Informationen zur Ersatzversorgung mit Erdgas

Kann der Erdgasbezug eines Letztverbrauchers ohne dessen Kenntnis einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag nicht zugeordnet werden oder speist der eigentliche Erdgaslieferant des Letztverbrauchers entgegen seiner Verpflichtung kein Erdgas in das Erdgasnetz ein (bspw. infolge einer Insolvenz), stellen wir in den Gebieten, in denen wir der zuständige Grundversorger sind, die Versorgung des betroffenen Letztverbrauchers mit Erdgas in Niederdruck für bis zu 3 Monate im Rahmen der sog. „Ersatzversorgung“ nach § 38 EnWG sicher, um es dem Letztverbraucher zu ermöglichen, innerhalb dieser Zeit einen neuen Erdgaslieferanten zu suchen. Nach Ablauf der 3 Monate endet die Ersatzversorgung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 

Voraussetzungen der Ersatzversorgung

Voraussetzung für die Ersatzversorgung i.S.v. § 38 EnWG durch uns ist, dass

  • der Erdgasbezug in Niederdruck erfolgt;
  • der Erdgasbezug in einem Gebiet erfolgt, in dem wir der zuständige Grundversorger sind,
  • das Erdgas für den einen Jahresverbrauch von 100.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch bezogen wird, wobei auch der Erdgasbezug der Ladepunkte für Elektromobile und der Erdgasbezug für Landerdgasanlagen dem Letztverbrauch im Sinne dieses Gesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gleichsteht, und
  • der Erdgasbezug ohne Kenntnis des Letztverbrauchers einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag nicht zugeordnet werden kann oder der eigentliche Erdgaslieferant des Letztverbrauchers entgegen seiner Verpflichtung kein Erdgas in das Erdgasnetz einspeist (bspw. infolge einer Insolvenz des Erdgaslieferanten).

Regelungen der Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung eines Letztverbrauchers durch uns erfolgt zu den Bedingungen der Grundversorgung, also zu den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), den Allgemeinen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sowie unseren Ergänzenden Bedingungen. Insbesondere 

  • hat die Ersatzversorgung eine Laufzeit von maximal 3 Monaten;
  • kann die Ersatzversorgung durch Abschluss eines neuen Liefervertrags jederzeit ohne Kündigung beendet werden

Für Gewerbetreibende

Ersatzversorgung Niederdrucknetz

Ersatzversorgung Mitteldrucknetz

Ersatzversorgung für Privatkund*innen

Die Ersatzversorgung von Letztverbraucher*innen, die Erdgas für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 100.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke nutzen, erfolgt zu nachfolgenden Preisen:

Ersatzversorgung

gültig ab 01.04.2024 NettoBrutto*
1. Stufe: Bei einem Jahresverbrauch von 0 kWh bis 4.000 kWh
Verbrauchspreisct/kWh15,5818,54
GrundpreisEUR/Monat5,025,97
2. Stufe: Ab einem Jahresverbrauch von 4.001 kWh   
Verbrauchspreisct/kWh12,7115,12
GrundpreisEUR/Monat14,5817,35

* Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % und sind kaufmännisch gerundet. In den o.g. Preisen sind die Netznutzungsentgelte und gesetzlichen Umlagen inklusive.

Alte Preise zur Ersatzversorgung

gültig ab 01.03.2023   
1. Stufe: Bei einem Jahresverbrauch von 0 kWh bis 4.000 kWh NettoBrutto*
Verbrauchspreisct/kWh18,1619,43
GrundpreisEUR/Monat5,025,37
    
2. Stufe: Ab einem Jahresverbrauch von 4.001 kWh   
Verbrauchspreisct/kWh15,2916,36
GrundpreisEUR/Monat14,5815,60
gültig ab 01.02.2023   
1. Stufe: Bei einem Jahresverbrauch von 0 kWh bis 4.000 kWh NettoBrutto*
Verbrauchspreisct/kWh17,98019,240
GrundpreisEUR/Monat2,3402,500
    
2. Stufe: Ab einem Jahresverbrauch von 4.001 kWh   
Verbrauchspreisct/kWh16,06017,180
GrundpreisEUR/Monat8,7409,350
gültig ab 15.01.2023   
1. Stufe: Bei einem Jahresverbrauch von 0 kWh bis 4.000 kWh NettoBrutto*
Verbrauchspreisct/kWh18,81020,130
GrundpreisEUR/Monat2,3402,500
    
2. Stufe: Ab einem Jahresverbrauch von 4.001 kWh   
Verbrauchspreisct/kWh16,88018,060
GrundpreisEUR/Monat8,7409,350
gültig ab 01.01.2023   
1. Stufe: Bei einem Jahresverbrauch von 0 kWh bis 4.000 kWh NettoBrutto*
Verbrauchspreisct/kWh20,25021,670
GrundpreisEUR/Monat2,3402,500
    
2. Stufe: Ab einem Jahresverbrauch von 4.001 kWh   
Verbrauchspreisct/kWh18,31019,590
GrundpreisEUR/Monat8,7409,350
gültig ab 15.12.2022   
1. Stufe: Bei einem Jahresverbrauch von 0 kWh bis 4.000 kWh NettoBrutto*
Verbrauchspreisct/kWh24,71026,440
GrundpreisEUR/Monat2,3402,500
    
2. Stufe: Ab einem Jahresverbrauch von 4.001 kWh   
Verbrauchspreisct/kWh22,79024,390
GrundpreisEUR/Monat8,7409,350
gültig ab 01.12.2022   
1. Stufe: Bei einem Jahresverbrauch von 0 kWh bis 4.000 kWh NettoBrutto*
Verbrauchspreisct/kWh24,06025,740
GrundpreisEUR/Monat2,342,50
    
2. Stufe: Ab einem Jahresverbrauch von 4.001 kWh   
Verbrauchspreisct/kWh22,14023,690
GrundpreisEUR/Monat8,7409,350
gültig ab 01.11.2022   
1. Stufe: Bei einem Jahresverbrauch von 0 kWh bis 4.000 kWh NettoBrutto*
Verbrauchspreisct/kWh23,40025,040
GrundpreisEUR/Monat2,342,500
    
2. Stufe: Ab einem Jahresverbrauch von 4.001 kWh   
Verbrauchspreisct/kWh21,48022,980
GrundpreisEUR/Monat8,7409,350
gültig ab 15.10.2022   
1. Stufe: Bei einem Jahresverbrauch von 0 kWh bis 4.000 kWh NettoBrutto*
Verbrauchspreisct/kWh22,33023,893
GrundpreisEUR/Monat2,342,500
    
2. Stufe: Ab einem Jahresverbrauch von 4.001 kWh   
Verbrauchspreisct/kWh20,41021,839
GrundpreisEUR/Monat8,7409,350
gültig ab 01.10.2022   
1. Stufe: Bei einem Jahresverbrauch von 0 kWh bis 4.000 kWh NettoBrutto*
Verbrauchspreisct/kWh28,1233,46
GrundpreisEUR/Monat2,342,78
    
2. Stufe: Ab einem Jahresverbrauch von 4.001 kWh   
Verbrauchspreisct/kWh26,2031,18
GrundpreisEUR/Monat8,74010,40

* Die Bruttopreise enthalten die reduzierte gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % und sind kaufmännisch gerundet. Der Umsatzsteuersatz gilt für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024. 

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