wird kein Vorkasse-Rabatt gewährt.

Verbraucherservice

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können Sie an unseren Verbraucherservice per Post (Stadtwerke Ratingen GmbH, Verbraucherservice, Sandstraße 36, 40878 Ratingen), telefonisch (02102 / 485 - 485) oder per E-Mail richten.

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über die gesetzlichen Regelungen, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 / 22480 - 500 oder 01805 / 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 / 22480 - 323
E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 / 2757 240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist ist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Ratingen GmbH, Sandstraße 36, 40878 Ratingen, Tel.: 02102 485-485, E-Mail: widerruf@stadtwerke-ratingen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

1 Eingeschränkte Preisgarantie

Die eingeschränkte Preisgarantie gilt für die Kosten der Energiebeschaffung und des Vertriebs.

Nicht von der Preisgarantie umfasst sind die Preisbestandteile, auf die die SWR keinen Einfluss hat, also die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG; entfällt ab dem 01.07.2022), Netzentgelte, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, AbLaV-Umlage nach §18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbare Lasten (AbLaV), Stromsteuer, Konzessionsabgaben, die Erhebung etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen sowie die Umsatzsteuer.

2 Vertragslaufzeit

Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten, beginnend mit dem Zugang der Vertragsbestätigung beim Kunden. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend um unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, wenn es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt wird.

Stadtwerke Ratingen Kundenberater

 

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Unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen den Kundenservice von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr.

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