Die Energiepreisbremse für Strom, Gas und Wärme

Zur Entlastung der Strom-, Gas- und Wärmekund*innen in der Energiekrise hat die Bundesregierung für das 2023 Preisbremsen eingeführt. Aber wie genau sind diese organisiert? Gerne möchten wir Ihnen an dieser Stelle weitere Informationen an die Hand geben und die eine oder andere Frage beantworten.

Allgemeine Informationen

Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen gelten vom 01. März 2023 bis 31. Dezember 2023 rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023.

Die Strompreisbremse gilt für alle Kunden, unabhängig ob Haushalt oder Industriekunde bis 30.000 kWh/a mit 80% und 40 ct/kWh brutto. Ab 30.001 kWh/a gelten 70% zu 13 ct/kWh netto, d.h. ohne Netzentgelte, Umlagen etc.Bezüglich der Preisbremsen für leistungsgebundenes Erdgas und Wärme werden zwei Kundengruppen unterschieden:

1. Haushalte, Privatkunden und kleine sowie mittlere Unternehmen
2. Industrie

Strom-Einsparrechner nutzen

Zu 1. Haushalte, Privatkunden, kleine und mittlere Unternehmen (Jahresverbrauch unter 1,5 GWh)

Gas:

  • Das zu entlastende Kontingent des Gasverbrauchs beträgt 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches. Zugrunde liegt die Abschlagszahlung aus September 2022.
  • Für dieses Kontingent gilt ein garantierter Gas-Bruttopreis von 12 ct/kWh.
  • Für die darüberhinausgehende Verbrauchsmenge gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

 Gas-Einsparrechner nutzen

Wärme:

  • Das zu entlastende Kontingent des Gasverbrauchs beträgt 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches. Zugrunde liegt die Abschlagszahlung aus September 2022.
  • Für dieses Kontingent gilt ein garantierter Wärme-Bruttopreis von 9,5 ct/kWh.
  • Für die darüberhinausgehende Verbrauchsmenge gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.
     

Zu 2. Industriekunden (Jahresverbrauch über 1,5 GWh)

Gas:

Die Gaspreisbremse für die Industrie greift ab dem 1. Januar 2023 und gilt bis zum 31. Dezember 2023. Sie sieht Folgendes vor: 

  • Das zu entlastende Kontingent des Gasverbrauchs beträgt 70 Prozent der Verbrauchsmenge. Zugrunde liegt der Verbrauch von November 2021 bis Oktober 2022.
  • Für dieses Kontingent gilt ein Garantiepreis von 7 ct/kWh (netto).
  • Für die darüberhinausgehende Verbrauchsmenge gilt der vertraglich vereinbarte Preis.
  • Es gibt keine mengenmäßige Obergrenze des zu entlastenden Gasverbrauchs.

Soweit technisch und organisatorisch möglich sollen sämtliche Krankenhäuser unabhängig von ihrem Gasverbrauch unter diese Regelung fallen. Ebenso gilt dies für und alle staatlichen, staatlich anerkannten oder gemeinnützigen Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs mit einem Gasverbrauch  >1,5 GWh/a. Für Stromerzeugungskraftwerke gilt die Regelung hingegen nicht, um die Gasverstromung nicht zu subventionieren.

Wärme:

Die Wärmepreisbremse für die Industrie greift ab dem 1. Januar 2023 und gilt bis zum 31. Dezember 2023. Sie sieht Folgendes vor:

  • Das zu entlastende Kontingent des Wärmeverbrauchs beträgt 70 Prozent der Verbrauchsmenge aus dem Jahr 2021.
  • Für dieses Kontingent gilt ein garantierter Netto-Arbeitspreis von 7,5 ct/kWh.
  • Für die darüberhinausgehende Verbrauchsmenge gilt der vertraglich vereinbarte Preis.

Gaspreisbremse: Häufig gestellte Fragen & Antworten

Ist die Gaspreisbremse für mich relevant?

Wenn Sie weniger als 1,5 Mio kWh Gas im Jahr verbrauchen, ja! Sie erhalten 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs garantiert zu einem Preis von 12 Cent/kWh brutto.

Muss ich etwas tun, um durch die Gaspreisbremse entlastet zu werden?

Nein! Wir reduzieren Ihren monatlichen Abschlag ab März 2023 automatisch um den entsprechenden Entlastungsbetrag. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei auch die rückwirkenden Entlastungen für Januar und Februar 2023.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Gaspreisbremse wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigt. 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches werden ab diesem Zeitpunkt zu 12 Cent/kWh brutto abgerechnet.

Ich bezahle laut Vertrag weniger als 12 Cent. Profitiere ich trotzdem von der Gaspreisbremse?

Wenn der vereinbarte Arbeitspreis unter den 12 Cent/kWh liegt, zahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch diesen Preis. Die Gaspreisbremse greift in diesem Falle nicht.

Wie erfolgt die Erstattung, wenn ich weniger verbrauche als prognostiziert wurde?

In Ihrer Jahresrechnung berechnen wir Ihren tatsächlichen Verbrauch. Fällt dieser geringer aus als angenommen, wird die Überbezahlung selbstverständlich erstattet.

Lohnt es sich trotz der Gaspreisbremse noch, Energie zu sparen?

Auf jeden Fall! Schließlich greift die Gaspreisbremse ja nur für einen Teil Ihres Verbrauchs.

Ist die Gaspreisbremse befristet?

Laut Bunderegierung soll die Gaspreisbremse vorerst bis einschließlich Dezember 2023 finanziert werden.

Welche Konsequenzen hat es, wenn ich meinen Energieanbieter wechsle?

Falls Sie 2023 den Gasversorger wechseln, müssen Sie sicherstellen, dass bei dem neuen Versorger der für die Entlastung zu berücksichtigende Verbrauch zugrunde gelegt werden kann. Hierfür reichen Sie bei diesem idealerweise eine Rechnungskopie des aktuellen Versorgers ein.

Wie profitiere ich als Mieter*in von der Gaspreisbremse, wenn Gas über die Nebenkosten abgerechnet wird?

Diese Frage kann Ihnen Ihr Vermieter oder Ihre Hausverwaltung beantworten. Im Normalfall erhalten Sie die Entlastung über Ihre Nebenkostenabrechnung.

Wärmepreisbremse: Häufig gestellte Fragen & Antworten

Ist die Wärmepreisbremse für mich relevant?

Die Wärmepreisbremse ist für alle Kund*innen relevant, die weniger als 1,5 Mio kWh Wärme im Jahr verbrauchen. Diese erhalten 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches zu einem garantierten Preis von 9,5 Cent/kWh brutto.

Muss ich etwas tun, um durch die Wärmepreisbremse entlastet zu werden?

Nein! Wir reduzieren Ihren monatlichen Abschlag ab März 2023 automatisch um den entsprechenden Entlastungsbetrag. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei auch die rückwirkenden Entlastungen für Januar und Februar 2023.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Wärmepreisbremse wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigt. 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches werden ab diesem Zeitpunkt zu 9,5 Cent/kWh brutto abgerechnet.

Ich bezahle laut Vertrag weniger als 9,5 Cent. Profitiere ich trotzdem von der Gaspreisbremse?

Wenn der vereinbarte Arbeitspreis unter den 9,5 Cent/kWh liegt, zahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch diesen Preis. Die Wärmepreisbremse greift in diesem Falle nicht.

Wie erfolgt die Erstattung, wenn ich weniger verbrauche als prognostiziert wurde?

In Ihrer Jahresrechnung berechnen wir Ihren tatsächlichen Verbrauch. Fällt dieser geringer aus als angenommen, wird die Überbezahlung selbstverständlich erstattet.

Lohnt es sich trotz der Wärmepreisbremse noch, Energie zu sparen?

Auf jeden Fall! Schließlich greift die Wärmepreisbremse ja nur für einen Teil Ihres Verbrauchs.

Ist die Wärmepreisbremse befristet?

Laut Bunderegierung soll die Wärmepreisbremse vorerst bis einschließlich Dezember 2023 finanziert werden.

Wie profitiere ich als Mieter*in von der Wärmepreisbremse, wenn Wärme über die Nebenkosten abgerechnet wird?

Diese Frage kann Ihnen Ihr Vermieter oder Ihre Hausverwaltung beantworten. Im Normalfall erhalten Sie die Entlastung über Ihre Nebenkostenabrechnung.

Strompreisbremse: Häufig gestellte Fragen & Antworten

Ist die Strompreisbremse für mich relevant?

Die Strompreisbremse ist für alle Kund*innen relevant, die weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen. Diese erhalten 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches zu einem garantierten Preis von 40 Cent/kWh brutto.

Muss ich etwas tun, um durch die Strompreisbremse entlastet zu werden?

Nein! Wir reduzieren Ihren monatlichen Abschlag ab März 2023 automatisch um den entsprechenden Entlastungsbetrag.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Strompreisbremse wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigt. 80 Prozent Ihres Stromverbrauchs von maximal 30.000 kWh werden ab diesem Zeitpunkt zu 40 Cent/kWh brutto abgerechnet.

Ich bezahle laut Vertrag weniger als 40 Cent. Profitiere ich trotzdem von der Strompreisbremse?

Wenn der vereinbarte Arbeitspreis unter den 40 Cent/kWh liegt, zahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch diesen Preis. Die Strompreisbremse greift in diesem Falle nicht.

Wie erfolgt die Erstattung, wenn ich weniger verbrauche als prognostiziert wurde?

In Ihrer Jahresrechnung berechnen wir Ihren tatsächlichen Verbrauch. Fällt dieser geringer aus als angenommen, wird die Überbezahlung selbstverständlich mit dem Preis aus Ihrem Versorgungsvertrag erstattet.

Lohnt es sich trotz der Strompreisbremse noch, Energie zu sparen?

Auf jeden Fall! Schließlich greift die Strompreisbremse ja nur für einen Teil Ihres Verbrauchs.

Ist die Strompreisbremse befristet?

Laut Bunderegierung soll die Strompreisbremse vorerst bis einschließlich Dezember 2023 finanziert werden.

Ich heize mithilfe eines HT/NT-Zähler mit Strom. Wie greift hier die Energiepreisbremse?

Wenn Sie einen zeitvariablen Tarif haben, wird für die Berechnung des Entlastungsbetrags der Strompreisbremse der monatliche Durchschnittspreis ermittelt. Grundlage ist die zeitliche Gültigkeit des HT- bzw. NT-Tarifs.

Ein Beispiel:
Sie nutzen von 0 bis 6 Uhr einen günstigen, von 6 bis 24 Uhr einen teureren Tarif. Also geht der Nachttarif zu 6/24 und der Tagtarif zu 18/24 in die Berechnung ein.