Wie setzen sich die Fernwärmekosten zusammen?
Fernwärmekosten setzen sich aus den folgenden Preiskomponenten zusammen:
- Arbeitspreis
- Jahresgrundpreis
- Verrechnungspreis für die Messeinrichtung
Bisher veränderte sich der Fernwärmepreis jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres.
Die Preisveränderungen werden durch die langen Vertragslaufzeiten bei Fernwärme anhand von Preisgleitklauseln (mathematischen Formeln) berechnet, deren Indizes die wesentlichen Kostenelemente für die Wärmeerzeugung und -lieferung abbilden.
Was ist eine Preisgleitklausel?
Eine Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme ist auf lange Sicht nicht vorhersehbar. Daher sind in den Verträgen zur Fernwärme Preisgleitklauseln enthalten, mit denen die Fernwärmepreise (Verbrauchs-, Grund- und Verrechnungspreis) den sich stetig verändernden Marktbedingungen angepasst werden. Als Kostenelemente werden Indizes verwendet, die u. a. vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden. Je nach Situation können sich die Preise nach oben oder unten entwickeln.
Ist Fernwärme nach der Preiserhöhung noch konkurrenzfähig?
Da sich die Preise für Öl und Gas aufgrund des neu eingeführten Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) verteuern und auch an den Rohstoffmärkten die Preise für Öl und Erdgas deutlich ansteigen, bleibt die Fernwärme sowohl ökologisch als auch preislich weiterhin eine effiziente Wärmeversorgung.
Wie sieht die Preisgleitklausel für den Verbrauchspreis aus?
Preisgleitklauseln in der Fernwärme berücksichtigen die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme sowie auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt. Hierdurch wird eine kostenorientierte Preisbemessung gewährleistet. Zudem wird auch berücksichtigt, dass sich die Gestaltung der Fernwärmepreise nicht losgelöst von den Preisverhältnissen am Wärmemarkt vollziehen lässt.
Verbrauchspreis Privatkunden ab 01.01.2023:
Verrechnungspreis je Wärmemengenzähler Privatkunden ab 01.01.2023:
Verbrauchspreis Gewerbe- und sonstige Kunden ab 01.01.2023:
Verbrauchspreis Bauwärme ab 01.01.2023:
VPneu = Verbrauchspreis für die abgenommene Wärmemenge
VP0 = Basis-Verbrauchspreis
ES = Gas-Index
EM = Gas-Index
L = Index der Tarifdienste und Arbeitszeiten (Index vom Statistischen Bundesamt, der speziell für die Energiebranche gilt)
I = Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten
EBenchmark = gesetzlich festgelegte Vergleichswert für CO2-Emissionen aus der Erzeugung von Wärme (Wärmebenchmark)zur Festlegung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten
F = Freimenge für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten
PECarbix = European Energy Exchange AG (Abrechnungspreise für das Marktgebiet ECarbix in EUR/t
PBEHG = CO2-Preis gem. deutschem Brennstoff-Emissions-Handelsgesetz
Wie sehen die Preisgleitklauseln für den Grund- und Verrechnungspreis- und Verrechnungspreis aus?
Preisgleitklausel für den Grund- und Verrechnungspreis (Messdienstleistungen) zum 1. Januar 2023:
Grund- und Verrechnungspreis Privatkunden:
Grund- und Verrechnungspreis Gewerbe- und sonstige Kunden:
GPneu = Grundpreis
VePneu =Verrechnungspreis
GP0 = Basis-Jahresgrundpreis
VeP0 = Basiswert
L = Index der Tarifdienste und Arbeitszeiten (Index vom Statistischen Bundesamt, der speziell für die Energiebranche gilt)
I = Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist ist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Ratingen GmbH, Sandstraße 36, 40878 Ratingen, Tel.: 02102 485-485, E-Mail: widerruf@stadtwerke-ratingen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Fernwärme während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.