Preisanpassung Fernwärme

Turnusmäßig passen wir gemäß der jeweils gültigen AVB (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung) jährlich zum 1. Januar die Verkaufspreise für Fernwärme an. 

Die Berechnung des Fernwärmepreises sowie mögliche Preisanpassungen unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Der Preis ist dabei an vertraglich festgelegte Preisänderungsklauseln gekoppelt. Hintergründe der Preiserhöhung sind insbesondere die gestiegenen Beschaffungspreise für Erdgas sowie der Emissionspreis. Die Erdgas-Preise am Terminmarkt sind u. a. durch einen ungewöhnlich langen Winter und die weltweit gestiegene Nachfrage nach Erdgas im Zuge der konjunkturellen Erholung nach der Corona-Pandemie um ein Vielfaches gestiegen. Auch der von der Bundesregierung zum Klimaschutz zum 1. Januar 2021 eingeführte, jährlich steigende CO2-Preis wirkt sich auf die Endkundenpreise für Heizenergie aus.

Zusatzinformation Fernwärme:

Fernwärme bietet sowohl ökologisch als auch preislich Vorteile gegenüber anderen Heizsystemen. Durch die Kraft-Wärme-Kopplung hat sie einen besonders geringen CO2- und Schadstoffausstoß. Der Wartungsaufwand der Heizsysteme ist gering und durch die unmittelbare Verfügbarkeit von Heizwärme und heißem Wasser ist sie besonders komfortabel. Aus diesem Grund erweitern wir unser Fernwärmenetz kontinuierlich und leisten hierbei einen wichtigen Beitrag zum städtischen Klimaschutzkonzept.

Weitere Informationen zur Fernwärme-Preiserhöhung haben wir in den folgenden FAQs zusammengefasst.

Häufig gestellte Fragen zur Fernwärme-Preiserhöhung

Fernwärmekosten setzen sich aus den folgenden Preiskomponenten zusammen:

  • Arbeitspreis
  • Jahresgrundpreis
  • Verrechnungspreis für die Messeinrichtung

Bisher veränderte sich der Fernwärmepreis jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres.

Die Preisveränderungen werden durch die langen Vertragslaufzeiten bei Fernwärme anhand von Preisgleitklauseln (mathematischen Formeln) berechnet, deren Indizes die wesentlichen Kostenelemente für die Wärmeerzeugung und -lieferung abbilden.

Eine Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme ist auf lange Sicht nicht vorhersehbar. Daher sind in den Verträgen zur Fernwärme Preisgleitklauseln enthalten, mit denen die Fernwärmepreise (Verbrauchs-, Grund- und Verrechnungspreis) den sich stetig verändernden Marktbedingungen angepasst werden. Als Kostenelemente werden Indizes verwendet, die u. a. vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden. Je nach Situation können sich die Preise nach oben oder unten entwickeln.

Da sich die Preise für Öl und Gas aufgrund des neu eingeführten Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) verteuern und auch an den Rohstoffmärkten die Preise für Öl und Erdgas deutlich ansteigen, bleibt die Fernwärme sowohl ökologisch als auch preislich weiterhin eine effiziente Wärmeversorgung.

Gültig ab 1. Januar 2024

VPneu = Verbrauchspreis für die abgenommene Wärmemenge
VP0 = Basis-Verbrauchspreis
ES = Gas-Index
EM = Gas-Index
L = Index der Tarifdienste und Arbeitszeiten (Index vom Statistischen Bundesamt, der speziell für die Energiebranche gilt)
I = Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten
EBenchmark = gesetzlich festgelegte Vergleichswert für CO2-Emissionen aus der Erzeugung von Wärme (Wärmebenchmark)zur Festlegung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten
F = Freimenge für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten
PECarbix = European Energy Exchange AG (Abrechnungspreise für das Marktgebiet ECarbix in EUR/t
PBEHG = CO2-Preis gem. deutschem Brennstoff-Emissions-Handelsgesetz

GPneu = Grundpreis
VePneu =Verrechnungspreis
GP0 = Basis-Jahresgrundpreis
VeP0 = Basiswert
L = Index der Tarifdienste und Arbeitszeiten (Index vom Statistischen Bundesamt, der speziell für die Energiebranche gilt)
I = Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten

Gültig ab 1. Januar 2024

VPneu = Verbrauchspreis für die abgenommene Wärmemenge
VP0 = Basis-Verbrauchspreis
ES = Gas-Index
EM = Gas-Index
L = Index der Tarifdienste und Arbeitszeiten (Index vom Statistischen Bundesamt, der speziell für die Energiebranche gilt)
I = Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten
EBenchmark = gesetzlich festgelegte Vergleichswert für CO2-Emissionen aus der Erzeugung von Wärme (Wärmebenchmark)zur Festlegung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten
F = Freimenge für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten
PECarbix = European Energy Exchange AG (Abrechnungspreise für das Marktgebiet ECarbix in EUR/t
PBEHG = CO2-Preis gem. deutschem Brennstoff-Emissions-Handelsgesetz

GPneu = Grundpreis
VePneu =Verrechnungspreis
GP0 = Basis-Jahresgrundpreis
VeP0 = Basiswert
L = Index der Tarifdienste und Arbeitszeiten (Index vom Statistischen Bundesamt, der speziell für die Energiebranche gilt)
I = Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten

Gültig ab 1. Januar 2024

VPneu = Verbrauchspreis für die abgenommene Wärmemenge
VP0 = Basis-Verbrauchspreis
ES = Gas-Index
EM = Gas-Index
L = Index der Tarifdienste und Arbeitszeiten (Index vom Statistischen Bundesamt, der speziell für die Energiebranche gilt)
I = Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten
EBenchmark = gesetzlich festgelegte Vergleichswert für CO2-Emissionen aus der Erzeugung von Wärme (Wärmebenchmark)zur Festlegung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten
F = Freimenge für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten
PECarbix = European Energy Exchange AG (Abrechnungspreise für das Marktgebiet ECarbix in EUR/t
PBEHG = CO2-Preis gem. deutschem Brennstoff-Emissions-Handelsgesetz

GPneu = Grundpreis
VePneu =Verrechnungspreis
GP0 = Basis-Jahresgrundpreis
VeP0 = Basiswert
L = Index der Tarifdienste und Arbeitszeiten (Index vom Statistischen Bundesamt, der speziell für die Energiebranche gilt)
I = Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist ist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Ratingen GmbH, Sandstraße 36, 40878 Ratingen, Tel.: 02102 485-485, E-Mail: widerruf@stadtwerke-ratingen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Fernwärme während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.