Grundlage für die Lieferung von Strom ist die jeweils gültige Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) sowie die jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ratingen GmbH für die Belieferung mit Elektrizität.
Die Grund- und Ersatzversorgung für den landwirtschaftlichen, gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf wird entsprechend § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh angeboten.
Erläuterung zu der Zusammensetzung der Allgemeinen Preise der Grundversorgung und den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen:
In den Nettopreisen sind folgende Kostenbelastungen ab dem 01.04.2024 enthalten:
Stromsteuer 2,05 Cent/kWh; Konzessionsabgabe 1,59 Cent/kWh; Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,275 Cent/kWh; Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,643 Cent/kWh; Umlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes - Offshore-Netzumlage 0,656 Cent/kWh; Netzentgelte: Arbeitspreis 9,43 Cent/kWh; verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz 40,00 Euro/Jahr; Messentgelt 11,70 Euro/Jahr.
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge): am Arbeitspreis: 19,12 Cent/kWh; am Grundpreis: 98,30 Euro/Jahr
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de sowie zur Höhe der genannten Netzentgelte auf der Internetseite des Netzbetreibers unter www.stadtwerke-ratingen.de/netze.