Informationen zur Grundversorgung mit Erdgas

Hier finden Sie alle Informationen zur Grundversorgung zusammengefasst. 

  • Kündigungsfrist 2 Wochen
  • Jederzeit kündbar
  • Unbefristete Laufzeit

Mit der Grundversorgung i.S.v. § 36 EnWG stellen wir sicher, dass Letztverbraucher, die Niederdrucks-Gas für den einen Jahresverbrauch von 100.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke nutzen (sog. „Haushaltskunden“), die Möglichkeit haben, Erdgas dauerhaft und zu transparenten Preisen beziehen zu können. 

Voraussetzungen der Grundversorgung

Voraussetzung für die Grundversorgung i.S.v. § 36 EnWG durch uns ist, dass 

  • der Erdgas in Niederdruck bezogen wird;
  • der Erdgasbezug in einem Gebiet erfolgt, in dem wir der zuständige Grundversorger sind,
  • der Erdgas für den einen Jahresverbrauch von 100.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bezogen wird und
  • die Durchführung der Grundversorgung aus wirtschaftlichen Gründen zumutbar ist (also keine unerheblichen Altschulden bestehen, etc.). 

Eine Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht für die Dauer von drei Monaten seit dem Beginn einer Ersatzversorgung nach § 38 Absatz 1 EnWG, sofern der Haushaltskunde bereits zuvor an der betroffenen Entnahmestelle beliefert wurde und die Entnahmestelle dem bisherigen Lieferanten aufgrund einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages nicht mehr zugeordnet werden konnte.

Regelungen der Grundversorgung

Die Grundversorgung von Haushaltskunden durch uns erfolgt zu den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), den Allgemeinen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sowie unseren Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV. Insbesondere 

  • besteht keine Mindestvertragslaufzeit, vielmehr kann die Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden;
  • hat die Grundversorgung keine befristete Laufzeit

Grundversorgung für Privat- und Gewerbekund*innen

Preise gültig für das Ratinger Stadtgebiet und bis zu einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh für Privatkund*innen und 10.000 kWh für Gewerbekund*innen.

Echt.Gas - Flex (Grundversorgung)

gültig ab 01.01.2025 NettoBrutto*
1. Stufe: Bei einem Jahresverbrauch von 0 kWh bis 4.000 kWh
Verbrauchspreisct/kWh13,6916,29
GrundpreisEUR/Monat5,025,97
2. Stufe: Ab einem Jahresverbrauch von 4.001 kWh   
Verbrauchspreisct/kWh10,8212,88
GrundpreisEUR/Monat14,5817,35

Echt.Gas - Flex (Grundversorgung)

gültig bis 31.12.2024 NettoBrutto*
1. Stufe: Bei einem Jahresverbrauch von 0 kWh bis 4.000 kWh
Verbrauchspreisct/kWh14,0916,77
GrundpreisEUR/Monat5,025,97
2. Stufe: Ab einem Jahresverbrauch von 4.001 kWh   
Verbrauchspreisct/kWh11,2213,35
GrundpreisEUR/Monat14,5817,35

* Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % und sind kaufmännisch gerundet.

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Weitere Informationen zu den Tarifen

Sie erhalten einen Vorkasse-Rabatt von 3 Prozent auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung, wenn die Zahlung aller Abschläge für ein Abrechnungsjahr sowie für alle unter einer Kundennummer bezogenen Energiearten und Wasser im Voraus innerhalb des vertraglich vereinbarten Zahlungsziels nach Zahlungsaufforderung in einer Summe erfolgt. Auf die eventuell zu entrichtende Schmutzwassergebühr wird kein Vorkasse-Rabatt gewährt.

Erläuterung:

Innerhalb der Grundversorgung erfolgt die Jahresverbrauchsabrechnung über eine Bestabrechnung.

Informationen zu Kostenbelastungen nach § 2 Abs. 3 Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV):

In den Nettoverbrauchspreisen sind folgende Entgelte ab dem 01.01.2024 enthalten: Energiesteuer 0,55 ct/kWh, Konzessionsabgabe 0,27 ct/kWh, Emissionszertifikate nach dem BEHG („CO2-Preis) 0,635 ct/kWh, Gasspeicherumlage 0,145 ct/kWh = in Summe 1,600 ct/kWh.

Grundlage für die Lieferung von Erdgas ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie die jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ratingen GmbH für die Belieferung mit Erdgas.

Die Grund- und Ersatzversorgung für den landwirtschaftlichen, gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf wird entsprechend § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh angeboten.

Erklärung der Begriffe:

Energiesteuer: Eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Konzessionsabgabe: Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
Entgelte für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem BEHG („CO2-Preis“): Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zum Schutz des Klimas einheitlich festgelegte Kosten für den verpflichtenden Erwerb von Emissionszertifikaten durch u. a. die Gaslieferanten.
Gasspeicherumlage: Die Gasspeicherumlage wird auf Grundlage des neu geschaffenen §§ 35a ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ab dem 01.10.2022 erhoben und dient zur Deckung der Kosten für die Sicherstellung der von der Bundesregierung per Gesetz bestimmten Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen. Die Umlage wird von der Trading Hub Europe GmbH auf ihrer Internetseite unter HYPERLINK „http://www.tradinghub.eu/de-de“ www.tradinghub. eu/de-de veröffentlicht.

Energiesteuer-Hinweis: Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.