Trinkwasser – Unsere Lebensgrundlage

Ihr Trinkwassertarif

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel überhaupt, schließlich ist es die Quelle unserer Existenz. 

Wir investieren schon seit vielen Generationen in die hohe Qualität des Ratinger Wassers. Dabei kümmern wir uns um die gesamte Trinkwasserversorgung - von der Gewinnung über die Aufbereitung bis hin zur Verteilung. Wir stellen sicher, dass in Ratingen und Umgebung rund um die Uhr Trinkwasser von höchster Qualität aus den Hähnen kommt. 

Trinkwasser gehört zurecht zu den am besten überwachten Lebensmitteln überhaupt. Um die gewohnt gute Qualität Ihres Wassers langfristig zu erhalten, arbeiten wir eng mit dem Gesundheitsamt, den Umweltämtern sowie der Landwirtschaftskammer zusammen. Oberste Priorität hat für uns die strikte Einhaltung der Trinkwasserverordnung. 

Damit das Wasser bei Ihnen zu Hause diesen strengen Vorgaben entspricht, führen wir tägliche Wasseruntersuchungen, Netzkontrollen und Instandhaltungsmaßnahmen durch (weitere Infos hier).

Trinkwasser in Ratingen

  • Beste Lebensmittelqualität
  • Strikte Einhaltung der Trinkwasser-Verordnung
  • Permanent überwachtes Lebensmittel
  • Top-Kundenservice
Wasser im Wasserglas
Mengen- und einem Systempreis des Ratinger Trinkwassers

Unser Preissystem basiert auf einem Mengen- und einem Systempreis

Unser Wassertarif besteht aus einem verbrauchsabhängigen Mengenpreis und einem jährlichen Systempreis: 

  • Der Mengenpreis wird nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Aktuelle Preise für Trinkwasser finden Sie hier. 
  • Der Systempreis dient dazu, die Kosten zu decken, die für Betrieb und Instandhaltung des Trinkwassersystems anfallen. 

Im Vergleich zu Preismodellen, bei denen ausschließlich nach Verbrauch abgerechnet wird, ist unser Preismodell weniger anfällig für Verbrauchsschwankungen.

Wie bestimmt sich der Systempreis?

Bei Wohngebäuden richtet sich der Systempreis nach der Anzahl der Wohneinheiten im betreffenden Gebäude. Bei Nicht-Wohngebäuden orientiert sich der Systempreis an festen Verbrauchsklassen. Bitte beachten Sie dazu unsere untenstehenden Preise zum Wassertarif.

Allgemeiner Tarif für Trinkwasser in Ratingen

Preise gelten seit dem 01.04.2024.

Der Tarif für Wohngebäude sowie Gewerbe- und sonstige versorgte Einheiten setzt sich zusammen aus: dem Mengenpreis für die gelieferte Wassermenge, dem Systempreis für die Nutzung der Betriebs- und Vorhalteleistungen und ggf. dem Servicepreis für zusätzliche Leistungen.

Mengenpreis für Wohngebäude sowie Gewerbe- und sonstige versorgte Einheiten

  NettoBrutto*
Mengenpreis pro m³EUR/m³1,74 €1,86 €

Der Systempreis für Wohngebäude wird nach der Anzahl der Wohneinheiten (WE) berechnet, die über eine Hausanschlussleitung mit Trinkwasser versorgt werden – ungeachtet einer Trinkwasserabnahme.

In dem Systempreis ist ein Standardwasserzähler bis maximal Nenngröße Q3=16 enthalten.

Wohneinheiten Systempreis pro
Gebäude (netto)
Systempreis pro
Gebäude (brutto*)
1EUR/Jahr180,00 €192,60 €
2EUR/Jahr220,00 €235,40 €
3EUR/Jahr260,00 €278,20 €
4EUR/Jahr300,00 €321,00 €
5EUR/Jahr340,00 €363,80 €
6EUR/Jahr380,00 €406,60 €
7EUR/Jahr420,00 €449,40 €
jede weitere WE zusätzlichEUR/Jahr+ 40,00 €+ 42,80 €

Der Systempreis für Gewerbe und sonstige versorgte Einheiten (Nicht-Wohngebäude) richtet sich nach der Abnahmemenge des Anschlussobjekts. Hierbei gilt ein auf 365 Tage errechneter Zeitraum.

In dem Systempreis ist ein Standardwasserzähler bis maximal Nenngröße Q3=16 enthalten.

Klassevonbis Systempreis pro
Kunde (netto)
Systempreis pro
Kunde (brutto*)
10,0 m³199,9 m³EUR/Jahr158,58 €169,68 €
2200,0 m³499,9 m³EUR/Jahr536,65 €574,22 €
3500,0 m³999,9 m³EUR/Jahr1.078,99 €1.154,52 €
41.000,0 m³1.999,9 m³EUR/Jahr2.237,82 €2.394,47 €
52.000,0 m³4.999,9 m³EUR/Jahr4.956,70 €5.303,67 €
65.000,0 m³12.499,9 m³EUR/Jahr11.982,91 €12.821,71 €
712.500,0 m³59.999,9 m³EUR/Jahr34.816,10 €37.253,23 €
860.000,0 m³ EUR/Jahr117.420,01 €125.639,41 €

Servicepreise

Der Servicepreis gilt für Zusatz- und/oder Mehrleistungen, die über die im Systempreis enthaltenen Leistungen hinausgehen.

  Servicepreis (netto)Servicepreis (brutto*)
Zusätzlicher Großwasserzähler (Zusatzleistung)
zusätzlicher Zähler Q3=25EUR/Jahr291,28 €311,67 €
zusätzlicher Zähler Q3=40EUR/Jahr291,28 €311,67 €
zusätzlicher Zähler Q3=63EUR/Jahr291,28 €570,30 €
zusätzlicher Zähler Q3=100EUR/Jahr786,96 €842,05 €
zusätzlicher Zähler Q3=250EUR/Jahr1.549,26 €1.657,71 €
Größerer Zähler (Mehrleistung)
größerer Zähler Q3=25EUR/Jahr197,26 €211,07 €
größerer Zähler Q3=40EUR/Jahr197,26 €211,07 €
größerer Zähler Q3=63EUR/Jahr438,98 €469,71 €
größerer Zähler Q3=100EUR/Jahr692,95 €741,46 €
größerer Zähler Q3=250EUR/Jahr1.455,25 €1.557,12 €

* Die genannten Bruttopreise sind gerundet. Sie beinhalten die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von zzt. 7 %. Maßgeblich sind alle Nettopreise.

Sonderregelungen

Bei einem Verbrauch von mehr als 15.000 m³ jährlich können Sonderverträge abgeschlossen werden.
Für die Entnahme von Wasser aus Standrohren gelten besondere Bedingungen.

Sie haben Fragen zum Trinkwasser?

Für Sie haben wir alle häufig gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten zusammengestellt.

Zu den FAQs

Wasserglas mit Trinkwasser auf einem Tisch

Persönlich für Sie da

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02102 485 - 485

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Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist ist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Ratingen GmbH, Sandstraße 36, 40878 Ratingen, Tel.: 02102 485-485, E-Mail: widerruf@stadtwerke-ratingen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Trinkwasser während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.