Seit Oktober 2022 galten nach einem Regierungsbeschluss als Reaktion auf die Energiekrise verminderte Umsatzsteuersätze auf die Gas- und Wärmeversorgung.
Zum 01.04.2024 läuft diese vorübergehende Entlastung – wie ursprünglich gesetzlich vorgesehen – aus. Die monatlichen Abschläge werden nicht automatisch angehoben und bleiben in ihrer aktuellen Höhe bestehen.
Um möglichen Nachzahlungen in diesem Zusammenhang entgegenzuwirken, empfehlen wir Ihnen, die Abschläge über unser Online-Kundenportal anzupassen. Dort navigieren in den Menüpunkt „Abschlag & Konto“ – „Abschlagsübersicht“ und klicken dort auf „Abschlag ändern“. Nun können Sie den Abschlag anpassen und Ihre Eingabe speichern.