Turnusmäßig passen wir gemäß der jeweils gültigen AVB (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung) jährlich zum 1. Januar die Verkaufspreise für Fernwärme an.
Die Berechnung des Fernwärmepreises sowie mögliche Preisanpassungen unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Der Preis ist dabei an vertraglich festgelegte Preisänderungsklauseln gekoppelt. Hintergründe der Preiserhöhung sind insbesondere die gestiegenen Beschaffungspreise für Erdgas sowie der Emissionspreis. Die Erdgas-Preise am Terminmarkt sind u. a. durch einen ungewöhnlich langen Winter und die weltweit gestiegene Nachfrage nach Erdgas im Zuge der konjunkturellen Erholung nach der Corona-Pandemie um ein Vielfaches gestiegen. Auch der von der Bundesregierung zum Klimaschutz zum 1. Januar 2021 eingeführte, jährlich steigende CO2-Preis wirkt sich auf die Endkundenpreise für Heizenergie aus.
Zusatzinformation Fernwärme:
Fernwärme bietet sowohl ökologisch als auch preislich Vorteile gegenüber anderen Heizsystemen. Durch die Kraft-Wärme-Kopplung hat sie einen besonders geringen CO2- und Schadstoffausstoß. Der Wartungsaufwand der Heizsysteme ist gering und durch die unmittelbare Verfügbarkeit von Heizwärme und heißem Wasser ist sie besonders komfortabel. Aus diesem Grund erweitern wir unser Fernwärmenetz kontinuierlich und leisten hierbei einen wichtigen Beitrag zum städtischen Klimaschutzkonzept.
Weitere Informationen zur Fernwärme-Preiserhöhung haben wir in den folgenden FAQs zusammengefasst.