Fernwärme für Privatkund*innen
Die Wärme vor Ihrer Haustür

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Heizen mit Fernwärme in Ratingen – Platz und Kosten sparen und gleichzeitig die Umwelt schonen

Wir liefern Ihnen und Ihrer Heizung Fernwärme - und zwar direkt von unseren Kraftwerken in Ratingen-West und in Ratingen-Breitscheid in Ihre vier Wände. Heizen mit Fernwärme zählt derzeit zu den modernsten und energieeffizientesten Methoden. Deshalb bieten wir Ihnen das entsprechende Tarifangebot für Ihre Heizung.

In unseren Blockkraftheizwerken in Ratingen-West und in Ratingen-Breitscheid wird nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) neben Strom auch Wärme produziert, die wiederum über das Rohrleitungssystem direkt effizient und umweltschonend an die ansässigen Verbraucher*innen abgegeben werden kann. Kund*innen mit der entsprechenden Nähe zu einer der Hauptleitungen können so von unserem Angebot in Ratingen profitieren und ihre Heizung mit Fernwärme betreiben.

Neben der besonderen Energieeffizienz liegen weitere Vorteile auf der Hand: Sie senken die Kosten für Ihre Heizung und sparen zudem Platz. Denn für Fernwärme benötigen Sie keine Heizkessel, keinen Schornstein und auch keinen Raum für die Brennstofflagerung. Und ganz nebenbei steigern Sie auch noch Ihren Gebäudewert durch eine bessere Beurteilung im Energieausweis.

Fernwärme: Ihre Vorteile

  • Günstige und stabile Energiekosten: verglichen mit Gas-, Öl- und Holzpelletheizungen
  • Niedrige Investitionskosten: im Vergleich zu anderen Heizungssystemen
  • Umweltfreundlich: geringer CO2- und Schadstoff-Ausstoß durch innovative
    und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
  • Hohe Sicherheit: im Vergleich zu Gasheizungen
  • Wertsteigerung der Immobilie: durch eine bessere Beurteilung im Energieausweis
  • Platzsparend: kompakte Technik, kein Platzbedarf für Brennstofflagerung
  • Niedriger Wartungsaufwand: kein Zeitaufwand für Schornsteinfeger, Emissionsmessungen etc.
  • Viel Komfort: Sofort verfügbare Heizwärme oder Heißwasser ohne Vorheizen

Preise zum Fernwärmetarif

Gültig ab dem 01.01.2024

Haushaltskunden Raumheizung und Warmwasser NettoBrutto*
Verbrauchspreisct/kWh15,0016,05
Grundpreis je m² WohnflächeEUR/Jahr2,612,79
Verrechnungspreis je WärmemengenzählerEUR/Jahr95,82102,53
 
Bauwärme
Verbrauchspreis ct/kWh26,4928,34

* Die Bruttopreise enthalten den verminderten Umsatzsteuersatz von 7%1 und sind kaufmännisch gerundet. Der Fernwärmepreis wird auf Basis der Nettopreise errechnet und anschließend um die jeweils gültige Umsatzsteuer erhöht.

1) Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird der
Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen sowie auf Wärmelieferungen vom 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf
7 % reduziert. Eine vorzeitige Wiederanhebung ab 01.03.2024 ist vom Bundestag im Rahmen desWachstumschancengesetzes jedoch bereits beschlossen worden.Diesem Gesetz muss jedoch auch der Bundesrat zustimmen, wobei sich das Gesetz derzeit im Vermittlungsausschussbefindet. Eine Verabschiedung im Bundesrat ist nach regulärem Sitzungskalender frühestens am 02.02.2024 möglich.Sollte das Gesetz nicht verabschiedet werden, gilt aktuell die bisherige Rechtslage fort, wonach dieMehrwertsteuerermäßigung bis zum 31.03.2024 weiterläuft. Eine Entscheidung über die Laufzeit der temporärenUmsatzsteuerabsenkung für Gas- und Wärmelieferungen wird Anfang des Jahres 2024 erwartet. (Stand: 19.12.2023)

Informationen zu Energiedaten der Ratinger FHW

FHW Ratingen West
Primärenergiefaktor nach AGFW FW-309-1 (Mai 2014)fP,FW = 0,49
KWK-Anteil Fernwärme61,6 %
FHW Ratingen Breitscheid
Primärenergiefaktor nach AGFW FW-309-1 (Mai 2014)fP,FW = 0,45
KWK-Anteil Fernwärme 76,4%
2021
Netzverluste 10.100 MWh/a
proz. Anteil eingesetzter Energieträger100 % Erdgas
Treibhausgasemissionen CO2 im Jahr0,5544 t/MWh

Preisanpassung Fernwärme

Turnusmäßig passen wir gemäß der jeweils gültigen AVB (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung) jährlich zum 1. Januar die Verkaufspreise für Fernwärme an. 

Die Berechnung des Fernwärmepreises sowie mögliche Preisanpassungen unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Der Preis ist dabei an vertraglich festgelegte Preisänderungsklauseln gekoppelt. Hintergrund der Preiserhöhung sind insbesondere die gestiegenen Beschaffungspreise für Erdgas sowie der Emissionspreis. Die Erdgas-Preise am Terminmarkt sind u. a. durch einen ungewöhnlich langen Winter und die weltweit gestiegene Nachfrage nach Erdgas im Zuge der konjunkturellen Erholung nach der Corona-Pandemie um ein Vielfaches gestiegen. Auch der von der Bundesregierung zum Klimaschutz zum 1. Januar 2021 eingeführte, jährlich steigende CO2-Preis wirkt sich auf die Endkundenpreise für Heizenergie aus.

Zusatzinformation Fernwärme:

Fernwärme bietet sowohl ökologisch als auch preislich Vorteile gegenüber anderen Heizsystemen. Durch die Kraft-Wärme-Kopplung hat sie einen besonders geringen CO2- und Schadstoffausstoß. Der Wartungsaufwand der Heizsysteme ist gering und durch die unmittelbare Verfügbarkeit von Heizwärme und heißem Wasser ist sie besonders komfortabel. Aus diesem Grund erweitern wir unser Fernwärmenetz kontinuierlich und leisten hierbei einen wichtigen Beitrag zum städtischen Klimaschutzkonzept.

Weitere Informationen zur Fernwärme-Preiserhöhung haben wir in den folgenden FAQs zusammengefasst.

FAQs zur Fernwärme-Preiserhöhung

Wie setzen sich die Fernwärmekosten zusammen?

Fernwärmekosten setzen sich aus den folgenden Preiskomponenten zusammen:

  • Arbeitspreis
  • Jahresgrundpreis
  • Verrechnungspreis für die Messeinrichtung

Bisher veränderte sich der Fernwärmepreis jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres.

Die Preisveränderungen werden durch die langen Vertragslaufzeiten bei Fernwärme anhand von Preisgleitklauseln (mathematischen Formeln) berechnet, deren Indizes die wesentlichen Kostenelemente für die Wärmeerzeugung und -lieferung abbilden.

Was ist eine Preisgleitklausel?

Eine Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme ist auf lange Sicht nicht vorhersehbar. Daher sind in den Verträgen zur Fernwärme Preisgleitklauseln enthalten, mit denen die Fernwärmepreise (Verbrauchs-, Grund- und Verrechnungspreis) den sich stetig verändernden Marktbedingungen angepasst werden. Als Kostenelemente werden Indizes verwendet, die u. a. vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden. Je nach Situation können sich die Preise nach oben oder unten entwickeln.

Ist Fernwärme nach der Preiserhöhung noch konkurrenzfähig?

Da sich die Preise für Öl und Gas aufgrund des neu eingeführten Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) verteuern und auch an den Rohstoffmärkten die Preise für Öl und Erdgas deutlich ansteigen, bleibt die Fernwärme sowohl ökologisch als auch preislich weiterhin eine effiziente Wärmeversorgung.

Wie sehen die Preisgleitklauseln für den Grund-, Verbrauchs- und Verrechnungspreis aus?

Gültig ab 1. Januar 2024:
 

Haushaltskunden:

Gewerbe und sonstige Kunden:

Bauwärme:

VPneu = Verbrauchspreis für die abgenommene Wärmemenge
VP0 = Basis-Verbrauchspreis
ES = Gas-Index
EM = Gas-Index
L = Index der Tarifdienste und Arbeitszeiten (Index vom Statistischen Bundesamt, der speziell für die Energiebranche gilt)
I = Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten
EBenchmark = gesetzlich festgelegte Vergleichswert für CO2-Emissionen aus der Erzeugung von Wärme (Wärmebenchmark)zur Festlegung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten
F = Freimenge für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten
PECarbix = European Energy Exchange AG (Abrechnungspreise für das Marktgebiet ECarbix in EUR/t
PBEHG = CO2-Preis gem. deutschem Brennstoff-Emissions-Handelsgesetz

GPneu = Grundpreis
VePneu =Verrechnungspreis
GP0 = Basis-Jahresgrundpreis
VeP0 = Basiswert
L = Index der Tarifdienste und Arbeitszeiten (Index vom Statistischen Bundesamt, der speziell für die Energiebranche gilt)
I = Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist ist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Ratingen GmbH, Sandstraße 36, 40878 Ratingen, Tel.: 02102 485-485, E-Mail: widerruf@stadtwerke-ratingen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Fernwärme während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.