Mit dem Inkrafttreten des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) zum 1. Januar 2023 sind Vermietende verpflichtet, sich an den CO2-Kosten ihrer Mieter*innen zu beteiligen. Die Verteilung richtet sich dabei nach dem Energieverbrauch und dem energetischen Zustand des Gebäudes.
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