Aktuell umgesetzte Soforthilfe-Maßnahme: der „Dezemberabschlag“
Um private Haushalte und vor allem kleinere Gewerbetriebe kurzfristig zu entlasten, sieht das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) für unsere Erdgaskund*innen eine staatliche finanzielle Kompensation für den Monat Dezember 2022 vor, die sich an dem monatlichen Abschlag orientiert. Wie dies für Erdgas- und Wärmekunden umgesetzt wird, haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt.
Darüber hinaus sollen ab 2023 in der nächsten Stufe die sogenannte Gas-, Wärme- und Strompreisbremse die Energiepreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas und Strom zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 vervielfacht.
Informationen der Bundesregierung zu den geplanten Preisbremsen finden Sie hier.

Preisgestaltung für unsere Energielieferungen
Informationen zur Preisgestaltung für Strom-, Gas- und Wärme-Lieferungen finden Sie hier.

Energiepreisbremse für Strom, Gas und Wärme
Informationen zur Umsetzung der Energiepreisbremse für Strom, Gas und Wärme finden Sie hier.

Entlastungsmaßnahmen "Dezemberabschlag" für Gaskund*innen
Informationen zur Umsetzung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes für Erdgas-Kunden finden Sie hier.

Entlastungsmaßnahme "Dezemberabschlag" für Wärmekund*innen
Informationen zur Umsetzung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes für Wärme-Kunden finden Sie hier.

Entlastungsmaßnahmen "Dezemberabschlag" für RLM-Kund*innen
Informationen zur Umsetzung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes für RLM-Kunden finden Sie hier.