Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005, Angaben auf Basis von Daten für das Jahr 2021.
Echt.Strom - Business+
Der Gewerbetarif mit Nachtstrom

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Unser Gewerbe Spartarif mit Nachtstrom
Nachts wird die Stromproduktion der Kraftwerke zwar aufgrund geringerer Nachfrage gedrosselt, dennoch liegt das Produktionsniveau immer noch über dem, was verbraucht wird. Diese Überproduktion wird vergünstigt als Nachtstrom angeboten. Ein Tarif mit Nachtstrom ist für Sie ein besonders lohnendes Angebot, wenn Sie die individuellen Verbrauchsstrukturen Ihres Unternehmens optimal an die Tarifbedingungen anpassen.
Gewerbekund*innen wollen von günstigem Nachtstrom profitieren und deshalb bieten Ihnen die Stadtwerke Ratingen hierzu das passende Tarifangebot an. Echt.Strom - Business+ nennt sich der Tarif für Gewerbekund*innen aus Nachtstrom.
Durch clevere Nutzung können Sie so die Stromrechnung Ihres Unternehmens selbst beeinflussen und senken. Gerade bei üblichen mittleren und großen Verbrauchszahlen von Gewerbekund*innen können Sie sich so im Laufe des Jahres bei den Stadtwerken Ratingen einen enormen Preisvorteil sichern. In Kombination mit einem Zweitarifzähler wird bei diesem Tarifmodell in bestimmten Zeitintervallen stets nach dem besonders günstigen Nachtstrom und dem Hochtarif abgerechnet. So können Sie effektiv sparen, indem Sie Ihren Stromverbrauch flexibel auf den günstigen Nachtstrom ausrichten. Gerade für Gewerbekund*innen mit Produktionszeiten am Abend oder in der Nacht ist der Tarif Echt.Strom - Business+ das ideale Angebot.
Selbstverständlich liefert auch der Nachtstrom Echt.Strom - Business+ die weiteren Vorteile der Angebote der Stadtwerke Ratingen – eine eingeschränkte Preisgarantie gehört hier beispielsweise ebenfalls zu den Vertragskonditionen.
Ihre Vorteile mit unserem Stromtarif
- Top-Kundenservice
- Telefonische Beratung und Ansprechpartner*innen vor Ort im Heimat.Kontor
- Zweitarifzähler
- Günstiger Nachttarif
- 100 % Ökostrom
- Planungssicherheit durch eingeschränkte Preisgarantie1
- 12 oder 24 Monate Erstvertragslaufzeit2
- Kündigungsfrist 1 Monat vor Ablauf der gewählten Erstvertragslaufzeit2
Unsere Schaltzeiten zum Tarif
Die Schaltzeiten für HT (Hochtarif) und NT (Niedertarif/Schwachlast) finden Sie unter diesem Link: Zu den Schaltzeiten
Preise zum Stromtarif
Preise gültig für das Ratinger Stadtgebiet und bis zu einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh.
ab 01.10.2023 | Netto | Brutto* | |
---|---|---|---|
12 Monate Erstlaufzeit | |||
Arbeitspreis HT (06:00 - 20:00 Uhr) | ct/kWh | 29,18 | 34,72 |
Arbeitspreis NT (20:00 - 06:00 Uhr) | ct/kWh | 26,70 | 31,77 |
Grundpreis | EUR/Monat | 10,87 | 12,94 |
12 Monate Erstlaufzeit | |||
Arbeitspreis HT (06:00 - 20:00 Uhr) | ct/kWh | 29,01 | 34,52 |
Arbeitspreis NT (20:00 - 06:00 Uhr) | ct/kWh | 26,52 | 31,56 |
Grundpreis | EUR/Monat | 10,87 | 12,94 |
* Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % und sind kaufmännisch gerundet.
Weitere Tarifdetails
Eingeschränkte Preisgarantie 1 | für die Dauer der Erstlaufzeit |
Kündigungsfrist 2 | 1 Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit |
Mindestvertragslaufzeit 2 | 12 oder 24 Monate |
Zahlungsweise | jährliche Zahlung oder monatliche Abschläge |
Zählerart | Zweitarifzähler |
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Vorkasse-Rabatt
Sie erhalten einen Vorkasse-Rabatt von 3 Prozent auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung, wenn die Zahlung aller Abschläge für ein Abrechnungsjahr sowie für alle unter einer Kundennummer bezogenen Energiearten und Wasser im Voraus innerhalb des vertraglich vereinbarten Zahlungsziels nach Zahlungsaufforderung in einer Summe erfolgt. Auf die eventuell zu entrichtende Schmutzwassergebühr wird kein Vorkasse-Rabatt gewährt.
Verbraucherservice
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können Sie an unseren Verbraucherservice per Post (Stadtwerke Ratingen GmbH, Verbraucherservice, Sandstraße 36, 40878 Ratingen), telefonisch (02102 / 485 - 485) oder per E-Mail richten.
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über die gesetzlichen Regelungen, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 / 22480 - 500 oder 01805 / 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 / 22480 - 323
E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 / 2757 240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de
1 Eingeschränkte Preisgarantie
Die eingeschränkte Preisgarantie gilt für die Kosten der Energiebeschaffung und des Vertriebs.
Nicht von der Preisgarantie umfasst sind die Preisbestandteile, auf die die SWR keinen Einfluss hat, also die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG; entfällt ab dem 01.07.2022), Netzentgelte, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, AbLaV-Umlage nach §18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbare Lasten (AbLaV), Stromsteuer, Konzessionsabgaben, die Erhebung etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen sowie die Umsatzsteuer.
2 Vertragslaufzeit
Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten, jeweils beginnend mit dem Zugang der Vertragsbestätigung beim Kunden. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend um unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, wenn es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt wird.
3 Online-Tarif
Mit unseren Online-Tarifen profitieren Sie durch Ihre Selbstverwaltung in unserem Kundenportal und dem dadurch reduzierten administrativen Aufwand auf unserer Seite von einem günstigeren Preis. Sollten Sie die Selbstverwaltung über das Kundenportal nicht in Anspruch nehmen, behalten wir uns vor, für zusätzliche Service-Leistungen, die im Preisblatt für Dienstleistungen und sonstige Maßnahmen der Stadtwerke Ratingen GmbH im Rahmen der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmelieferung aufgeführten Preise, in Rechnung zu stellen.