Wer eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet oder verkauft, hat seit dem 1. Juli 2008 immer auch einen Energieausweis vorzulegen. Der Ausweis ordnet jedes Haus in eine Energieeffizienzklasse zwischen A+ und H ein – ähnlich wie man es schon seit Jahren von Kühlschränken oder Waschmaschinen kennt. Diese Einordnung erleichtert Interessierten die Vergleichsmöglichkeit von Immobilien und hilft bei der Kauf- oder Mietentscheidung.
Energieausweis bei den Stadtwerken Ratingen beantragen
Unsere Fachleute stellen sowohl den bedarfsorientierten Energieausweis (Pflicht für alle Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die einschließlich bis zum 01. November 1977 errichtet wurden) als auch den verbrauchsorientierten Ausweis (für Gebäude, die nach dem 01.11.1977 gebaut wurden sowie für Gebäude ab fünf Wohneinheiten) aus. Bei der letztgenannten Möglichkeit kann man zwischen beiden Varianten wählen.
Der Unterschied: Der kostengünstigere „Verbrauchsausweis“ dokumentiert das individuelle Heizverhalten der letzten drei Jahre. Die Leistungen des Energiebedarfsausweises umfassen hingegen die genaue energetische Qualität des Gebäudes. Ein Experte begutachtet dafür bei Ihnen vor Ort die Außenwände, Dachflächen, Fenster, Türen und Fußböden und analysiert die Stärken und Schwächen der Immobilie. Diese Daten sind natürlich deutlich aussagekräftiger als die reinen Verbrauchswerte, die je nach Nutzer deutlich schwanken können. Die Laufzeit der beiden Energieausweistypen beträgt jeweils zehn Jahre.
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