Zur Entlastung der Strom-, Gas- und Wärmekund*innen in der Energiekrise hat die Bundesregierung für das 2023 Preisbremsen eingeführt. Aber wie genau sind diese organisiert? Gerne möchten wir Ihnen an dieser Stelle weitere Informationen an die Hand geben und die eine oder andere Frage beantworten.
Allgemeine Informationen
Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen gelten vom 01. März 2023 bis 31. Dezember 2023 rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023.
Die Strompreisbremse gilt für alle Kunden, unabhängig ob Haushalt oder Industriekunde bis 30.000 kWh/a mit 80% und 40 ct/kWh brutto. Ab 30.001 kWh/a gelten 70% zu 13 ct/kWh netto, d.h. ohne Netzentgelte, Umlagen etc.Bezüglich der Preisbremsen für leistungsgebundenes Erdgas und Wärme werden zwei Kundengruppen unterschieden:
1. Haushalte, Privatkunden und kleine sowie mittlere Unternehmen
2. Industrie