Haus- und Badeordnung

Bäder und Saunen der Stadtwerke Ratingen GmbH (Stand: 22.11.2021)

A) Allgemeine Bestimmungen für den Badebetrieb

1. Zweck der Haus- und Badeordnung

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der von der Stadtwerke Ratingen GmbH (fortan „Betreiber“ genannt) betriebenen Bäder und Saunen einschließlich der Eingänge, Außenanlagen und Parkplätze (fortan einheitlich „Bad“ genannt).

2. Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

2.1 Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer verbindlich. Für die Einbeziehung in den geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.

2.2 Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus; Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet; dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber in diesem Falle keine oder eine wesentlich niedrige Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- bzw. Übungsleiter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung verantwortlich.

2.3 Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Bades werden zum Schutz der Nutzer, Mitarbeiter und sonstiger Dritter sowie zur Wahrnehmung des Hausrechts und der Sicherung zivil- und strafrechtlicher Ansprüche kamera- und videoüberwacht. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

2.4 Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Bade- und Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

2.5 Politische und/oder religiöse Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.

2.6 Der Betreiber behält sich das Recht vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grunds die Nutzung der Bäder abzubrechen, einzuschränken oder über die planmäßigen Schließzeiten hinaus vollständig einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn

  • der Betrieb der Bäder nicht ohne Gefährdung der Badegäste möglich ist (z. B. bei der Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, Epidemien, Pandemien, Betriebsstörungen etc.);
  • Mitarbeiter des Badpersonals oder andere Badegäste beleidigt, bedroht oder auf andere Weise verbal oder körperlich attackiert werden;
  • Schlägereien, Ausschreitungen oder sonstige gruppendynamische Eskalationen unter den Badegästen drohen oder erfolgen.

3. Öffnungszeiten, Preise

3.1 Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang im Bad bekanntgegeben und sind an der Kasse sowie im Internet unter stadtwerke-ratingen.de/ratinger-baeder einsehbar.

3.2 Einlassschluss für die Badezone ist 60 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit; Einlassschluss für das Saunabad ist 120 Minuten (90 Minuten unter Pandemiebedingungen) vor dem Ende der Öffnungszeit. Die Badezone/das Saunabad ist 20 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.

3.3 Für Freibäder, für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden. Für Freibäder kann die Öffnungszeit zudem witterungsbedingt verkürzt werden.

3.4 Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.

3.5 Erworbene Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet oder zurückgenommen. Für verlorene Zutrittsberechtigungen wird kein Ersatz geleistet.

3.6 Die verwendete Zutrittsberechtigung ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.

3.7 Beim Saunabesuch ist der Kauf einer Bäderkarte obligatorisch und bereits im Gesamtpreis enthalten.

3.8 Einzelkarten gelten nur am Tag des Kaufs. Die Gültigkeit von Jahreskarten ist auf 12 Monate ab Ausstellungsdatum beschränkt. Mehrfachkarten unterliegen der gesetzlichen Verjährung.

4. Zutritt

4.1 Der Besuch des Bades steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.

4.2 Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Zutrittsberechtigung nicht zulässig.

4.3 Der Nutzer muss Zutrittsberechtigungen sowie folgende vom Betreiber überlassene Gegenstände

a) Garderobenschrank- bzw. Wertfachschlüssel,
b) Datenträger des Zahlungssystems (Chipcoins)

so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Nutzers vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Nutzer.

4.4 Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Saunaanlagen, Wellnessbereiche, Wasserrutschen) sind möglich.

4.5 Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet, die zu jedem Zeitpunkt die erforderliche Personensorge und die Einhaltung der Haus- und Badeordnung sicherstellt.

4.6 Der Zutritt ist u.a. Personen nicht gestattet:

  • denen ein Hausverbot erteilt worden ist;
  • die unter Einfluss berauschender Mittel stehen;
  • die Tiere mit sich führen;
  • die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden;
  • die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken (z. B. private Schwimmlehrer, etc.) nutzen wollen.

4.7 Der Besuch in geschlossenen Gruppen, das Üben in Riegen usw. ist nur mit vorheriger Genehmigung des Betreibers sowie nach vorheriger Anmeldung gestattet.

4.8 Personen, die im Bad ohne eine gültige Zutrittsberechtigung angetroffen werden, haben eine Aufwandsentschädigung i.H.v. EUR 60,00 zu leisten; den Personen ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Missbräuchlich genutzte Zutrittsberechtigungen werden ersatzlos eingezogen. Die Verweisung des Bades, die Erteilung eines Hausverbots sowie die Erstattung einer Strafanzeige bleiben vorbehalten.

4.9 Das Personal sowie weitere Beauftragte des Bades sind berechtigt, am Einlass von dem Nutzer die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, etc.) zu verlangen, um dessen Zugangsberechtigung, insbesondere das Alter und das Nichtvorliegen eines Hausverbots, zu überprüfen.

5. Verhaltensregeln

5.1 Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

5.2 Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen, Mängel oder Verunreinigungen an Einrichtungen bzw. Leihartikeln sind unverzüglich dem Personal anzuzeigen; schad- oder mangelhafte Einrichtungen bzw. Leihartikel dürfen nicht genutzt werden. Bei nicht zweckentsprechender Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den entstandenen Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen, die über das Ausmaß eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

5.3 In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung.

5.4 Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.

5.5 Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.

5.6 Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.

5.7 Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u.ä. sind nicht erlaubt. Die Verwendung von Seife und anderer Reinigungsmitteln ist außerhalb der Duschräume nicht gestattet.

5.8 Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen und ist gegenüber den anderen Nutzern zu Umsicht und Rücksichtnahme verpflichtet. In Schadensfällen ist dem Personal oder weiteren Beauftragten des Bades unverzüglich der Schaden zu melden und der zugrundeliegende Sachverhalt mitzuteilen.

5.9 Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Personals gestattet.

5.10 In die Saunaanlage dürfen nur Obst und Wasser, im Übrigen Speisen und Getränke nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden. Der Verkauf mitgebrachter Speisen und Getränke im Bad durch die Nutzer ist untersagt.

5.11 Zerbrechliche Behälter (z. B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.

5.12 Das Rauchen in jedweder Form (auch elektrische Zigaretten, Shishas, etc.) ist in den Hallenbädern einschließlich der dortigen Eingangsbereichen und Saunaanlagen untersagt. In den Freibädern ist das Rauchen von Shishas untersagt, im Übrigen ist das Rauchen nur außerhalb der Umkleide, Sanitär- und Badebereiche gestattet; bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen.

5.13 Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

5.14 Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt und nach den gesetzlichen Bestimmungen über sie verfügt.

5.15 Es besteht kein Anspruch auf einen Sitz- oder Liegeplatz. Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Für die persönlichen Gegenstände sollen die dafür vorgesehenen Ablageflächen genutzt werden. Sollten die Liegenkapazitäten in der Anlage erschöpft sein, sind die Mitarbeiter im Bedarfsfall angehalten, die Liegen bei längerer Abwesenheit zu räumen.

5.16 Das Tragen bzw. Mitführen von Waffen und waffenähnlicher Gegenstände jeglicher Art ist untersagt.

5.17 Grillen, offenes Feuer und offene Flammen sind untersagt.

5.18 Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.

5.19 Auf dem zum Befahren geeigneten Betriebsgelände, insbesondere den zur Verfügung gestellten Parkflächen gelten die Regeln der StVO. Fahrzeuge dürfen nur auf den besonders gekennzeichneten Flächen geparkt oder abgestellt werden.

5.20 Die Betreuung der Gäste im Saunabetrieb am Damentag, am Herrentag sowie die Reinigung der Umkleide- und Sanitärbereiche im gesamten Bad werden von männlichen und weiblichen Personal durchgeführt.

5.21 Den Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter des Bades ist Folge zu leisten. Etwaige Durchsagen zur Betriebssicherheit sind strikt zu befolgen. Im Falle einer Räumung bzw. Evakuierung ist das Bad ruhig und geordnet zu verlassen.

6. Haftung

6.1 Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

6.2 Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 6.1 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

6.3 Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

6.4 Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

6.5 Bei schuldhaftem Verlust der gemäß Ziffer 4.3 vom Betreiber überlassenen Gegenstände ist der Betreiber berechtigt, dem Nutzer folgende Pauschalbeträge in Rechnung zu stellen:

a) Verlust Garderobenschrank- bzw. Wertfachschlüssel EUR 20,00
b) Verlust Datenträger des Zahlungssystems (Chipcoins) EUR 20,00

Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag. Der Betreiber behält sich die Geltendmachung eines die Pauschale nachweislich übersteigenden Schadens vor.

6.6 Vereine haften für ihre Mitglieder; die Haftung der Mitglieder selbst bleibt davon unberührt.

6.7 Die sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergebende Haftung des Betreibers, insbesondere aus Regelungen des Haftpflichtgesetzes sowie den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, bleiben unberührt.

7. Streitbeilegung

7.1 Verbraucher im Sinne von § 13 BGB haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann zurzeit unter folgendem Link abgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

7.2 Der Betreiber ist bemüht, etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einvernehmlich beizulegen. Der Betreiber ist jedoch zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

8. Sonstige Bestimmungen

8.1 Der Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahekommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Gleiches gilt bei Lücken in der Haus- und Badeordnung.

B) Besondere Bestimmungen für den Badebetrieb im Schwimmbad

9. Besondere Nutzungsregeln

9.1 Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/Wertfaches und die Aufbewahrung des Schlüssels/Datenträgers selbst verantwortlich.

9.2 Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung ohne Taschen gestattet.

9.3 Die Wasserflächen dürfen nur über die hierfür vorgesehenen Zugänge betreten werden. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.

9.4 Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.

9.5 Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden. Die Benutzung der Sprunganlagen und Wasserrutschen erfolgt auf eigene Gefahr.

9.6 Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden.

9.7 Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.

9.8 Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es bei der Benutzung der Wasserrutschen zu einer Beschädigung der Badekleidung kommen kann.

9.9 Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten, Bällen) sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Personals gestattet und erfolgt ebenso wie die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) auf eigene Gefahr.

9.10 Die Benutzung der in dem Bad zur Verfügung gestellten gesonderten Sportbereiche (z. B. Beachvolleyballfeld) geschieht auf eigene Gefahr. Die Nutzer dieser Bereiche sind gegenüber den anderen Nutzern zu besonderer Umsicht und Rücksichtnahme verpflichtet. In Schadensfällen ist dem Personal des Betreibers unverzüglich der Schaden zu melden und der zugrundeliegende Sachverhalt mitzuteilen. Nachteile, die sich aus der Unterlassung oder Verzögerung ergeben, können zu Lasten des Geschädigten gehen.

9.11 Liege- und Sitzgelegenheiten dürfen nur mit einem Bademantel oder einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.

C) Besondere Bestimmungen für den Badebetrieb in der Sauna

10. Zweck und Nutzung der Saunaanlage

10.1 Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Nutzer. Für ihre Benutzung sind die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e.V. zu beachten, die auf Nachfrage beim Personal eingesehen werden können.

10.2 Die Nutzung der Saunaanlage ist allen Personen ab dem 3. Lebensjahr gestattet; Personen unter 16 Jahren ist die Nutzung der Saunaanlage jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. Im Übrigen gilt Ziffer 4 dieser Haus- und Badeordnung.

10.3 Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (z. B. Ruheräume, Gastronomie) gelten besondere Bestimmungen.

10.4 Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.

11. Verhalten in der Saunaanlage

11.1 Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.

11.2 Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.

11.3 Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.

11.4 Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.

11.5 In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sind aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher zu benutzen. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sind die Sitzflächen zu reinigen.

11.6 Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.

11.7 In Schwitzräume darf nur ein Liegetuch/eine Sitzunterlage mitgenommen werden.

11.8 Badeschuhe dürfen in Sauna- und Warmlufträumen nicht getragen werden.

11.9 Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig u. ä. sind unzulässig.

11.10 Vor der Benutzung der Schwitzräume, des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken muss geduscht werden.

11.11 In Ruheräumen müssen sich die Nutzer rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.

11.12 In der Saunaanlage ist Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann (z. B. Smartphones, Tablets, E-Book-Reader, etc.) sind in der Saunaanlage nicht zugelassen.

12. Besondere Hinweise

12.1 Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.

12.2 Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht.

12.3 Die Bedienung der Saunaanlage, insbesondere die Durchführung von Aufgüssen oder das Auflegen von Holzscheiten, erfolgt ausschließlich durch das Personal des Betreibers. Untersagt ist insbesondere das Berühren der Kamine und Saunaöfen sowie das Hantieren an den Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen des Saunaraumes.

12.4 Die Betreuung der Gäste im Saunabetrieb am Damen- und Herrentag sowie die Reinigung der Umkleide- und Sanitärbereiche im gesamten Bad werden von männlichem und weiblichem Personal durchgeführt.