Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass im Rahmen der rollierenden Abrechnung die Eingabe der selbst abgelesenen Zählerstände (Jahresverbrauchsablesung) in das Ableseportal der KomMITT nur nach postalischer Aufforderung möglich ist. Hintergrund ist, dass immer nur die Kund*innen Zugriff auf das Portal haben (mittels im Anschreiben mitgeteiltem Link oder QR-Code), die sich gerade in der Abrechnungsphase befinden. So lässt sich der Abrechnungsprozess beschleunigen. Je nach Wohnanschrift variieren die Ablesezeiträume – ein einheitlicher Ablesezeitraum am Jahresende besteht nicht mehr. Wir informieren Sie rechtzeitig über Ihren Ablesezeitraum.
Sollten Sie Zwischenablesungen vornehmen wollen, so können Sie diese Zählerstände jederzeit in unserem Kundenportal eingeben.