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Preisanpassung Fernwärme

Bei der Fernwärme erfolgt zum 1. Januar 2026 eine Anpassung der Preisgleitklausel, auf deren Grundlage die Fernwärmepreise jährlich berechnet werden. Hintergrund sind Kostenentwicklungen – insbesondere die deutlich gestiegenen Gas-Netzentgelte sowie allgemeine Preissteigerungen –, die durch die bisherige Preisgleitklausel nicht ausreichend abgebildet wurden.

Durch die Anpassung kommt es zu einer Preiserhöhung in den Fernwärmetarifen für Privat- und Gewerbekund*innen sowie für Bauwärme.

Grundsätzlich steht Fernwärme für eine sichere, komfortable und effiziente Energieversorgung. In Ratingen wird sie derzeit noch mit fossilem Erdgas erzeugt. Die Stadtwerke Ratingen arbeiten jedoch schon heute an zukunftsweisenden Technologien, um fossile Brennstoffe Schritt für Schritt zu ersetzen. In diesem Zusammenhang wird das Fernheizkraftwerk in den kommenden Jahren so umgerüstet, dass die Wärmeversorgung langfristig klimaneutral erfolgen kann. Die Planungen für diese Umstellung laufen bereits.  

Die von den Preisanpassungen betroffenen Kund*innen der Stadtwerke Ratingen werden in den kommenden Tagen individuell per Post über die für sie geltenden Preisänderungen informiert. Die ab Januar geltenden Tarifkonditionen sind bereits hier einsehbar.

Zusatzinformation Fernwärme:

Fernwärme bietet sowohl ökologisch als auch preislich Vorteile gegenüber anderen Heizsystemen. Durch die Kraft-Wärme-Kopplung hat sie einen besonders geringen CO2- und Schadstoffausstoß. Der Wartungsaufwand der Heizsysteme ist gering und durch die unmittelbare Verfügbarkeit von Heizwärme und heißem Wasser ist sie besonders komfortabel. Aus diesem Grund erweitern wir unser Fernwärmenetz kontinuierlich und leisten hierbei einen wichtigen Beitrag zum städtischen Klimaschutzkonzept.

Weitere Informationen zur Fernwärme-Preiserhöhung haben wir in den folgenden FAQs zusammengefasst.

Häufig gestellte Fragen zur Fernwärme-Preiserhöhung

  • Fernwärmekosten setzen sich aus den folgenden Preiskomponenten zusammen:

    • Arbeitspreis
    • Jahresgrundpreis
    • Verrechnungspreis für die Messeinrichtung

    Bisher veränderte sich der Fernwärmepreis jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres.

    Die Preisveränderungen werden durch die langen Vertragslaufzeiten bei Fernwärme anhand von Preisgleitklauseln (mathematischen Formeln) berechnet, deren Indizes die wesentlichen Kostenelemente für die Wärmeerzeugung und -lieferung abbilden.

  • Eine Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme ist auf lange Sicht nicht vorhersehbar. Daher sind in den Verträgen zur Fernwärme Preisgleitklauseln enthalten, mit denen die Fernwärmepreise (Verbrauchs-, Grund- und Verrechnungspreis) den sich stetig verändernden Marktbedingungen angepasst werden. Als Kostenelemente werden Indizes verwendet, die u. a. vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden. Je nach Situation können sich die Preise nach oben oder unten entwickeln.

  • Da sich die Preise für Öl und Gas aufgrund des neu eingeführten Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) verteuern und auch an den Rohstoffmärkten die Preise für Öl und Erdgas deutlich ansteigen, bleibt die Fernwärme sowohl ökologisch als auch preislich weiterhin eine effiziente Wärmeversorgung.

  • Gültig ab 1. Januar 2026

    VPneu = Verbrauchspreis neu in €/MWh 

    VP0 = Verbrauchspreis (Ausgangspreis; Basis 2026)
    = Haushalt: 114,90 EUR/MWh, Gewerbe: 114,90 EUR/MWh, Bauwärme: 208,60 EUR/MWh

    EG = Erdgaspreisindex auf Basis des EEX THE Natural Gas Year Future für das Marktgebiet THE. Der Formelrelevante Gaspreisindex zum 01.Januar eines Jahres ermittelt sich aus dem arithmetischen Mittelwert des jeweils am 1. Handelstag eines Monats festgestellten Settlementpreises des EEX THE Natural Gas Year Future in €/MWh für das Lieferjahr der Monate Oktober des Vor-Vorjahres bis September des Vorjahres.

    EG0 = 36,7 €/MWh. Der Basis-Erdgaspreisindex ermittelt sich aus dem arithmetischen Mittelwert des jeweils am 1. Handelstag eines Monats festgestellten Settlementpreises des vorstehenden Erdgaspreisindex (Basiswert 2026=100) in €/MWh der Monate Oktober 2024 bis September 2025.

    EU-ETS = Europäisches Emissionshandelssystems für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren in der EU. Durchschnittlicher Preis der EU-Emissionszertifikate an der EEX (European Energy Exchange AG) für ECarbix in €/t. Der Formelrelevante CO2-Preis für EU-ETS zum 01. Januar eines Jahres ermittelt sich aus dem arithmetischen Mittelwert des jeweiligen Settlementpreises am 1. Handelstag eines Monats der Monate Oktober des Vor-Vorjahres bis September des Vorjahres. Für 2026 = 73,20 €/t.

    Emissionsrechte nach BEHG = BEHG-Emissionspreis gem. deutschem Emissionshandelsgesetz. Ab 2026 werden die Zertifikate nach BEHG versteigert mit einem Preiskorridor zwischen 55 €/t CO2 und 65 €/t CO2. Ab 2027 entfällt der Preiskorridor. Die tatsächlichen Kosten werden jährlich saldiert und vorgetragen. Die Berechnung wird auf der Internetseite der SWR veröffentlicht. Für 2026 = 60 €/t CO2.

    I = Investitionsgüterindex vom Statistischen Bundesamt, Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte in Deutschland, Tabellencode 61241-0004, GP2019 (Sonderposition): Gewerbliche Produkte, GP-X008 Investitionsgüter. Der Formelrelevante Investitionsgüterindex zum 01.Januar eines Jahres ermittelt sich aus dem arithmetischen Mittelwert der Monate Oktober des Vor-Vorjahres bis September des Vorjahres.

    I0 = 117,4. Der Basis-Investitionsgüterindex ermittelt sich aus dem arithmetischen Mittelwert der veröffentlichten Monatswerte des vorstehenden Investitionsgüterindex (Basisjahr 2021=100) für die Monate Oktober 2024 bis September 2025.

    L = Lohntarifindex vom Statistischen Bundesamt, Index der Tarifverdienste und Arbeitszeiten, Tabellencode 62231-0001, WZ08-D-06 „Energie und Wasserversorgung, Code VST065 „Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen“. Der Formelrelevante Lohntarifindex zum 01. Januar eines Jahres ermittelt sich aus dem arithmetischen Mittelwert der Monate Oktober des Vor-Vorjahres bis September des Vorjahres.

    L0 = 116,3. Der Basis-Lohntarifindex ermittelt sich aus dem arithmetischen Mittelwert der Monatswerte des vorstehenden Lohntarifindex (Basisjahr 2020=100) der Monate Oktober 2024 bis September 2025.

    W = Wärmepreisindex vom Statistischen Bundesamt, Verbraucherpreisindex für Deutschland, Tabellencode 61111-0006, Verbraucherpreisindex: Deutschland, Monate/Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums, Sonderposition (81), Code CC13-77: „Wärmepreisindex (Fernwärme, einschl. Betriebskosten)“. Der Formelrelevante Wärmepreisindex zum 01. Januar eines Jahres ermittelt sich aus dem arithmetischen Mittelwert der Monate Oktober des Vor-Vorjahres bis September des Vorjahres.

    W0 = 167,2. Der Basis-Wärmepreisindex ermittelt sich aus dem arithmetischen Mittelwert des vorstehenden Wärmepreisindex (Basisjahr 2020=100) der Monate Oktober 2024 bis September 2025.

    Grundpreis pro Jahr für Haushalt: 3,20 €/m²
    Grundpreis pro Jahr für Gewerbe: 25,00 €/kW

  • Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
    Die Widerrufsfrist ist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Ratingen GmbH, Sandstraße 36, 40878 Ratingen, Tel.: 02102 485-485, E-Mail: widerruf@stadtwerke-ratingen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Fernwärme während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.