Kann der Erdgasbezug eines Letztverbrauchers ohne dessen Kenntnis einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag nicht zugeordnet werden oder speist der eigentliche Erdgaslieferant des Letztverbrauchers entgegen seiner Verpflichtung kein Erdgas in das Erdgasnetz ein (bspw. infolge einer Insolvenz), stellen wir in den Gebieten, in denen wir der zuständige Grundversorger sind, die Versorgung des betroffenen Letztverbrauchers mit Erdgas in Niederdruck für bis zu 3 Monate im Rahmen der sog. „Ersatzversorgung“ nach § 38 EnWG sicher, um es dem Letztverbraucher zu ermöglichen, innerhalb dieser Zeit einen neuen Erdgaslieferanten zu suchen. Nach Ablauf der 3 Monate endet die Ersatzversorgung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Voraussetzungen der Ersatzversorgung
Voraussetzung für die Ersatzversorgung i.S.v. § 38 EnWG durch uns ist, dass
- der Erdgasbezug in Niederdruck erfolgt;
- der Erdgasbezug in einem Gebiet erfolgt, in dem wir der zuständige Grundversorger sind,
- das Erdgas für den einen Jahresverbrauch von 100.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch bezogen wird, wobei auch der Erdgasbezug der Ladepunkte für Elektromobile und der Erdgasbezug für Landerdgasanlagen dem Letztverbrauch im Sinne dieses Gesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gleichsteht, und
- der Erdgasbezug ohne Kenntnis des Letztverbrauchers einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag nicht zugeordnet werden kann oder der eigentliche Erdgaslieferant des Letztverbrauchers entgegen seiner Verpflichtung kein Erdgas in das Erdgasnetz einspeist (bspw. infolge einer Insolvenz des Erdgaslieferanten).
Regelungen der Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung eines Letztverbrauchers durch uns erfolgt zu den Bedingungen der Grundversorgung, also zu den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), den Allgemeinen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sowie unseren Ergänzenden Bedingungen. Insbesondere
- hat die Ersatzversorgung eine Laufzeit von maximal 3 Monaten;
- kann die Ersatzversorgung durch Abschluss eines neuen Liefervertrags jederzeit ohne Kündigung beendet werden