Allgemeine Geschäftsbedingungen Bäder

- Stand 01.08.2024 -

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der Stadtwerke Ratingen GmbH, Sandstraße 36, 40878 Ratingen (fortan „SWR“ genannt), die den Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen durch SWR in Zusammenhang mit den von der SWR betriebenen Bädern und Saunen (fortan einheitlich „Bäder“ genannt) zum Gegenstand haben. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Vertragsgegenstand / Leistungsbefreiung / Höhere Gewalt

1.1.1 Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen (fortan einheitlich „Leistung“ genannt) durch SWR, die in Zusammenhang mit den von SWR betriebenen Bädern stehen. Der konkrete Inhalt der jeweiligen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrags ist. SWR ist berechtigt, den Leistungsinhalt zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Leistung gewahrt bleibt.

1.1.2 SWR ist von ihrer Leistungspflicht befreit, soweit und solange der Vertrag oder diese AGB Beschränkungen vorsehen. Das gleiche gilt, soweit und solange SWR die Erfüllung ihrer Leistungspflicht aufgrund von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Umständen, auf die sie keinen Einfluss hat und deren Abwendung mit einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nur, sofern und soweit ein Verschulden von SWR vorliegt.

1.2 Vertragsabschluss / Rücktrittsrecht

1.2.1 Angebote von SWR sind freibleibend und unverbindlich, sie stellen kein verbindliches Angebot von SWR zum Abschluss eines Vertrages, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar; maßgeblich sind ausschließlich die bei Vertragsabschluss geltenden AGB, Leistungsbeschreibungen und Preise von SWR.

1.2.2 Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab, indem er bei SWR die gewünschte Leistung bestellt; bei Bestellungen durch Minderjährige ist eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (gesetzliche Vertreter) erforderlich. Soweit angeboten, kann die Bestellung über den Online-Shop der SWR, vor Ort am Standort der Bäder sowie an den bekannten Vorverkaufsstellen erfolgen. Bestellungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei SWR berücksichtigt. Ist die gewünschte Leistung ausgebucht, ist nur die Bestellung einer anderen Leistung möglich; Wartelisten werden nicht geführt.

1.2.3 Erweist sich das Vertragsverhältnis nach Vertragsschluss aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, als nicht durchführbar, ist SWR berechtigt, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten.

1.3 Online-Bestellung

1.3.1 Im Falle einer Bestellung bzw. Buchung einer Leistung über den Online-Shop der SWR gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab, indem er über den Online-Shop der SWR eine Bestell- bzw. Buchungsanfrage bei SWR stellt. Im Rahmen der Bestell- bzw. Buchungsanfrage hat der Nutzer alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen und zu bestätigen, dass er die angezeigten Vertragsbedingungen, Informationen und Belehrungen vor Absendung der Bestell- bzw. Buchungsanfrage zur Kenntnis genommen hat und mit ihrer Geltung einverstanden ist. 

1.3.2 Nach Eingang einer Bestell- bzw. Buchungsanfrage wird diese von SWR geprüft. Ist danach eine Bestellung bzw. Buchung der angefragten Ware bzw. Leistung möglich, wird die Buchungsanfrage von SWR unverzüglich per E-Mail an die vom Nutzer im Rahmen der Bestell- bzw. Buchungsanfrage angegebene E-Mail-Adresse bestätigt, andernfalls erhält der Nutzer auf dem gleichen Wege eine Absage. Im Falle einer Absage ist nur die Bestellung bzw. Buchung einer anderen Leistung möglich; Wartelisten werden nicht geführt.

1.3.3 Mit der Bestell- bzw. Buchungsanfrage oder der Eingangsbestätigung, die automatisch per E-Mail an den Kunden versandt wird, kommt noch kein Vertragsverhältnis zwischen SWR und dem Kunden zustande. Vielmehr kommt erst mit der Bestell- bzw. Buchungsbestätigung von SWR zwischen SWR und dem Nutzer ein Vertragsverhältnis zustande. Der Nutzer ist zur unverzüglichen Prüfung der Bestell- bzw. Buchungsbestätigung der SWR verpflichtet. Mehraufwand und Nachteile, die aus der Verletzung der Prüfpflicht resultieren, hat der Nutzer zu tragen. 

1.3.4 Im Falle einer Online-Bestellung erfolgt die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm im Rahmen der Buchungsanfrage angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter etc. verhindert wird.

1.4 Laufzeit des Vertragsverhältnisses / Kündigung

1.4.1 Ist Gegenstand des Vertrags ein Dauerschuldverhältnis, also ein Kurs, eine Serienbuchung von Wasserflächen oder ein anderes Schuldverhältnis, das auf wiederkehrende, sich über einen längeren Zeitraum wiederholende Leistungen und Gegenleistungen gerichtet ist und nur einmal in einem Vertrag vereinbart werden muss, endet das Vertragsverhältnis mit dem Ende der vereinbarten Laufzeit bzw. der letzten bestellten bzw. gebuchten Einheit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wünscht der Kunde eine Verlängerung des bestehenden Vertragsverhältnisses über das Ende der vereinbarten Laufzeit bzw. der letzten Einheit hinaus, kann er sich hierfür jederzeit an SWR wenden.

1.4.2 Darüber hinaus kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragspartnern jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt für die SWR insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn trotz schriftlicher Abmahnung mit Kündigungsandrohung gegen die Bestimmungen dieser AGB Bädernutzung oder gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen wird oder sich der Nutzer mit einer Zahlung trotz schriftlicher Mahnung für einen Zeitraum von mehr als   einem Monat in Verzug befindet.

1.4.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform (keine E-Mail).

1.4.4 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund enden die beiderseitigen Verpflichtungen mit sofortiger Wirkung, sofern der kündigende Vertragspartner in seiner Kündigungserklärung nicht einen späteren Endtermin bestimmt hat. Hat ein Vertragspartner den Kündigungsgrund zu vertreten, kann der zur Kündigung berechtigte Vertragspartner Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verlangen.

1.5 Entgelt / Entgeltänderung

1.5.1 Das vom Kunden zu leistende Entgelt ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Sofern nicht anders angegeben, gilt das dort aufgeführte Entgelt zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versandkosten sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit sie anfallen und nichts anderes vereinbart ist.

1.5.2 Ist Gegenstand des Vertrags ein Dauerschuldverhältnis, ist SWR berechtigt, das Entgelt gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen zu ändern (Erhöhungen oder Senkungen), wenn sich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder eines Verlängerungszeitraums kalkulierten Finanzierungs-, Lohn-, Gehalts- und/oder Materialkosten geändert haben. Der Umfang einer Entgeltänderung ist dabei auf die Veränderung der Preise seit der jeweils vorhergehenden Entgeltänderung bzw. – sofern noch keine Entgeltänderung erfolgt ist – seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der aktuellen Entgeltänderung beschränkt. Der Kunde hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des billigen Ermessens gerichtlich überprüfen zu lassen. Entgeltänderungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich und werden nur wirksam, wenn SWR den Kunden spätestens einen Monat vor Eintritt der beabsichtigten Änderung unter Hinweis auf deren Anlass, Voraussetzungen und Umfang in Textform unterrichtet. Ändert die SWR das Entgelt einseitig, hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Entgeltänderung zu kündigen.

1.5.3 Werden die vertraglichen Leistungen nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, erhöht sich das Entgelt um die hieraus entstehenden Mehrkosten in der jeweils geltenden Höhe. Satz 1 gilt entsprechend, falls die vertraglichen Leistungen von SWR nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d.h. keine Bußgelder o.ä.) belegt werden, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die geschuldeten Leistungen hat. Die Weitergabe in der jeweils geltenden Höhe nach Satz 1 und 2 führt bei Erstattungen zu einer entsprechenden Entgeltreduzierung. Eine Weiterberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis zugeordnet werden können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform informiert. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Weiterberechnung zu kündigen. 

1.6 Zahlung / Fälligkeit / Verzug

1.6.1 Die Zahlung des Entgelts kann nur zu den im Rahmen der Bestellung bzw. Buchung jeweils angebotenen Zahlungsarten erfolgen. Sollen Dritte für den Kunden zahlen, hat der Kunde  SWR hierüber vorab zu informieren; SWR ist berechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

1.6.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Zahlungsansprüche von SWR sofort zur Zahlung fällig. Bei nicht, nicht vollständiger oder nicht fristgerechter Zahlung verfällt der Anspruch des Kunden auf die Leistung; darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

1.6.3 Im Falle des Zahlungsverzugs stehen SWR die gesetzlichen Rechte ungekürzt zu. Zudem behält sich SWR vor, im Verzugsfall von dem Vertrag zurückzutreten.

1.6.4 Im Falle der Nichteinlösung einer Kontobelastung ist SWR berechtigt, dem Kunden die Leistung solange zu verweigern, bis der fällige Betrag dem Bankkonto der SWR gutgeschrieben worden ist. Mehraufwand und Nachteile, die hieraus erwachsen, hat der Kunde zu tragen.

1.7 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

1.7.1 Gegen Zahlungsansprüche von SWR kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen SWR aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Hauptleistungspflichten.

1.7.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn und soweit sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis resultiert.

1.8 Lieferung / Eigentumsvorbehalt / Nichtverfügbarkeit

1.8.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt eine Lieferung bestellter Ware an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.

1.8.2 Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Vertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von SWR. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen.

1.8.3 Sollte eine vom Kunden bestellte Ware trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten Deckungsgeschäftes aus von SWR nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet; weitere Ansprüche bestehen nicht. SWR wird in diesem Fall von  der Leistungs- und Lieferpflicht befreit.

1.9 Gewährleistung / Garantie

1.9.1 Soweit nicht anders vereinbart, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

1.9.2 Eine von SWR gegebene Garantie liegt nur vor, wenn eine solche ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist; in Prospekten, Katalogen, Produktblättern, Angeboten oder Internetauftritt angegebenen Eigenschaften der jeweiligen Leistung sind lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und stellen keine Beschaffenheits-, Haltbarkeits-, oder sonstige Garantieerklärung im rechtlichen Sinne dar.

1.10 Haftung

1.10.1 Die Haftung von SWR sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

1.10.2 Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den SWR bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

1.10.3 Die sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergebende Haftung, insbesondere aus Regelungen des Produkthaftungsgesetzes, des Haftpflichtgesetzes sowie den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, bleiben unberührt.

1.11 Änderung der Bedingungen des Vertragsverhältnisses

Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Bestimmungen beruhen auf den rechtlichen, gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z.B. BGB, höchst-richterliche Rechtsprechung). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z.B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die die SWR nicht veranlasst und auf die sie auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine in den Bestimmungen entstandene Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertragsverhältnisses entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist die SWR verpflichtet, die Bestimmungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z.B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen der Bestimmungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich und werden nur wirksam, wenn die SWR den Nutzer spätestens vier Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden über die beabsichtigten Anpassungen in Textform unterrichtet. Ändert die SWR die Bestimmungen nach dieser Ziffer einseitig, hat der Nutzer das Recht, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Anpassung zu kündigen. Hierauf wird der Nutzer von der SWR in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

1.12 Datenschutz / Wechselseitige Übernahme von Informationspflichten gegenüber sonstigen betroffenen Personen / Datenübermittlung an die SCHUFA

1.12.1 Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden personenbezogenen Daten des Kunden werden von SWR entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt; auf die Datenschutzinformation, die Gegenstand des Vertrags ist, wird verwiesen.

1.12.2 Die Vertragspartner sind verpflichtet, die dem jeweils anderen Vertragspartner nach Art. 13 und/oder Art. 14 DS-GVO obliegenden Informationspflichten gegenüber den eigenen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Dienstleistern (betroffene Personen) zu erfüllen, wenn im Rahmen der Vertragserfüllung, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrung berechtigter Interessen personenbezogene Daten betroffener Personen von einem Vertragspartner an den jeweils anderen Vertragspartner weitergeben werden und/oder betroffene Personen auf Veranlassung des einen Vertragspartners den jeweils anderen Vertragspartner kontaktieren. Hierfür verwendet der Vertragspartner, der die personenbezogenen Daten weitergibt bzw. auf dessen Veranlassung die Kontaktaufnahme erfolgt, das ihm von dem anderen Vertragspartner zur Verfügung gestellte Informationsblatt. Die Vertragspartner sind nicht verpflichtet, das von dem anderen Vertragspartner zur Verfügung gestellte Informationsblatt vor der Aushändigung an die betroffenen Personen zu prüfen. Sie sind weiterhin nicht berechtigt, das von dem anderen Vertragspartner zur Verfügung gestellte Informationsblatt ohne vorherige Zustimmung zu ändern. Es obliegt ausschließlich den zur Information verpflichteten Vertragspartner, dem anderen Vertragspartner ein den jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechendes Informationsblatt zur Verfügung zu stellen und dieses bei Bedarf auch während der Vertragslaufzeit zu aktualisieren.

1.12.3 SWR übermittelt im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von SWR oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Anschlussnehmern und Kunden (§§ 505a, 506 BGB). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

1.13 Streitbeilegung

1.13.1 Bei Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kann der Kunde sich an den Verbraucherservice von SWR per Post (Stadtwerke Ratingen GmbH, Sandstraße 36,408778 Ratingen), telefonisch (02102-485-485) oder per E-Mail (energietreff@stadtwerke-ratingen.de) wenden. An Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG nimmt SWR jedoch nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

1.13.2 Verbraucher im Sinne von § 13 BGB haben ferner die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann zur Zeit unter folgendem Link abgerufen werden: ec.europa.eu/consumers/odr/.

1.14 Sonstige Bestimmungen

1.14.1 Erfüllungsort ist der Sitz von SWR, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Vertrags- und Erfüllungssprache ist deutsch. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), sofern nicht zwingende internationalprivatrechtliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.

1.14.2 Gerichtsstand ist der Sitz von SWR, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

1.14.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder seiner Bestandteile unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages sowie seiner Bestandteile nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe kommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Gleiches gilt bei Lücken im Vertrag sowie seiner Bestandteile.
 

2. Ergänzende Bestimmungen für die Nutzung der Bäder von SWR

Ist Gegenstand des Vertrags die individuelle Nutzung der Bäder von SWR, gelten zusätzlich die nachfolgenden Ergänzenden Bestimmungen; die Allgemeinen Bestimmungen bleiben unberührt, soweit in diesen Ergänzenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist.

2.1 Zutrittsberechtigung

2.1.1 Die Nutzung der Bäder setzt den Erwerb einer entsprechenden Zutrittsberechtigung voraus. SWR behält sich das Recht vor, den Erwerb von Zutrittsberechtigungen auf eine bestimmte Anzahl pro Kunden sowie auf bestimmte Tage bzw. Zeiträume zu beschränken.

2.1.2 Reproduktionen und sonstige Vervielfältigungen von Zutrittsberechtigungen sind untersagt. SWR behält sich das Recht vor, von dem Kunden, dessen Zutrittsberechtigung von ihm oder Dritten aufgrund seines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens unberechtigt reproduziert oder vervielfältigt wurde, den Ersatz jedweder Schäden aus der unberechtigten Reproduktion bzw. Vervielfältigung (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen. Die SWR haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch von Zutrittsberechtigungen.

2.1.3 Zutrittsberechtigungen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SWR nicht gewerblich weiterveräußert oder öffentlich verlost oder als Gewinn in einem Gewinnspiel, z.B. zu Werbe- oder Marketing-Zwecken, ausgelobt werden. Im Falle einer nicht-gewerblichen Weiterveräußerung darf der verlangte Kaufpreis nicht höher sein als der für die Zutrittsberechtigung geleistete Preis. Ferner hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Erwerber alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich dieses Weiterveräußerungsverbots zugunsten von SWR übernimmt.

2.1.4 Eine erworbene Zutrittsberechtigung ist von der Rückgabe ausgeschlossen; ein etwaiges Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.

2.2 Gültigkeit / Ruhendstellung / Verjährung

2.2.1 Zutrittsberechtigungen verlieren ihre Gültigkeit im Falle von 

-  Zeitkarten mit dem Ende der Zeiteinheit, für die sie erworben worden sind, spätestens jedoch mit Schließung der Bäder an dem Tag, an dem die Zeitkarte genutzt worden ist;

-  Tageskarten mit Schließung der Bäder an dem Tag, an dem die Tageskarte genutzt worden ist;

-  Mehrfachkarten mit dem Ende der letzten Einheit, für die Sie genutzt worden sind;

-  Jahreskarten mit Ablauf des Zeitraums, für den sie erworben worden sind, spätestens jedoch mit Schließung der Bäder am letzten Tag

2.2.2 Ist der Kunde während des Gültigkeitszeitraumes einer Jahreskarte an der Nutzung der Bäder aufgrund eines unvorhersehbaren persönlichen Umstands (z.B. Erkrankung, Schwangerschaft, etc.) für einen Zeitraum von mehr als 7 Tagen/Wochen gehindert, hat der Kunde das Recht, den Vertrag für die Dauer der Behinderung, maximal jedoch für 30 Tage ruhend zu stellen und das Vertragsverhältnis um den ruhendgestellten Zeitraum beitragsfrei zu verlängern. Auf Verlangen von SWR hat der Kunde die Umstände, aufgrund derer er die Ruhendstellung begehrt, nachzuweisen. Das Recht des Kunden zur fristlosen Kündigung nach § 314 BGB bleibt unberührt.) 

2.2.3 Im Übrigen unterliegen Zutrittsberechtigung der gesetzlichen Verjährung. Eine Erstattung von innerhalb der Verjährungsfrist ggf. nicht genutzten Zutrittsberechtigungen erfolgt nicht.

2.3 Nutzungsbedingungen

2.3.1 Mit dem Betreten des Bades erkennt der Kunde die „Haus- und Badeordnung“ sowie die „Hygieneschutzregeln“ von SWR in ihren jeweils aktuellen Fassungen an; die jeweils geltenden Fassungen sind der Internetseite von SWR (stadtwerke-ratingen.de/ratinger-baeder) zu entnehmen und in den Bädern von SWR zur Einsicht hinterlegt. Im Übrigen ist den Weisungen des Badpersonals Folge zu leisten.

2.3.2 Während der Nutzung der Bäder ist die gültige Zutrittsberechtigung SWR bzw. deren Beauftragten auf Verlangen vorzuweisen, im Falle einer ermäßigten oder personalisierten Zutrittsberechtigung ist zudem die Ermäßigungsberechtigung bzw. die Personenidentität nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines Schüler-/Studentenausweises, Behindertenausweises, Personalausweis, Reisepass, etc.). 

2.3.3 SWR ist berechtigt, dem Kunden die Nutzung der Bäder zu verweigern bzw. den Kunden aus den Bäder zu verweisen, sofern der Kunde nicht nur unerheblich gegen den Vertrag, diese AGB, die Haus- und Badeordnung oder die Hygienevorschriften von SWR verstößt, insbesondere wenn

-  dem Kunden ein Hausverbot erteilt worden ist oder er unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderer Rauschmittel steht;

-  Tiere mitgeführt werden;

-  der Kunde an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunde leidet;

-  der Kunde das Bad zu gewerblichen Zwecken (z.B. Durchführung von gewerblichem oder organisiertem Schwimmunterricht, etc.) nutzt;

-  der Kunde das Bad zu nicht badüblichen Zwecken nutzt, sofern der Badbetrieb hierdurch nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird;

-  der auf der Zugangsberechtigung vorhandene QR-Code nicht auslesbar ist;

-  im Fall einer personalisierten Zutrittsberechtigung der Kunde nicht mit der auf der Zugangsberechtigung angegebenen Person identisch ist;

-  im Fall einer ermäßigten Zutrittsberechtigung der Grund für die Ermäßigung im Zeitpunkt des Zutritts nicht vorliegt;

-  ein bei Erwerb der Zutrittsberechtigung gewählter Zutritts-Zeitraum abgelaufen ist.

Ein Anspruch auf Erstattung des für die Zutrittsberechtigung geleisteten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.

2.4 Nutzungsabbruch / Nutzungseinschränkung / Außerplanmäßige Bäderschließung

2.4.1 SWR behält sich das Recht vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grunds die Nutzung der Bäder abzubrechen, einzuschränken oder über die planmäßigen Schließzeiten hinaus vollständig einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn

-  der Betrieb der Bäder nicht ohne Gefährdung der Badegäste möglich ist (z.B. bei der Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, Epidemien, Pandemien, Betriebsstörungen, etc.);

-  Mitarbeiter des Badpersonals oder andere Badegäste beleidigt, bedroht oder auf andere Weise verbal oder körperlich attackiert werden;

-  Schlägereien, Ausschreitungen oder sonstige gruppendynamische Eskalationen unter den Badegästen drohen oder erfolgen.

Die SWR wird Nutzungseinschränkungen und Nutzungseinstellungen unverzüglich im Internet auf der Website von SWR sowie nach Möglichkeit auch über die Tagespresse und Rundfunk bekannt gegeben.

2.4.2 Im Falle eines Nutzungsabbruchs (z.B. bei Gewitter, akuten Betriebsstörungen, gruppendynamische Eskalationen unter den Badegästen, etc.) wird dem Kunden das für eine am Tag des Nutzungsabbruchs gültige Zutrittsberechtigung geleistete Nutzungsentgelt (ohne System- und Servicegebühr) – bei Mehrfachkarten anteilig – erstattet, wenn SWR den Grund für den Nutzungsabbruch zu vertreten hat, der Kunde das Bad am Tag des Nutzungsabbruchs tatsächlich genutzt hat, und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Zutrittsberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinausgehende Ansprüche gegen SWR bestehen nicht.

2.4.3 Im Falle einer Nutzungseinschränkung (z. B. Schwimmbahnbelegungen durch Kurse, verkürzte Öffnungszeiten wegen Veranstaltungen, Baumaßnahmen, etc.) wird dem Kunden das für eine im Zeitraum der Nutzungseinschränkung gültige Zutrittsberechtigung geleistete Nutzungsentgelt (ohne System- und Servicegebühr) – bei Mehrfachkarten abhängig von Umfang und Dauer der Nutzungseinschränkung anteilig – erstattet, wenn SWR den Grund für die Nutzungseinschränkung zu vertreten hat, der Kunde das Bad wegen der Nutzungseinschränkung tatsächlich nicht genutzt hat, die Nutzungseinschränkung nicht nur unerheblich ist und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Zutrittsberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinausgehende Ansprüche gegen SWR bestehen nicht.

2.4.4 Im Falle einer über die planmäßigen Schließzeiten hinausgehenden vollständigen Nutzungseinstellung (z. B. Pandemien, Epidemien, etc.) wird dem Kunden das für eine im Zeitraum der Nutzungseinstellung gültige Zutrittsberechtigung geleistete Nutzungsentgelt (ohne System- und Servicegebühr) – bei Mehrfachkarten abhängig von Umfang und Dauer der Nutzungseinstellung anteilig – erstattet, wenn SWR den Grund für die Nutzungseinstellung zu vertreten hat und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Zutrittsberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinausgehende Ansprüche gegen SWR bestehen nicht.

2.5 Haftung

Die Nutzung der Bäder erfolgt auf eigene Gefahr; die Verpflichtung von SWR, die Bäder und die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 1.10.
 

3. Ergänzende Bestimmungen für die Teilnahme an einem Kurs von SWR

Ist Gegenstand des Vertrags die Teilnahme an einem von SWR angebotenen Kurs, gelten zusätzlich die nachfolgenden Ergänzenden Bestimmungen; die Allgemeinen Bestimmungen bleiben unberührt, soweit in diesen Ergänzenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist.

3.1 Teilnahmeberechtigung

3.1.1 Die Teilnahme an einem von SWR angebotenen Kurs setzt den Erwerb einer entsprechenden Teilnahmeberechtigung voraus. SWR behält sich das Recht vor, den Erwerb von Teilnahmeberechtigungen auf eine bestimmte Anzahl pro Kunden zu beschränken.

3.1.2 Reproduktionen und sonstige Vervielfältigungen von Teilnahmeberechtigungen sind untersagt. SWR behält sich das Recht vor, von dem Kunden, dessen Nutzungsberechtigung von ihm oder Dritten aufgrund seines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens unberechtigt reproduziert oder vervielfältigt wurde, den Ersatz jedweder Schäden aus der unberechtigten Reproduktion bzw. Vervielfältigung (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen. SWR haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch von Nutzungsberechtigungen.

3.1.3 Die Teilnahmeberechtigung für einen Kurs ist personenbezogen und nur übertragbar, sofern SWR der Übertragung schriftlich zustimmt.

3.2 Kursinhalt / Kursbescheinigung / Kursänderung

3.2.1 Der Inhalt des jeweiligen Kurses ergibt sich aus der Kursbeschreibung, die Bestandteil des Vertrags ist; ein bestimmter Erfolg des gebuchten Kurses – insbesondere das Erreichen eines Kurszieles – oder die Durchführung des Kurses durch einen bestimmten Kursleiter wird nicht geschuldet. Betreuung oder Aufsichtspflichten während des Umziehens und auf dem Weg zwischen Umkleidekabine und dem Kursort sind nicht Gegenstand des Vertrags und werden von SWR nicht übernommen. Die in der Kursbeschreibung angegebenen Kursdaten (Datum, Uhrzeit, Ort, etc.) sind verbindlich.

3.2.2 Auf Wunsch des Kunden stellt SWR eine Teilnahmebescheinigung über die Kursteilnahme des Kunden am Ende des Kurses aus. Eine Garantie dafür, dass die Kursgebühr von Dritten übernommen wird, wird nicht übernommen.

3.2.3 SWR ist berechtigt, den Kursinhalt zu ändern, sofern der Gesamtcharakter des Kurses gewahrt bleibt.

3.3 Teilnahmebedingungen

3.3.1 Mit dem Betreten des Bades erkennt der Kunde die „Haus- und Badeordnung“ sowie die „Hygieneschutzregeln“ von SWR in ihren jeweils aktuellen Fassungen an; die jeweils geltenden Fassungen sind der Internetseite von SWR (stadtwerke-ratingen.de/ratinger-baeder) zu entnehmen und in den Bädern von SWR zur Einsicht ausgehängt/hinterlegt. Im Übrigen sind den Weisungen des Kursleiters sowie des Badpersonals Folge zu leisten.

3.3.2 Während des Kurses ist die gültige Teilnahmeberechtigung SWR bzw. deren Beauftragten auf Verlangen vorzuweisen, im Falle einer ermäßigten oder personalisierten Teilnahmeberechtigung ist zudem die Ermäßigungsberechtigung bzw. die Personenidentität nachzuweisen (z. B. durch Vorlage eines Schüler-/Studentenausweises, Behindertenausweises, Personalausweis, Reisepass, etc.).

3.3.3 Sind nach der Kursbeschreibung für die Kursteilnahme ein Mindest- bzw. Maximalalter der Teilnehmer oder sonstige besondere Teilnahmevoraussetzungen erforderlich, müssen diese bei Kursbeginn vorliegen. Im Übrigen setzt die Teilnahme an einem Kurs lediglich eine entsprechende körperliche und gesundheitliche Eignung des Kunden voraus. Mit der Bestellung des Kurses bestätigt der Kunde, dass etwaige besondere Teilnahmevoraussetzungen vorliegen und er zur Teilnahme an dem Kurs körperlich und gesundheitlich geeignet ist; auf Verlangen des Kursleiters ist die körperliche und gesundheitliche Eignung und ggf. das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen nachzuweisen.

3.3.4 SWR ist berechtigt, dem Kunden die Teilnahme an dem Kurs zu verweigern bzw. den Kunden aus dem Bad zu verweisen, sofern der Kunde nicht nur unerheblich gegen den Vertrag, diese AGB, die Haus- und Badeordnung oder die Hygienevorschriften von SWR verstößt, insbesondere wenn

-  der Kunde in seiner Anmeldung/Buchung unrichtige Angaben gemacht oder vertragswesentliche Tatsachen verschwiegen hat und deshalb SWR die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist;

-  der Kunde die körperliche oder gesundheitliche Eignung für den jeweiligen Kurs nicht aufweist bzw. nicht nachweist;

-  der Kunde die Durchführung des Kurses nicht nur unerheblich stört.

Ein Anspruch auf Erstattung des für die Teilnahmeberechtigung geleisteten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.

3.3.5 Bild- und Tonaufnahmen sowie andere optische oder audio-visuelle Aufzeichnungen einschließlich des Gebrauchs von Fotohandys sind an dem Kursort vor, während und nach dem Kurs, auch für den privaten Gebrauch nicht gestattet, sofern in der Kursbeschreibung nichts anders angegeben ist. SWR ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen.

3.4 Kursabsage / Kursabbruch / Kursverlegung

3.4.1 SWR ist berechtigt, einen Kurs abzusagen, wenn in der Kursbeschreibung eine Mindesteilnehmerzahl für einen Kurs angegeben ist und die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

3.4.2 Darüber hinaus behält sich SWR das Recht vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grunds einen Kurs abzusagen oder abzubrechen, einzelne Kurstermine oder den Kursort zu verlegen und den Kursleiter auszuwechseln. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn

-  die Durch- bzw. Fortführung des Kurses nicht ohne Gefährdung der Veranstaltungsteilnehmer möglich ist (z. B. bei der Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, Epidemien, Pandemien, Betriebsstörungen, etc.);

-  die vorgesehenen Räumlichkeiten oder Kursleiter nicht zur Verfügung stehen (z. B. durch Schwimmwettkämpfe oder sonstigen Veranstaltungen; Krankheit);

-  rollierende Einsätze von Kursleitern festgelegt sind.

SWR wird eine Kursabsage, einen Kursabbruch oder eine Kursverlegung über das in die Website von SWR eingebettete Kurs-Buchungs-System und nach Bedarf auf der Website von SWR sowie nach Möglichkeit auch über die Tagespresse und ggf. Rundfunk bekannt geben; der Kunde ist verpflichtet, sich regelmäßig über die Durchführung und Änderungen des Kurses zu informieren.

3.4.3 Im Fall einer Verlegung der Kurstermine oder des Kursorts wird dem Kunden das geleistete Kursentgelt (ohne System- und Servicegebühr) – im Falle einer nach Kursbeginn erfolgten Verlegung anteilig – erstattet, wenn SWR den Grund für die Verlegung zu vertreten hat, der Kunde wegen der Kursverlegung an dem Kurs nicht teilgenommen hat, dem Kunden die Verlegung des Kurse nicht zumutbar ist und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Teilnahmeberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinausgehende Ansprüche gegen SWR bestehen nicht.

3.4.4 Im Falle eines Kursabbruchs oder einer Kursabsage wird dem Kunden das bereits gezahlte Kursentgelt (ohne System- und Servicegebühr) – im Falle eines Kursabbruchs anteilig – erstattet, wenn SWR den Grund für den Abbruch bzw. die Absage des Kurses zu vertreten hat und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Teilnahmeberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinaus gehende Ansprüche gegen SWR bestehen nicht.

3.5 Nichterscheinen / Stornierung

3.5.1 Unbeschadet der gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte kann der Kunde seine Bestellung vor Kursbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen stornieren; maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei SWR. Ein Fernbleiben von dem Kurs gilt nicht als Rücktritt bzw. Stornierung.

3.5.2 Storniert der Kunde seine Bestellung eine Woche oder mehr vor Kursbeginn, ist SWR berechtigt, dem Kunden die für die Stornierung anfallenden Kosten nach tatsächlichem Aufwand oder pauschal gemäß der jeweils gültigen Entgeltordnung von SWR in Rechnung zu stellen. Im Falle einer pauschalen Berechnung muss diese einfach nachvollziehbar sein und darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen; auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden bleibt zudem der Nachweis gestattet, dass SWR ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als die Pauschale entstanden ist.

3.5.3 Storniert der Kunde seine Bestellung weniger als 10 Kalendertage vor Kursbeginn oder erscheint er nicht zum Kurs, steht dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz der Kursgebühr nicht zu; der Kunde ist jedoch berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Ferner bleibt dem Kunden der Nachweis gestattet, dass SWR durch die Stornierung bzw. das Nichterscheinen ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als das für die Teilnahmeberechtigung geleistete Entgelt entstanden ist.

3.5.4 Im Falle der unregelmäßigen Teilnahme an einem Kurs oder einer vorübergehenden Erkrankung während eines Kurses steht dem Kunden weder ein Anspruch auf anteiligen Ersatz der Kursgebühr noch auf eine Gutschrift auf Folgekurse oder auf Durchführung von Vor- und Nachholtermine zu.

3.6 Haftung

Die Teilnahme an einem Kurs erfolgt auf eigene Gefahr; die Verpflichtung von SWR, das Bad und die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 1.10.
 

4. Ergänzende Bestimmungen für die Teilnahme an Veranstaltungen von SWR

Ist Gegenstand des Vertrags die Teilnahme an einer von SWR in den Bädern angebotenen Veranstaltung, gelten zusätzlich die nachfolgenden Ergänzenden Bestimmungen; die Allgemeinen Bestimmungen bleiben unberührt, soweit in diesen Ergänzenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist.

4.1 Teilnahmeberechtigung

4.1.1 Die Teilnahme an einer von SWR angebotenen Veranstaltung setzt den Erwerb einer entsprechenden Teilnahmeberechtigung voraus. SWR behält sich das Recht vor, den Erwerb von  Teilnahmeberechtigungen auf eine bestimmte Anzahl pro Kunden zu beschränken.

4.1.2 Reproduktionen und sonstige Vervielfältigungen von Teilnahmeberechtigungen sind untersagt. SWR behält sich das Recht vor, von dem Kunden, dessen Nutzungsberechtigung von ihm oder Dritten aufgrund seines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens unberechtigt reproduziert oder vervielfältigt wurde, den Ersatz jedweder Schäden aus der unberechtigten Reproduktion bzw. Vervielfältigung (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen. SWR haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch von Nutzungsberechtigungen.

4.1.3 Teilnahmeberechtigungen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SWR nicht gewerblich weiterveräußert oder öffentlich verlost oder als Gewinn in einem Gewinnspiel, z. B. zu Werbe- oder Marketing-Zwecken, ausgelobt werden. Im Falle einer nichtgewerblichen Weiterveräußerung darf das für die Teilnahmeberechtigung verlangte Entgelt nicht höher sein als das vom Kunden geleistete Entgelt. Ferner hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Erwerber alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich dieses Weiterveräußerungsverbots zugunsten von SWR übernimmt.

4.1.4 Mit Verlassen des Bades verliert die Teilnahmeberechtigung ihre Gültigkeit.

4.2 Veranstaltungsinhalt / Veranstaltungsänderung

4.2.1 Der Inhalt der jeweiligen Veranstaltung sowie die von SWR im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Veranstaltungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrags ist; Betreuung oder Aufsichtspflichten sind nur Gegenstand des Vertrags, wenn dies in der Veranstaltungsbeschreibung angegeben oder zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

4.2.2 SWR ist berechtigt, den Veranstaltungsinhalt zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.

4.3 Teilnahmebedingungen

4.3.1 Mit dem Betreten des Bades erkennt der Kunde die „Haus- und Badeordnung“ sowie die „Hygieneschutzregeln“ von SWR in ihren jeweils aktuellen Fassungen an; die jeweils geltenden Fassungen sind der Internetseite von SWR (stadtwerke-ratingen.de/ratinger-baeder) zu entnehmen und in den Bädern von SWR zur Einsicht ausgehängt/hinterlegt. Im Übrigen ist den Weisungen des Veranstaltungsleiters sowie des Badpersonals Folge zu leisten.

4.3.2 Während der Veranstaltung ist die gültige Teilnahmeberechtigung SWR bzw. deren Beauftragten auf Verlangen vorzuweisen, im Falle einer ermäßigten oder personalisierten Teilnahmeberechtigung ist zudem die Ermäßigungsberechtigung bzw. die Personenidentität nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines Schüler-/Studentenausweises, Behindertenausweises, Personalausweises, Reisepasses, etc.).

4.3.3 Ist in der Veranstaltungsbeschreibung ein Mindest- bzw. Maximalalter der Teilnehmer oder eine sonstige besondere Teilnahmevoraussetzung angegeben, muss diese bei Veranstaltungsbeginn vorliegen. Auf Verlangen von SWR ist das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzung nachzuweisen.

4.3.4 Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder einen rollstuhlgerechten Platz besteht nur, wenn ein solcher im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung angeboten wird und von dem Kunden bestellt worden ist.

4.3.5 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist das Mitbringen von Tieren (mit Ausnahme von Blindenhunden) untersagt.

4.3.6 SWR ist berechtigt, dem Kunden die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern bzw. den Kunden aus dem Bad zu verweisen, sofern der Kunde nicht nur unerheblich gegen den Vertrag, diese AGB, die Haus- und Badeordnung oder die Hygienevorschriften von SWR verstößt, insbesondere wenn 

-  der Kunde die Teilnahmevoraussetzungen für die Veranstaltung nicht aufweist bzw. nicht nachweist;

-  der Kunde die Durchführung der Veranstaltung nicht nur unerheblich stört.

-  der Kunde Dosen, Glasbehälter, sperrige, gefährliche oder als Wurfgeschosse geeignete Gegenstände wie Flaschen, Stöcke, Messer, Waffen, pyrotechnischen Gegenstände, Fackeln und andere Gegenstände, die für die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer eine Gefahr darstellen, mitbringt;

-  der Kunde ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SWR am Veranstaltungsort Werbung und Druckschriften verbreitet oder Waren verkauft.

Ein Anspruch auf Erstattung des für die Teilnahmeberechtigung geleisteten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.

4.3.6 Bei Sportevents, Konzerten oder ähnlichen Veranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Dem Kunden wird daher zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden empfohlen, bei diesen Veranstaltungen Gehörschutz zu benutzen.

4.3.7 Bild- und Tonaufnahmen sowie andere optische oder audio-visuelle Aufzeichnungen einschließlich des Gebrauchs von Fotohandys sind an dem Veranstaltungsort vor, während und nach der Veranstaltung, auch für den privaten Gebrauch nicht gestattet, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nichts anders angegeben ist. SWR ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen.

4.4 Veranstaltungsverlegung / Veranstaltungsabbruch / Veranstaltungsabsage

4.4.1 SWR ist berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen, wenn in der Veranstaltungsbeschreibung eine Mindesteilnehmerzahl für eine Veranstaltung angegeben ist und die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

4.4.2 Darüber hinaus behält sich SWR das Recht vor, eine Veranstaltung bei Vorliegen eines wichtigen Grunds abzubrechen oder abzusagen sowie an einen anderen Veranstaltungsort oder auf einen anderen Veranstaltungstermin zu verlegen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn

-  die Durch- bzw. Fortführung der Veranstaltung am geplanten Veranstaltungsort bzw. zum geplanten Veranstaltungstermin nicht ohne Gefährdung der Veranstaltungsteilnehmer möglich ist (z. B. bei der Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, Epidemien, Pandemien, Betriebsstörungen, etc.);

-  der geplante Veranstaltungsort zur geplanten Veranstaltungszeit nicht zur Verfügung steht.

SWR wird eine Veranstaltungsverlegung, einen Veranstaltungsabbruch oder eine Veranstaltungsabsage über das in die Website von SWR eingebettete Veranstaltungs-Buchungs-System und nach Bedarf im Internet auf der Website von SWR sowie auch über die Tagespresse und ggf. Rundfunk bekannt geben. Der Kunde ist verpflichtet, sich regelmäßig über die Durchführung und Änderungen der Veranstaltung zu informieren.

4.4.3 Im Fall einer Veranstaltungsverlegung wird dem Kunden das geleistete Veranstaltungsentgelt (ohne System- und Servicegebühr) erstattet, wenn SWR den Grund für die Verlegung zu vertreten hat, der Kunde wegen der Veranstaltungsverlegung an der Veranstaltung nicht teilgenommen hat, dem Kunden die Verlegung der Veranstaltung nicht zumutbar ist und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Teilnahmeberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinaus gehende Ansprüche gegen SWR bestehen nicht.

4.4.4 Im Fall eines Veranstaltungsabbruchs oder einer Veranstaltungsabsage wird dem Kunden das geleistete Veranstaltungsentgelt (ohne System- und Servicegebühr) – im Fall eines Veranstaltungsabbruchs anteilig – erstattet, wenn SWR den Grund für den Abbruch bzw. die Absage der Veranstaltung zu vertreten hat und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Teilnahmeberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinaus gehende Ansprüche gegen SWR bestehen nicht.

4.5 Nichterscheinen / Stornierung

4.5.1 Unbeschadet der gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte kann der Kunde seine Bestellung vor Veranstaltungsbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen stornieren; maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei SWR. Ein Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt bzw. Stornierung.

4.5.2 Storniert der Kunde seine Bestellung eine Woche oder mehr vor Veranstaltungsbeginn, ist SWR berechtigt, dem Kunden für die Stornierung anfallenden Kosten nach tatsächlichem Aufwand oder pauschal gemäß der jeweils gültigen Entgeltordnung von SWR zu berechnen. Im Falle einer pauschalen Berechnung muss diese einfach nachvollziehbar sein und darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen; auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden bleibt zudem der  Nachweis gestattet, dass SWR ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als die Pauschale entstanden ist.

4.5.3 Storniert der Kunde seine Bestellung weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn oder erscheint er nicht zur Veranstaltung, steht dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Veranstaltungsentgelts nicht zu; der Kunde ist jedoch berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Ferner bleibt dem Kunden der Nachweis gestattet, dass SWR durch die Stornierung bzw. das Nichterscheinen ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als das geleistete Veranstaltungsentgelt entstanden ist.

4.6 Haftung

Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr; die Verpflichtung von SWR, das Bad und die dortigen Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 1.10.

4.7 Nutzungs-/Verwertungsrecht von Bild- und Tonaufnahmen

Mit dem Erwerb der Teilnahmeberechtigung willigt der Kunde unwiderruflich darin ein, dass sein Bildnis und seine Stimme unentgeltlich sowie räumlich und zeitlich unbeschränkt für  Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die von SWR, deren Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, verwendet sowie in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, z. B. über das Internet) verwertet werden darf.
 

5. Ergänzende Bestimmungen für den Erwerb von Gutscheinen von SWR

Ist Gegenstand des Vertrags der Erwerb von Gutscheinen von SWR, gelten zusätzlich die nachfolgenden Ergänzenden Bestimmungen; die Allgemeinen Bestimmungen bleiben unberührt, soweit in diesen Ergänzenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist.

5.1 Gutscheine

5.1.1 Jeder Gutschein ist mit einem QR-Code versehen, der zur Einlösung in den Bädern von SWR berechtigt. SWR garantiert die Einlösung von Gutscheinen nur mit lesbarem QR-Code. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der QR-Code in einer lesbaren Art und Weise vorgezeigt werden kann.

5.1.2 Gutscheine sind übertragbar und nicht personengebunden. Ein Weiterverkauf der Gutscheine zu gewerblichen Zwecken ist jedoch untersagt.

5.1.3 Online-Gutscheine werden zum Selbstausdruck mit der Bestellbestätigung per E-Mail als PDF-Anhang an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Der Kunde ist berechtigt, von den bestellten Online-Gutscheinen zum Zwecke der bestimmungsgemäßen Verwendung je ein Druckexemplar anzufertigen; Reproduktion und sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke des Weiterverkaufs oder sonstigen Missbrauchs sind untersagt. SWR behält sich das Recht vor, von dem Käufer, dessen Gutschein von ihm oder Dritten aufgrund seines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens unberechtigt reproduziert oder vervielfältigt wurde, den Ersatz jedweder Schäden aus der unberechtigten Reproduktion bzw. Vervielfältigung (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen. SWR haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch von Online-Gutscheinen.

5.2 Einlösen von Gutscheinen

5.2.1 Gutscheine können zum Bezug der von SWR angebotenen Waren und/oder Leistungen eingelöst werden. Bei der Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen mit einer begrenzten Teilnehmerzahl ist eine vorherige Anmeldung erforderlich und die Teilnahmemöglichkeit abhängig von der Verfügbarkeit des jeweiligen Angebots.

5.2.2 Ein Gutschein kann auch in Teilbeträgen eingelöst werden. Ist der Gegenwert des Gutscheins geringer als der Preis für die gewählte Ware oder Leistung, wird der Gutscheinwert auf den Preis der Ware bzw. Leistung angerechnet.

5.2.3 Eine vollständige oder teilweise Barauszahlung eines Gutscheins ist ausgeschlossen.

5.2.4 Ein Gutschein unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Eine Auszahlung eines nach Eintritt der Verjährung ggf. bestehenden Restguthabens erfolgt nicht.

5.3 Sperrung von Gutscheinen

5.3.1 SWR ist berechtigt, einen Gutschein zu sperren, sofern Kontobelastungen durch die Bank des Kunden nicht eingelöst werden. Die Sperrung bleibt so lange wirksam, bis der fällige Betrag einschließlich der durch die Sperrung entstehenden Kosten dem Bankkonto von SWR gutgeschrieben worden ist.

5.3.2 Im Falle einer Sperrung ist SWR ferner berechtigt, dem Kunden die durch die Sperrung entstehenden Kosten nach tatsächlichem Aufwand oder pauschal in Rechnung zu stellen. Im Falle einer pauschalen Berechnung ist die Berechnungsgrundlage auf Verlangen des Kunden nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, dass durch die Sperrung ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

5.4 Rückgabe und Umtausch von Gutscheinen

Gutscheine sind von der Rückgabe und dem Umtausch ausgeschlossen; ein etwaiges Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.

5.5 Gestaltung von Gutscheinen

5.5.1 SWR stellt auf ihrer Homepage in ihrem Online-Shop kostenfrei die Option zur Verfügung, einen Gutschein mit von SWR vorgegebenen Motiven oder einem eigenen Motiv bzw. einer persönlichen Nachricht zu versehen. Ein Anspruch des Kunden auf diese Option besteht nicht; SWR behält sich vor, die Option jederzeit ohne Ankündigung zu beschränken oder einzustellen.

5.5.2 Die Nutzung der in Ziffer 5.5.1 angegebenen Option richtet sich nach den Angaben im Online-Shop. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte technische Verfügbarkeit oder Kompatibilität der Option mit bestimmten Systemen, etc. besteht nicht.

5.5.3 Hinsichtlich der von SWR vorgegebenen Motive behält sich SWR die Urheber- und sämtliche sonstigen Schutzrechte vor. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung, Übermittlung, Sendung und Wieder- bzw. Weitergabe der Motive ist ohne schriftliche Genehmigung der SWR ausdrücklich untersagt

5.5.4 Die Verwendung von eigenen Motiven bzw. Nachrichten mit obszönen, diffamierenden, beleidigenden, verleumderischen oder sonstigen gegen geltendes Recht verstoßenden Inhalten ist untersagt. SWR ist bei Zuwiderhandlung berechtigt, die Erstellung oder die Einlösung eines Gutscheins zu verweigern bzw. den Gutschein zu sperren; Ziffern 5.3.2 und 5.4 gelten entsprechend. Darüber hinaus behält sich SWR das Recht vor, von dem Kunden den Ersatz jedweder Schäden (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen, der SWR aus der Verwendung von Motiven bzw. Nachrichten mit obszönen, diffamierenden, beleidigenden, verleumderischen oder sonstigen gegen geltendes Recht verstoßenden Inhalten entsteht.
 

6. Ergänzende Bestimmungen für die Wasserflächennutzung

Ist Gegenstand des Vertrags die zeitweise Überlassung von einzelnen Wasserflächen der Bäder für die Durchführung des Schwimm-/Sportbetriebs des Kunden, gelten zusätzlich die nachfolgenden Ergänzenden Bestimmungen; die Allgemeinen Bestimmungen bleiben unberührt, soweit in diesen ergänzenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist.

6.1 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

6.1.1 Die Buchung von Wasserflächen einschließlich der für die Nutzung der Wasserflächen notwendigen Einrichtungen der jeweiligen Bäder (fortan einheitlich „Nutzungsflächen“) kann grundsätzlich nur über den Online-Shop der SWR erfolgen. Sollte der Online-Shop oder das dortige Buchungs- und Belegungsportal aus technischen Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, nicht verfügbar sein, können Buchungen auch per E-Mail über ratinger-baeder@stadtwerke-ratingen.de an die SWR gerichtet werden.

6.1.2 Wasserflächen, die ein Kunde kurzfristig vor Ort hinzubuchen möchte, sind ebenfalls über den Online-Shop bzw. das dortige Buchungs- und Belegungsportal zu erfassen. Sollte dies insbesondere aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht möglich sein, steht den Kunden in den Bädern zur Buchung das Personal der SWR zur Verfügung. 

6.2 Nutzungsflächen / Wasserzeiten / Sperrung 

6.2.1 Die dem Kunden jeweils überlassenen Wasserflächen und Wasserzeiten sind in dem digitalen Buchungs- und Belegungsportal der SWR angegeben. Die Zuordnung der überlassenen Wasserflächen wird über das Belegungsmanagement der SWR festgelegt; ein Anspruch des Kunden auf die Nutzung bestimmter Wasserflächen (z.B. bestimmter Schwimmbahnen) besteht nicht. 

6.2.2 Bei Serienbuchungen, also der Buchung von Wasserflächen zu mehreren regelmäßigen Zeiten innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. die Buchung einer Wasserfläche für jeweils eine Stunde an jedem Montag eines Kalenderjahrs oder eines Schuljahres), werden diejenigen Buchungen, die auf gesetzliche Feiertage in NRW und von der SWR festgelegte Schließungstage fallen, als Nichtbelegung behandelt. Handelt es sich bei dem Kunden um eine öffentliche Schule bzw. den Träger einer öffentlichen Schule, werden bei Serienbuchungen zusätzlich diejenigen Buchungen, die in die gesetzlichen Schulferien fallen, als Nichtbelegung behandelt. 

6.2.3 Ein Anspruch auf alleinige Nutzung des jeweiligen Bades während der gebuchten Wasserzeiten besteht nicht; insbesondere behält sich SWR vor, während der gebuchten Wasserzeiten freie Wasserflächen Dritten zu überlassen, für den öffentlichen Schwimmbetrieb zu nutzen und/oder in den Bädern betriebsbedingte Arbeiten (z.B. Reinigungsarbeiten) auszuführen. 

6.2.4 Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung von SWR nicht berechtigt, die gebuchten Wasserflächen und/oder Wasserzeiten ganz oder teilweise Dritten unterzuvermieten oder auf sonstige Weise ganz oder teilweise zu überlassen. 

6.2.5 Wenn und soweit der Kunde die gebuchten Wasserflächen während der gebuchten Wasserzeiten nicht nutzt oder der Kunde die Nutzung der gebuchten Wasserflächen vor Ende der gebuchten Wasserzeiten beendet, ohne dass SWR hieran jeweils ein Verschulden trifft, ist SWR berechtigt, die ungenutzten Wasserflächen Dritten zur Verfügung zu stellen. Diesbezügliche Ansprüche des Kunden auf (anteilige) Erstattung des Nutzungsentgelts oder Entschädigung sind ausgeschlossen. 

6.2.6 SWR ist ferner berechtigt, die Bäder oder einzelne Nutzungsflächen der Bäder zu sperren und damit deren Nutzung durch den Kunden ganz oder teilweise zu unterbinden, wenn und soweit dies aus betrieblichen Gründen (z.B. Veranstaltungen im jeweiligen Bad), zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten, zur Vermeidung von Gefahren für Personen, Anlage oder Sachen von nicht unerheblichen Wert oder aus sonstigen wichtigen Gründen erforderlich ist. Über eine planbare Sperrung wird SWR den Kunden rechtzeitig schriftlich benachrichtigen. Soweit der Kunde von der jeweiligen Sperrung betroffen ist, wird das vom Kunden zu leistende Nutzungsentgelt entsprechend gekürzt; im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen einer Sperrung ausgeschlossen. 

6.3 Verantwortung und Aufsicht

6.3.1 Die Verantwortung für den Schwimm-/Sportbetrieb des Kunden einschließlich der Beaufsichtigung des Badebetriebs und der Wasseraufsicht obliegt vollumfänglich und ohne Einschränkung dem Kunden, selbst wenn während der zugewiesenen Zeiten freie Nutzungsflächen Dritten überlassen oder für den öffentlichen Schwimmbetrieb genutzt werden sollten; die Ausübung des Hausrechts durch SWR bleibt hiervon unberührt.

6.3.2 Die Beaufsichtigung des Badebetriebes beinhaltet die Überwachung der Nutzungsflächen einschließlich der Einrichtungen und der Ausstattungen des jeweiligen Bades, die Aufsicht in den für die Teilnehmer an dem Schwimm-/Sportbetrieb des Kunden zugänglichen Bereichen außerhalb der Becken und die Einhaltung der Haus- und Badeordnung. Sie umfasst alle Maßnahmen, die vor und während des Badebetriebs zur Gewährleistung der Sicherheit in den Nutzungsflächen, die den Teilnehmern an dem Schwimm-/Sportbetrieb des Kunden zugänglichen sind (also auch sämtliche Nebenräume wie Umkleiden, Toiletten, Duschen, Zugänge, Treppen, etc.) erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere, aber nicht abschließend: 

-  die Überprüfung der Nutzungsflächen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin vor Beginn der gebuchten Wasserzeiten, 

-  die Überwachung der Nutzungsflächen, 

-  die Überwachung der Einhaltung der Haus- und Badeordnung von SWR durch die Teilnehmer an dem Schwimm-/Sportbetrieb des Kunden sowie 

-  die Prävention möglicher Unfälle. 

Die Beaufsichtigung des Badebetriebs ist so durchzuführen, dass die Überwachung aller Bereiche, die den Teilnehmern an dem Schwimm-/Sportbetrieb des Kunden zugänglich sind, gewährleistet ist (z.B. durch regelmäßige Kontrollgänge).

6.3.3 Die Wasseraufsicht beinhaltet das Erkennen und Vermeiden von Gefahrensituationen im und am Wasser. Sie umfasst alle Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit im Bereich der Becken und Wasserflächen, die den Teilnehmern an dem Schwimm-/Sportbetrieb des Kunden zugänglichen sind, erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere, aber nicht abschließend:

-  die Beobachtung und Überprüfung des Geschehens im Wasser mit regelmäßigen Kontrollblicken darauf, ob Gefahrensituationen für die Teilnehmer an dem Schwimm-/Sportbetrieb auftreten,

-  das Ergreifen von Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen,

-  die Rettung in Wassernot befindlicher Personen,

-  die Durchführung von Erste-Hilfe-Leistungen,

-  die Einleitung und Durchführung der Rettungskette.

Die Wasseraufsicht ist so durchzuführen, dass das Aufsichtspersonal jeden Punkt des Aufsichtsbereichs so einsehen kann, dass Ertrinkende unverzüglich für die lebensrettenden Maßnahmen erreicht werden können; das Aufsichtspersonal muss jederzeit für einen Hilferuf erreichbar sein.

6.3.4 Ferner hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass 

-  nach dem Ende der gebuchten Wasserzeiten die Nutzungsflächen in ordnungsgemäße Zustand an SWR übergeben werden, also insbesondere benutzte Geräte an die dafür vorgesehenen Plätze zurückgebracht und ggf. beschädigte Einrichtungen und Geräte von SWR gemeldet werden.

-  besondere Vorkommnisse, insbesondere Unfälle, Schäden und erkannte potentielle Gefahrenquellen, SWR unverzüglich mitgeteilt und von dem Kunden dokumentiert werden.

6.3.5 Dem Kunden bzw. den von dem Kunden für die Durchführung des Schwimm-/Sportbetriebs eingesetzten Personen steht vor, während und nach den gebuchten Wasserzeiten das Personal von SWR in den Bäder vor Ort für Fragen oder Klärungsbedarf zur Verfügung. Darüberhinaus ist SWR im Bedarfsfall telefonisch wie folgt zu erreichen:

 -  Hallen- und Freibad Angerbad Ratingen-Mitte: 02102 / 485-423/424

 -  Hallenbad Ratingen-Lintorf: 02102 / 485-452

-   Zentrale Leitwarte der SWR: 02102 / 485-250

6.4 Anforderungen an die für die Beaufsichtigung des Badebetriebs bzw. die Wasseraufsicht eingesetzten Personen

6.4.1 Für die Beaufsichtigung des Badebetriebs dürfen von dem Kunden nur solche Personen eingesetzt werden, die 

-  mindestens 18 Jahre alt sind,

-  die für die Erfüllung der Aufgabe körperliche und geistige Eignung besitzen,

-  in Erster Hilfe und in der Herz-Lungen-Wiederbelebung (nach den „Gemeinsamen Grundsätzen für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe - BAGEH) aus-gebildet sind, und

-  von SWR bezüglich der jeweiligen Bäder, ihren Ausstattungen, den betrieblichen Abläufen und des rechtmäßigen Verhaltens in Notsituationen eingewiesen worden sind.

6.4.2 Für die Wasseraufsicht dürfen von dem Kunden nur solche Personen eingesetzt werden, die neben den oben aufgeführten Anforderungen zudem die Rettungsfähigkeit besitzen. Sofern sich nicht aus Gesetzen, Rechtsverordnungen Verwaltungsvorschriften, ministeriellen Runderlassen oder sonstigen Vorschriften andere Voraussetzungen für die Rettungsfähigkeit ergeben, ist die Rettungsfähigkeit nur gegeben, wenn die für die Wasseraufsicht eingesetzten Personen aufgrund ihrer Fähigkeiten sowie ihrer gesundheitlichen und geistigen Eignung in der Lage sind, gefahrlos eine Rettung Ertrinkender von der tiefsten Stelle der in den jeweiligen Bädern vorhandenen Wasserflächen durchzuführen, ohne sich selbst zu gefährden, und die erforderlichen Maßnahmen der Ersten Hilfe einschließlich einer möglicherweise erforderlichen Herz-Lungen-Wiederbelebung vorzunehmen. Die Rettungsfähigkeit liegt vor, wenn der Betreffende

-  die Ausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe bzw. zum Meister der Bäderbetriebe 

-  das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber oder ein Dokument gemäß der Auflistung auf der Website der DGfdB (https://www.dgfdb.de/aequivalenztabellen-ils), aus dem hervorgeht, dass die Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber gleichwertig erfüllt sind, oder

-  eine kombinierte Rettungsübung nach Anhang 1 der jeweils aktuellen Richtlinie DGfdB R 94.05

 -  erfolgreich absolviert bzw. abgelegt hat. 

6.4.3 Die Nachweise über die erforderlichen Qualifikationen sind von den für die Aufsicht eingesetzten Personen jederzeit bereitzuhalten und auf Verlangen vorzulegen. Der Nachweis der Rettungsfähigkeit sowie der Ausbildung in Erster Hilfe und der Herz-Lungen-Wiederbelebung darf dabei nicht älter als zwei Jahre sein, sofern sich nicht aus Gesetzen, Rechtsverordnungen Verwaltungsvorschriften, ministeriellen Runderlassen oder sonstigen Vorschriften andere Fristen ergeben.

6.4.4 Die Verantwortung für die Einhaltung der Auffrischungszeiträume trägt der Kunde bzw. bei Kunden, bei denen es sich um eine öffentliche Schule bzw. den Träger einer öffentlichen Schule handelt, der Schulleiter.

6.5 Nutzungsbedingungen

6.5.1 Die Nutzung der gebuchten Wasserflächen ist beschränkt auf die in der Buchungsanfrage des Kunden angegebene Art der Nutzung sowie die dort angegebene Teilnehmerzahl. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.

6.5.2 Bei der Nutzung der Bäder ist die Haus- und Badeordnung von SWR in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die jeweils gültige Fassung der Haus- und Badeordnung wird dem Nutzer auf Verlangen ausgehändigt und kann im Internet jederzeit über die Homepage von SWR (derzeit: www.stadtwerke-ratingen.de/ratinger-baeder/prefooter/Haus-badeordnung/) abgerufen werden.

6.5.3 Von dem Kunden für die Durchführung des Schwimm-/Sportbetriebs eingesetzte Personen sind vom Kunden vor Beginn der gebuchten Wasserzeit, bei Serienbuchungen vor Beginn der ersten gebuchten Wasserzeit bei SWR in Textform anzumelden und müssen sich auf Verlangen jederzeit ausweisen können. Personelle Änderungen sind SWR unverzüglich mitzuteilen.

6.5.4 Der Zutritt zu den Bädern ist nur den für die Durchführung des Schwimm-/Sportbetriebs angemeldeten Personen sowie den Teilnehmern an dem Schwimm-/Sportbetrieb des Kunden gestattet. Die Bäder bzw. die Nutzungsflächen dürfen von den für die Aufsicht angemeldeten Personen frühestens 20 Minuten, im Übrigen frühestens 15 Minuten vor Beginn der gebuchten Wasserzeit betreten werden und sind spätestens 15 Minuten nach Ende der gebuchten Wasserzeit zu verlassen; das Betreten und Verlassen des Bades bzw. der Nutzungsflächen hat jeweils als geschlossene und vollzählige Gruppe zu erfolgen. Die Wasserflächen dürfen frühestens mit Beginn der gebuchten Wasserzeiten betreten und müssen spätestens mit Ablauf der gebuchten Wasserzeit verlassen werden. 

6.5.5 Die tatsächliche Anzahl der Teilnehmer an dem Schwimm-/Sportbetrieb des Kunden ist vor Beginn jeder Wasserzeit von den für die Aufsicht eingesetzten Personen über das im jeweiligen Bad vorhandene Terminal bzw. bei Nichtvorhandensein oder Defekt des Terminals auf einer von SWR ausgelegten Teilnehmerliste anzugeben. 

6.5.6 Die Bäder einschließlich aller dazugehörigen Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln und ausschließlich ihrer Bestimmung nach einzusetzen. Eigene Geräte dürfen nur nach vorheriger Einwilligung von SWR im Bad benutzt und aufbewahrt werden.

6.5.7 Die Wasserflächen und die Innenräume der Hallenbäder werden von SWR nach eigenem Ermessen beheizt, wobei eine Wassertemperatur von mindestens 24°C in den Wasserflächen sowie eine Raumtemperatur von mindestens 26 °C in den beheizbaren Innenräumen der Hallenbäder sichergestellt wird.

6.5.8 SWR ist berechtigt, dem Kunden, dem von dem Kunden für die Durchführung des Schwimm-/Sportbetriebs eingesetzten Personen und/oder Teilnehmern an dem Schwimm-/Sportbetrieb des Kunden den Zutritt zu den Bädern zu verweigern oder aus den Bädern zu verweisen, sofern nicht nur unerheblich gegen diesen Vertrag, die Haus- und Badeordnung von SWR oder sonstige Gesetze und Rechtsvorschriften verstoßen wird, insbesondere wenn 

-  eine für die Durchführung des Schwimm-/Sportbetriebs eingesetzte Person nicht angemeldet ist, sich nicht ausweisen oder eine für die Aufsicht eingesetzte Person die erforderliche Qualifikation nicht nachweisen kann; 

-  eine für die Durchführung des Schwimm-/Sportbetriebs eingesetzte Person oder ein Teilnehmer an dem Schwimm-/Sportbetrieb des Kunden mit einem Hausverbot belegt ist oder unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderer Rauschmittel steht;

-  eine für die Durchführung des Schwimm-/Sportbetriebs eingesetzte Person oder ein Teilnehmer an dem Schwimm-/Sportbetrieb des Kunden an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunde leidet;

-  eine für die Durchführung des Schwimm-/Sportbetriebs eingesetzte Person oder ein Teilnehmer an dem Schwimm-/Sportbetrieb des Kunden einen nach einer aktuellen Schutzverordnung oder sonstigen gesetzlichen bzw. behördlichen Vorschrift geforderten gültigen Nachweis nicht vorlegen kann;

-  gegen die in Ziffer 6.5.4 aufgeführten Zeiten verstoßen wird.

6.5.9 Kommt es im Zusammenhang mit der Nutzung der Nutzungsflächen zu einem Schadensfall, ist der Kunde zudem verpflichtet, die SWR unverzüglich über sämtliche Umstände des Schadensfalls zu informieren und nach Kräften bei der Klärung des Schadensfalls mitzuwirken, insbesondere gegenüber Versicherungen, Behörden und Gerichten. Dabei ist er zu fristgemäßen, vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.

6.6 Entgelt

Das im Online-Shop für die Wasserflächennutzung angegebene Entgelt gilt je Schwimmbahn und je 60 Minuten Aufenthalt im Wasser, wobei die Berechnung anteilig je angefangene 30 Minuten erfolgt. Abgestellt wird dabei auf die gebuchten Wasserzeiten bzw. bei Verstoß gegen die in Ziffer 6.5 genannten Zeitpunkte auf den Zeitpunkt des verfrühten Betretens der Wasserflächen durch den ersten Teilnehmer bzw. des verspäteten Verlassens der Wasserflächen durch den letzten Teilnehmer. Eine Schwimmbahn im Sinne von Satz 1 umfasst dabei jeweils eine der im Buchungsportal angegebenen einzelnen Wasserflächen, also z.B. eine Beckenbahn von 25m x 2,50m oder einen Teil eines Nicht-schwimmerbeckens, eines Sprungbeckens oder einer 50m-Schwimmbahn.

6.7 Abrechnung 

6.7.1 Abweichend von Ziffer 1.6.2 ist für die Wasserflächennutzung zu leistende Entgelt erst nach entsprechender Abrechnung fällig. 

6.7.2 Die Abrechnung der Wasserflächennutzung erfolgt nach dem Ende der gebuchten Wasserzeit, bei Serienbuchungen nach dem Ende jedes von der SWR festgelegten Abrechnungszeitraumes sowie nach dem Ende der letzten gebuchten Wasserzeit nach Wahl von SWR in elektronischer Form oder in Papierform. In jeder Abrechnung wird der Umfang der Nutzung der zugewiesenen Nutzungsflächen in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum auf der Grundlage der jeweils geltenden Nutzungsentgelte abgerechnet. Auf Wunsch des Kunden wird SWR dem Kunden die Rechnungen erläutern.

6.7.3 Soweit in der Abrechnung keine andere Frist angegeben sind, kommt der Kunde in Verzug, wenn er seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung nachgekommen ist; maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto von SWR. 

6.8 Haftungsfreistellung / Versicherung

6.8.1 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die er, eine vom Kunden für die Durchführung des Schwimm-/Sportbetriebs eingesetzte Person oder ein Teilnehmer an dem Schwimm-/Sportbetrieb des Kunden im Rahmen oder bei Gelegenheit der Nutzung der Nutzungsflächen verursacht, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; auf § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB kann sich der Kunde nicht berufen. 

6.8.2 Ferner hat der Kunde SWR von allen Ansprüchen Dritter, die sich unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Nutzung der Nutzungsflächen ergeben und deren Ursachen auf einem Verhalten/Unterlassen des Kunden, einer vom Kunden für die Durchführung des Schwimm-/Sportbetriebs eingesetzten Person oder eines Teilnehmers an dem Schwimm-/Sportbetrieb des Kunden beruhen, auf erstes schriftliches Anfordern freizustellen und der SWR sämtlichen Schaden zu ersetzen, der der SWR aus oder in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen. 

6.8.3 Der Kunde hat für Schäden, die von ihm, von einer der vom Kunden für die Durchführung des Schwimm-/Sportbetriebs eingesetzten Person oder einem Teilnehmern an dem Schwimm-/Sportbetrieb des Kunden zu vertreten ist, auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und zu unterhalten, die einen ausreichenden Versicherungsschutz für die bei der Nutzung der Wasserflächen potentiell entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden in angemessener Höhe, jedenfalls aber i.H.v. 10.000.000,00 EUR pro Schaden, sicherstellen muss; auf Verlangen ist des Bestehen des Versicherungsschutzes nachzuweisen.

6.9 Haftung 

Die Nutzung der Bäder und deren Einrichtungen einschließlich der Sammelumkleiden und/oder Ein-zelkabinen sowie der vorhandenen Spinde erfolgt auf eigene Gefahr, eine Haftung insbesondere auch für Kleidungsstücke und andere Gegenstände des Kunden, der vom Kunden für die Durchführung des Schwimm-/Sportbetriebs eingesetzten Personen sowie der Teilnehmer an dem Schwimm-/Sportbetrieb des Kunden wird von SWR nicht übernommen. Im Übrigen gilt Ziffer 1.10.