AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ratinger Bäder Online-Shops
- Stand 22.11.2021 -
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Vertragsgegenstand / Leistungsbefreiung / Höhere Gewalt
1.1.1 Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen (fortan einheitlich „Leistung“ genannt) durch die Stadtwerke Ratingen GmbH, Sandstraße 36, 40878 Ratingen Tel.: 02102-4850, Fax: 02102-485199, E-Mail: ratingerbaeder@stadtwerke-ratingen.de (fortan „SWR“ genannt), die in Zusammenhang mit den von der SWR betriebenen Bäder und Saunen (fortan einheitlich „Bäder“ genannt) stehen. Der konkrete Inhalt der jeweiligen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrags ist. Die SWR ist berechtigt, den Leistungsinhalt zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Leistung gewahrt bleibt.
1.1.2 Die SWR ist von ihrer Leistungspflicht befreit, soweit und solange der Vertrag oder diese AGB Beschränkungen vorsehen. Das gleiche gilt, soweit und solange der SWR die Erfüllung ihrer Leistungspflicht aufgrund von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Umständen, auf die sie keinen Einfluss hat und deren Abwendung mit einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nur, sofern und soweit ein Verschulden der SWR vorliegt.
1.2 Vertragsabschluss / Rücktrittsrecht
1.2.1 Angebote der SWR sind freibleibend und unverbindlich, sie stellen kein verbindliches Angebot der SWR zum Abschluss eines Vertrages, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar; maßgeblich sind ausschließlich die bei Vertragsabschluss geltenden AGB, Leistungsbeschreibungen und Preise der SWR.
1.2.2 Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab, indem er bei der SWR die gewünschte Leistung bestellt; bei Bestellungen durch Minderjährige ist eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (gesetzliche Vertreter) erforderlich. Soweit angeboten, kann die Bestellung online unter stadtwerke-ratingen.de/ratinger-baeder bzw. baedershop.stadtwerke-ratingen.de, vor Ort am Standort der Bäder, telefonisch unter 02102-485452 sowie an den bekannten Vorverkaufsstellen erfolgen. Im Rahmen der Bestellung hat der Kunde alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Bestellungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der SWR berücksichtigt. Ist die gewünschte Ware oder Leistung ausgebucht, ist nur die Bestellung einer anderen Ware oder Leistung möglich; Wartelisten werden nicht geführt.
1.2.3 Im Falle einer Online-Bestellung erfolgt die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm bei der Bestellung/Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter etc. verhindert wird.
1.2.4 Mit der Bestellung oder der Eingangsbestätigung, die im Falle einer Online-Bestellung automatisch per E-Mail an den Kunden versandt wird, kommt noch kein Vertrag zwischen der SWR und dem Kunden zustande. Vielmehr kommt der Vertrag zwischen der SWR und dem Kunden erst zustande, wenn die SWR dem Kunden dies in Textform bestätigt, spätestens jedoch mit Lieferung der bestellten Ware bzw. mit Erbringung der bestellten Leistung.
1.2.5 Erweist sich das Vertragsverhältnis nach Vertragsschluss aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, als nicht durchführbar, ist die SWR berechtigt, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten.
1.3 Entgelt / Zahlung / Fälligkeit / Verzug
1.3.1 Das vom Kunden zu leistende Entgelt ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Sofern nichts anders angegeben ist, gilt das dort aufgeführte Entgelt einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuell anfallende Versandkosten, die im Falle einer Online-Bestellung auf den Internetseiten baedershop.stadtwerke-ratingen.de und stadtwerke-ratingen.de/ratinger-baeder über die Schaltfläche „Eintrittspreise“ aufrufbar sind und im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen werden, sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit sie anfallen und nichts anderes vereinbart ist.
1.3.2 Die Zahlung des Entgelts kann im Falle einer Online-Bestellung zu den dort angegebenen Zahlarten, im Falle einer Bestellung an den Vorverkaufsstellen zu den dort angebotenen Zahlungsarten sowie vor Ort in bar, per Wertgutschein oder mit EC-Karte erfolgen.
1.3.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Zahlungsansprüche der SWR sofort zur Zahlung fällig. Bei nicht, nicht vollständiger oder nicht fristgerechter Zahlung verfällt der Anspruch des Kunden auf die Leistung; darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
1.3.4 Im Falle des Zahlungsverzugs stehen der SWR die gesetzlichen Rechte ungekürzt zu. Zudem behält sich die SWR vor, im Verzugsfall von dem Vertrag zurückzutreten.
1.3.5 Im Falle einer durch den Kunden zu vertretenden Rücklastschrift (z. B. mangelnde Kontodeckung, falsch übermittelte Daten der Bankverbindung etc.) ist dieser verpflichtet, der SWR die durch die Rücklastschrift entstandenen Kosten zu erstatten; darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
1.3.6 Im Falle der Nichteinlösung einer Kontobelastung ist die SWR berechtigt, dem Kunden die Leistung solange zu verweigern, bis der fällige Betrag dem Bankkonto der SWR gutgeschrieben worden ist. Mehraufwand und Nachteile, die hieraus erwachsen, hat der Kunde zu tragen.
1.4 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
1.4.1 Gegen Ansprüche der SWR kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen die SWR aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Hauptleistungspflichten.
1.4.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
1.5 Lieferung / Eigentumsvorbehalt / Nichtverfügbarkeit
1.5.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt eine Lieferung bestellter Ware an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.
1.5.2 Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Vertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von SWR. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.
1.5.3 Sollte eine vom Kunden bestellte Ware trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten Deckungsgeschäftes aus einem von der SWR nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet. Die SWR wird in diesem Fall von der Leistungs- und Lieferpflicht befreit.
1.6 Gewährleistung / Garantie
1.6.1 Soweit nicht anders vereinbart, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
1.6.2 Eine von der SWR gegebene Garantie liegt nur vor, wenn eine solche ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist; in Prospekten, Katalogen, Produktblättern, Angeboten oder Internetauftritt angegebenen Eigenschaften der jeweiligen Leistung sind lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und stellen keine Beschaffenheits-, Haltbarkeits-, oder sonstige Garantieerklärung im rechtlichen Sinne dar.
1.7 Haftung
1.7.1 Die Haftung der SWR sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
1.7.2 Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die SWR bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
1.7.3 Die sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergebende Haftung, insbesondere aus Regelungen des Produkthaftungsgesetzes, des Haftpflichtgesetzes sowie den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, bleiben unberührt.
1.8 Datenschutz / Datenübermittlung an die SCHUFA
1.8.1 Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden personenbezogenen Daten des Kunden werden von der SWR entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt; auf die Datenschutzinformation, die Gegenstand des Vertrags ist, wird verwiesen.
1.8.2 Die SWR übermittelt im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der SWR oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Anschlussnehmern und Kunden (§§ 505a, 506 BGB). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFAInformationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.
1.9 Streitbeilegung
1.9.1 Die SWR ist bemüht, etwaige Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die SWR jedoch weder verpflichtet noch bereit.
1.9.2 Verbraucher im Sinne von § 13 BGB haben zudem die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann zur Zeit unter folgendem Link abgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
1.10 Sonstige Bestimmungen
1.10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der SWR, soweit gesetzlich zulässig. Vertrags- und Erfüllungssprache ist deutsch. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), sofern nicht zwingende internationalprivatrechtliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
1.10.2 Die Bestimmungen dieses Vertrages sind abschließend; mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
1.10.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGBRB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages sowie dieser AGB-RB nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe kommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Gleiches gilt bei Lücken im Vertrag sowie dieser AGB-RB.
2. Ergänzende Bestimmungen für die Nutzung der Bäder der SWR
2.1 Geltungsbereich
Ist Gegenstand des Vertrags die Nutzung der Bäder der SWR, gelten zusätzlich die nachfolgenden Ergänzenden Bestimmungen; die Allgemeinen Bestimmungen bleiben unberührt, soweit in diesen Ergänzenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist.
2.2 Zutrittsberechtigung
2.2.1 Die Nutzung der Bäder setzt den Erwerb einer entsprechenden Zutrittsberechtigung voraus. Die SWR behält sich das Recht vor, den Erwerb von Zutrittsberechtigungen auf eine bestimmte Anzahl pro Kunden sowie auf bestimmte Tage bzw. Zeiträume zu beschränken.
2.2.2 Reproduktionen und sonstige Vervielfältigungen von Zutrittsberechtigungen sind untersagt. Die SWR behält sich das Recht vor, von dem Kunden, dessen Zutrittsberechtigung von ihm oder Dritten aufgrund seines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens unberechtigt reproduziert oder vervielfältigt wurde, den Ersatz jedweder Schäden aus der unberechtigten Reproduktion bzw. Vervielfältigung (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen. Die SWR haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch von Zutrittsberechtigungen.
2.2.3 Zutrittsberechtigungen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der SWR nicht gewerblich weiterveräußert oder öffentlich verlost oder als Gewinn in einem Gewinnspiel, z. B. zu Werbe- oder Marketing-Zwecken, ausgelobt werden. Im Falle einer nicht-gewerblichen Weiterveräußerung darf der verlangte Kaufpreis nicht höher sein als der für die Zutrittsberechtigung geleistete Preis. Ferner hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Erwerber alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich dieses Weiterveräußerungsverbots zugunsten der SWR übernimmt.
2.2.4 Eine erworbene Zutrittsberechtigung ist von der Rückgabe ausgeschlossen; ein etwaiges Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
2.2.5 Bei entsprechender Verfügbarkeit kann eine für einen bestimmten Termin erworbene Zutrittsberechtigung jedoch bis direkt vor Beginn des bestellten Termins über die Internetseite stadtwerkeratingen.de/ratinger-baeder bzw. baedershop.stadtwerke-ratingen.de kostenfrei auf einen anderen Termin, der innerhalb der auf den gebuchten Termin folgenden drei Kalendertagen liegt, umgebucht werden. Mit der Umbuchung verliert die vorherige Zutrittsberechtigung ihre Gültigkeit.
2.3 Nutzungsbedingungen
2.3.1 Mit dem Betreten der Bäder erkennt der Kunde die „Haus- und Badeordnung“ sowie die „Hygieneschutzregeln“ der SWR in ihren jeweils aktuellen Fassungen an; die jeweils geltenden Fassungen sind der Internetseite der SWR (stadtwerke-ratingen.de/ratinger-bäder) zu entnehmen und in den Bädern der SWR zur Einsicht hinterlegt. Im Übrigen sind den Weisungen des Badpersonals Folge zu leisten.
2.3.2 Während der Nutzung der Bäder ist die gültige Zutrittsberechtigung der SWR bzw. deren Beauftragten auf Verlangen vorzuweisen, im Falle einer ermäßigten oder personalisierten Zutrittsberechtigung ist zudem die Ermäßigungsberechtigung bzw. die Personenidentität nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines Schüler-/Studentenausweises, Behindertenausweises, Personalausweis, Reisepass, etc.). Sofern es sich nicht um eine Mehrfachkarte handelt, verliert eine Zutrittsberechtigung mit dem Verlassen des genutzten Bades ihre Gültigkeit.
2.3.3 Die SWR ist berechtigt, dem Kunden die Nutzung der Bäder zu verweigern bzw. den Kunden aus den Bäder zu verweisen, sofern der Kunde nicht nur unerheblich gegen den Vertrag, diese AGB, die Haus- und Badeordnung oder die Hygienevorschriften der SWR verstößt, insbesondere wenn
- dem Kunden ein Hausverbot erteilt worden ist oder er unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderer Rauschmittel steht;
- Tiere mitgeführt werden;
- der Kunde an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunde leidet;
- der Kunde das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken (z. B. private Schwimmlehrer etc.) nutzen will;
- der auf der Zugangsberechtigung vorhandene QR-Code nicht auslesbar ist;
- im Fall einer personalisierten Zutrittsberechtigung der Kunde nicht mit der auf der Zugangsberechtigung angegebenen Person identisch ist;
- ein nach aktueller Corona Schutzverordnung geforderter gültiger negativer Test oder Impf- und Genesungsnachweis nicht vorhanden ist;
- im Fall einer ermäßigten Zutrittsberechtigung der Grund für die Ermäßigung im Zeitpunkt des Zutritts nicht vorliegt;
- ein bei Erwerb der Zutrittsberechtigung gewählter Zutritts-Zeitraum abgelaufen ist.
Ein Anspruch auf Erstattung des Nutzungsentgelts besteht in diesem Fall nicht; dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis gestattet, dass der SWR im konkreten Fall kein oder ein wesentlich geringeres Entgelt zusteht als der für die Nutzungsberechtigung geleistete Preis.
2.4 Nutzungsabbruch / Nutzungseinschränkung / Außerplanmäßige Bäderschließung
2.4.1 Die SWR behält sich das Recht vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grunds die Nutzung der Bäder abzubrechen, einzuschränken oder über die planmäßigen Schließzeiten hinaus vollständig einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn
- der Betrieb der Bäder nicht ohne Gefährdung der Badegäste möglich ist (z. B. bei der Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, Epidemien, Pandemien, Betriebsstörungen, etc.);
- Mitarbeiter des Badpersonals oder andere Badegäste beleidigt, bedroht oder auf andere Weise verbal oder körperlich attackiert werden;
- Schlägereien, Ausschreitungen oder sonstige gruppendynamische Eskalationen unter den Badegästen drohen oder erfolgen.
Die SWR wird Nutzungseinschränkungen und Nutzungseinstellungen unverzüglich im Internet auf der Website der SWR sowie nach Möglichkeit auch über die Tagespresse und Rundfunk bekannt gegeben.
2.4.2 Im Falle eines Nutzungsabbruchs (z. B. bei Gewitter, akuten Betriebsstörungen, gruppendynamische Eskalationen unter den Badegästen, etc.) wird dem Kunden das für eine am Tag des Nutzungsabbruchs gültige Zutrittsberechtigung geleistete Nutzungsentgelt (ohne System- und Servicegebühr) unverzüglich – bei Mehrfachkarten anteilig – erstattet, wenn der Kunde die Bäder am Tag des Nutzungsabbruchs tatsächlich genutzt hat, die SWR den Grund für den Nutzungsabbruch zu vertreten hat und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Zutrittsberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinaus gehende Ansprüche gegen die SWR bestehen nicht.
2.4.3 Im Falle einer Nutzungseinschränkung (z. B. Schwimmbahnbelegungen durch Kurse, verkürzte Öffnungszeiten wegen Veranstaltungen, Baumaßnahmen, etc.) wird dem Kunden das für eine im Zeitraum der Nutzungseinschränkung gültige Zutrittsberechtigung geleistete Nutzungsentgelt (ohne System- und Servicegebühr) unverzüglich – bei Mehrfachkarten abhängig von dem Umfang und der Dauer der Nutzungseinschränkung anteilig – erstattet, wenn der Kunde die Bäder wegen der Nutzungseinschränkung tatsächlich nicht genutzt hat, die Nutzungseinschränkung nicht nur unerheblich ist und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Zutrittsberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinaus gehende Ansprüche gegen die SWR bestehen nicht.
2.4.4 Im Falle einer über die planmäßigen Schließzeiten hinausgehenden vollständigen Nutzungseinstellung (z. B. Pandemien, Epidemien, etc.) wird dem Kunden das für eine im Zeitraum der Nutzungseinstellung gültige Zutrittsberechtigung geleistete Nutzungsentgelt (ohne System- und Servicegebühr) unverzüglich – bei Mehrfachkarten abhängig von der Dauer der Nutzungseinstellung anteilig – erstattet, wenn die SWR den Grund für die Bäderschließung zu vertreten hat und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Zutrittsberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinaus gehende Ansprüche gegen die SWR bestehen nicht.
2.5 Haftung
Die Nutzung der Bäder erfolgt auf eigene Gefahr; die Verpflichtung der SWR, die Bäder und die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 1.8.
3. Ergänzende Bestimmungen für die Teilnahme an einem Kurs der SWR
3.1 Geltungsbereich
Ist Gegenstand des Vertrags die Teilnahme an einem Kurs der SWR, gelten zusätzlich die nachfolgenden Ergänzenden Bestimmungen; die Allgemeinen Bestimmungen bleiben unberührt, soweit in diesen Ergänzenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist.
3.2 Teilnahmeberechtigung
3.2.1 Die Teilnahme an einem Kurs der SWR setzt den Erwerb einer entsprechenden Teilnahmeberechtigung voraus. Die SWR behält sich das Recht vor, den Erwerb von Teilnahmeberechtigungen auf eine bestimmte Anzahl pro Kunden zu beschränken.
3.2.2 Reproduktionen und sonstige Vervielfältigungen von Teilnahmeberechtigungen sind untersagt. Die SWR behält sich das Recht vor, von dem Kunden, dessen Nutzungsberechtigung von ihm oder Dritten aufgrund seines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens unberechtigt reproduziert oder vervielfältigt wurde, den Ersatz jedweder Schäden aus der unberechtigten Reproduktion bzw. Vervielfältigung (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen. Die SWR haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch von Nutzungsberechtigungen.
3.2.3 Die Teilnahmeberechtigung für einen Kurs ist personenbezogen und nur übertragbar, sofern die SWR der Übertragung schriftlich zustimmt.
3.3 Kursinhalt / Kursbescheinigung / Kursänderung
3.3.1 Der Inhalt des jeweiligen Kurses ergibt sich aus der Kursbeschreibung, die Bestandteil des Vertrags ist; ein bestimmter Erfolg des gebuchten Kurses – insbesondere das Erreichen eines Kurszieles – oder die Durchführung des Kurses durch einen bestimmten Kursleiter wird nicht geschuldet. Betreuung oder Aufsichtspflichten während des Umziehens und auf dem Weg zwischen Umkleidekabine und dem Kursort sind nicht Gegenstand des Vertrags und werden von der SWR nicht übernommen. Die in der Kursbeschreibung angegebenen Kursdaten
(Datum, Uhrzeit, Ort, etc.) sind verbindlich.
3.3.2 Auf Wunsch des Kunden stellt die SWR eine Teilnahmebescheinigung über die Kursteilnahme des Kunden am Ende des Kurses aus. Eine Garantie dafür, dass die Kursgebühr von Dritten übernommen wird, wird nicht übernommen.
3.3.3 Die SWR ist berechtigt, den Kursinhalt zu ändern, sofern der Gesamtcharakter des Kurses gewahrt bleibt.
3.2 Teilnahmeberechtigung
3.2.1 Die Teilnahme an einem Kurs der SWR setzt den Erwerb einer entsprechenden Teilnahmeberechtigung voraus. Die SWR behält sich das Recht vor, den Erwerb von Teilnahmeberechtigungen auf eine bestimmte Anzahl pro Kunden zu beschränken.
3.2.2 Reproduktionen und sonstige Vervielfältigungen von Teilnahmeberechtigungen sind untersagt. Die SWR behält sich das Recht vor, von dem Kunden, dessen Nutzungsberechtigung von ihm oder Dritten aufgrund seines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens unberechtigt reproduziert oder vervielfältigt wurde, den Ersatz jedweder Schäden aus der unberechtigten Reproduktion bzw. Vervielfältigung (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen. Die SWR haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch von Nutzungsberechtigungen.
3.2.3 Die Teilnahmeberechtigung für einen Kurs ist personenbezogen und nur übertragbar, sofern die SWR der Übertragung schriftlich zustimmt.
3.4 Teilnahmebedingungen
3.4.1 Mit dem Betreten des Kursorts erkennt der Kunde die „Haus- und Badeordnung“ sowie die „Hygieneschutzregeln“ der SWR in ihren jeweils aktuellen Fassungen an; die jeweils geltenden Fassungen sind der Internetseite der SWR (stadtwerke-ratingen.de/ratinger-bäder) zu entnehmen und in den Bädern der SWR zur Einsicht ausgehängt/hinterlegt. Im Übrigen sind den Weisungen des Kursleiters sowie des Badpersonals Folge zu leisten.
3.4.2 Während des Kurses ist die gültige Teilnahmeberechtigung der SWR bzw. deren Beauftragten auf Verlangen vorzuweisen, im Falle einer ermäßigten oder personalisierten Teilnahmeberechtigung ist zudem die Ermäßigungsberechtigung bzw. die Personenidentität nachzuweisen (z. B. durch Vorlage eines Schüler-/Studentenausweises, Behindertenausweises, Personalausweis, Reisepass, etc.).
3.4.3 Sind nach der Kursbeschreibung für die Kursteilnahme ein Mindest- bzw. Maximalalter der Teilnehmer oder sonstige besondere Teilnahmevoraussetzungen erforderlich, müssen diese vor Kursbeginn vorliegen. Im Übrigen setzt die Teilnahme an einem Kurs lediglich eine entsprechende körperliche und gesundheitliche Eignung des Kunden voraus. Mit der Bestellung des Kurses bestätigt der Kunde, dass etwaige besondere Teilnahmevoraussetzungen vorliegen und er zur Teilnahme an dem Kurs körperlich und gesundheitlich geeignet ist; auf Verlangen des Kursleiters ist die körperliche und gesundheitliche Eignung und ggf. das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen nachzuweisen.
3.4.4 Die SWR ist berechtigt, dem Kunden die Teilnahme an dem Kurs zu verweigern bzw. den Kunden vom Kursort zu verweisen, sofern der Kunde nicht nur unerheblich gegen den Vertrag, diese AGB, die Haus- und Badeordnung oder die Hygienevorschriften der SWR verstößt, insbesondere wenn
- der Kunde in seiner Anmeldung/Buchung unrichtige Angaben gemacht oder vertragswesentliche Tatsachen verschwiegen hat und deshalb der SWR die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist.
Ein Anspruch auf Erstattung des Kursentgelts besteht in diesem Fall nicht; dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis gestattet, dass der SWR im konkreten Fall kein oder ein wesentlich geringeres Entgelt zusteht als das für die Teilnahmeberechtigung geleistete Entgelt.
3.4.5 Bild- und Tonaufnahmen sowie andere optische oder audio-visuelle Aufzeichnungen einschließlich des Gebrauchs von Fotohandys sind an dem Kursort vor, während und nach dem Kurs, auch für den privaten Gebrauch nicht gestattet, sofern in der Kursbeschreibung nichts anders angegeben ist. Die SWR ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen.
3.5 Kursabsage / Kursabbruch / Kursverlegung
3.5.1 Die SWR ist berechtigt, einen Kurs abzusagen, wenn in der Kursbeschreibung eine Mindesteilnehmerzahl für einen Kurs angegeben ist und die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
3.5.2 Darüber hinaus behält sich die SWR das Recht vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grunds einen Kurs abzusagen oder abzubrechen, einzelne Kurstermine oder den Kursort zu verlegen und den Kursleiter auszuwechseln. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn
- die Durch- bzw. Fortführung des Kurses nicht ohne Gefährdung der Veranstaltungsteilnehmer möglich ist (z. B. bei der Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, Epidemien, Pandemien, Betriebsstörungen, etc.);
- die vorgesehenen Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stehen (z. B. durch Schwimmwettkämpfe oder sonstigen Veranstaltungen);
- der Kursleiter erkrankt ist;
- rollierende Einsätze von Kursleitern festgelegt sind.
Die SWR wird eine Kursabsage, einen Kursabbruch oder eine Kursverlegung unverzüglich über das in die Website der SWR eingebettete Kurs-Buchungs-System und nach Bedarf auf der Website der SWR sowie nach Möglichkeit auch über die Tagespresse und ggf. Rundfunk bekannt geben; der Kunde ist verpflichtet, sich regelmäßig über die Durchführung und Änderungen des Kurses zu informieren.
3.5.3 Im Fall einer Verlegung der Kurstermine oder des Kursorts wird dem Kunden das geleistete Kursentgelt (ohne System- und Servicegebühr) unverzüglich – im Falle einer nach Kursbeginn erfolgten Verlegung anteilig – erstattet, wenn der Kunde wegen der Kursverlegung an dem Kurs nicht teilgenommen hat, dem Kunden die Verlegung des Kurse nicht zumutbar ist und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Teilnahmeberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinaus gehende Ansprüche gegen die SWR bestehen nicht.
3.5.4 Im Falle eines Kursabbruchs oder einer Kursabsage wird dem Kunden das bereits gezahlte Kursentgelt (ohne System- und Servicegebühr) unverzüglich – im Falle eines Kursabbruchs anteilig – erstattet, wenn die SWR den Grund für den Abbruch bzw. die Absage der Veranstaltung zu vertreten hat und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Teilnahmeberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinaus gehende Ansprüche gegen die SWR bestehen nicht.
3.6 Nichterscheinen / Stornierung
3.6.1 Unbeschadet der gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte kann der Kunde seine Buchung vor Kursbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen stornieren; maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei der SWR. Ein Fernbleiben von dem gebuchten Kurs gilt nicht als Rücktritt bzw. Stornierung.
3.6.2 Storniert der Kunde seine Buchung eine Woche oder mehr vor Kursbeginn, ist die SWR berechtigt, dem Kunden für die Stornierung anfallenden Kosten nach tatsächlichem Aufwand oder pauschal gemäß der jeweils gültigen Entgeltordnung der SWR zu berechnen. Im Falle einer pauschalen Berechnung muss diese einfach nachvollziehbar sein und darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen; auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden bleibt zudem der Nachweis gestattet, dass der SWR ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als die Pauschale entstanden ist.
3.6.3 Storniert der Kunde seine Buchung weniger als eine Woche vor Kursbeginn oder erscheint er nicht zum Kurs, steht dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz der Kursgebühr nicht zu; der Kunde ist jedoch berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Ferner bleibt dem Kunden der Nachweis gestattet, dass der SWR durch die Stornierung bzw. das Nichterscheinen ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als die geleistete Kursgebühr entstanden ist.
3.6.4 Im Falle der unregelmäßigen Teilnahme an einem Kurs oder einer vorübergehenden Erkrankung während eines Kurses steht dem Kunden weder ein Anspruch auf anteiligen Ersatz der Kursgebühr noch auf eine Gutschrift auf Folgekurse oder auf Durchführung von Vor- und Nachholtermine zu. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis gestattet, dass der SWR ein Schaden durch die Nichtwahrnehmung überhaupt nicht oder wesentlich geringer als die geleistete Kursgebühr entstanden ist.
3.7 Haftung
Die Teilnahme an einem Kurs erfolgt auf eigene Gefahr; die Verpflichtung der SWR, das Bad und die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 1.8.
4. Ergänzende Bestimmungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der SWR
4.1 Geltungsbereich
Ist Gegenstand des Vertrags die Teilnahme an einer Veranstaltung der SWR, gelten zusätzlich die nachfolgenden Ergänzenden Bestimmungen; die Allgemeinen Bestimmungen bleiben unberührt, soweit in diesen Ergänzenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist.
4.2 Teilnahmeberechtigung
4.2.1 Die Teilnahme an einer Veranstaltung der SWR setzt den Erwerb einer entsprechenden Teilnahmeberechtigung voraus. Die SWR behält sich das Recht vor, den Erwerb von Teilnahmeberechtigungen auf eine bestimmte Anzahl pro Kunden zu beschränken.
4.2.2 Reproduktionen und sonstige Vervielfältigungen von Teilnahmeberechtigungen sind untersagt. Die SWR behält sich das Recht vor, von dem Kunden, dessen Nutzungsberechtigung von ihm oder Dritten aufgrund seines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens unberechtigt reproduziert oder vervielfältigt wurde, den Ersatz jedweder Schäden aus der unberechtigten Reproduktion bzw. Vervielfältigung (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen. Die SWR haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch von Nutzungsberechtigungen.
4.2.3 Teilnahmeberechtigungen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der SWR nicht gewerblich weiterveräußert oder öffentlich verlost oder als Gewinn in einem Gewinnspiel, z. B. zu Werbe- oder Marketing-Zwecken, ausgelobt werden. Im Falle einer nicht-gewerblichen Weiterveräußerung darf der für die Teilnahmeberechtigung verlangte Kaufpreis nicht höher sein als das vom Kunden geleistete Entgelt. Ferner hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Erwerber alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich dieses Weiterveräußerungsverbots zugunsten der SWR übernimmt.
4.3 Veranstaltungsinhalt / Veranstaltungsänderung
4.3.1 Der Inhalt der jeweiligen Veranstaltung sowie die von der SWR im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Veranstaltungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrags ist; Betreuung oder Aufsichtspflichten sind nur Gegenstand des Vertrags, wenn dies in der Veranstaltungsbeschreibung angegeben oder zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
4.3.2 Die SWR ist berechtigt, den Veranstaltungsinhalt zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
4.4 Teilnahmebedigungen
4.4.1 Mit dem Betreten des Veranstaltungsorts erkennt der Kunde die „Haus- und Badeordnung“ sowie die „Hygieneschutzregeln“ der SWR in ihren jeweils aktuellen Fassungen an; die jeweils geltenden Fassungen sind der Internetseite der SWR (stadtwerke-ratingen.de/ratinger-bäder) zu entnehmen und in den Bädern der SWR zur Einsicht ausgehängt/hinterlegt. Im Übrigen sind den Weisungen des Veranstaltungsleiters sowie des Badpersonals Folge zu leisten.
4.4.2 Während der Veranstaltung ist die gültige Teilnahmeberechtigung der SWR bzw. deren Beauftragten auf Verlangen vorzuweisen, im Falle einer ermäßigten oder personalisierten Teilnahmeberechtigung ist zudem die Ermäßigungsberechtigung bzw. die Personenidentität nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines Schüler-/Studentenausweis, Behindertenausweis, Personalausweis, Reisepass, etc.). Mit Verlassen des Veranstaltungsorts verliert die Teilnahmeberechtigung ihre Gültigkeit.
4.4.3 Ist in der Veranstaltungsbeschreibung ein Mindest- bzw. Maximalalter der Teilnehmer oder eine sonstige besondere Teilnahmevoraussetzung angegeben, muss diese bei Veranstaltungsbeginn vorliegen. Auf Verlangen der SWR ist das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzung nachzuweisen.
4.4.4 Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder einen rollstuhlgerechten Platz besteht nur, wenn ein solcher im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung angeboten wird und von dem Kunden bestellt worden ist.
4.4.5 Die SWR ist berechtigt, dem Kunden die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern bzw. den Kunden vom Veranstaltungsort zu verweisen, sofern der Kunde nicht nur unerheblich gegen den Vertrag, diese AGB, die Haus- und Badeordnung oder die Hygienevorschriften der SWR verstößt, insbesondere wenn
- der Kunde Getränken, Dosen, Glasbehältern, sperrige, gefährliche oder als Wurfgeschosse geeignete Gegenstände wie Flaschen, Stöcke, Messer, Waffen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln und anderen Gegenständen, die für die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer eine Gefahr darstellen, der Tiere (mit Ausnahme von Blindenhunden) mitbringt;
- der Kunde ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der SWR am Veranstaltungsort Werbung und Druckschriften verbreitet oder Waren verkauft.
Ein Anspruch auf Erstattung des Veranstaltungsentgelts besteht in diesem Fall nicht; dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis gestattet, dass der SWR im konkreten Fall kein oder ein wesentlich geringeres Entgelt zusteht als das für die Teilnahmeberechtigung geleistete Entgelt.
4.4.6 Bei Sportevents, Konzerten oder ähnlichen Veranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Dem Kunden wird daher zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden empfohlen, bei diesen Veranstaltungen Gehörschutz zu benutzen.
4.4.7 Bild- und Tonaufnahmen sowie andere optische oder audio-visuelle Aufzeichnungen einschließlich des Gebrauchs von Fotohandys sind an dem Veranstaltungsort vor, während und nach der Veranstaltung, auch für den privaten Gebrauch nicht gestattet, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nichts anders angegeben ist. Die SWR ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen.
4.5 Veranstaltungsverlegung / Veranstaltungsabbruch / Veranstaltungsabsage
4.5.1 Die SWR ist berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen, wenn in der Veranstaltungsbeschreibung eine Mindesteilnehmerzahl für eine Veranstaltung angegeben ist und die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
4.5.2 Darüber hinaus behält sich die SWR das Recht vor, eine Veranstaltung bei Vorliegen eines wichtigen Grunds abzubrechen oder abzusagen sowie an einen anderen Veranstaltungsort oder auf einen anderen Veranstaltungstermin zu verlegen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn
- die Durch- bzw. Fortführung der Veranstaltung am geplanten Veranstaltungsort bzw. zum geplanten Veranstaltungstermin nicht ohne Gefährdung der Veranstaltungsteilnehmer möglich ist (z. B. bei der Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, Epidemien, Pandemien, Betriebsstörungen, etc.);
- der geplante Veranstaltungsort zur geplanten Veranstaltungszeit nicht zur Verfügung steht.
Die SWR wird eine Veranstaltungsverlegung, einen Veranstaltungsabbruch oder eine Veranstaltungsabsage unverzüglich über das in die Website der SWR eingebettete Veranstaltungs-Buchungs-System und nach Bedarf im Internet auf der Website der SWR sowie auch über die Tagespresse und ggf. Rundfunk bekannt geben. Der Kunde ist verpflichtet, sich regelmäßig über die Durchführung und Änderungen der Veranstaltung zu informieren.
4.5.3 Im Fall einer Veranstaltungsverlegung wird dem Kunden das geleistete Veranstaltungsentgelt (ohne System- und Servicegebühr) unverzüglich erstattet, wenn der Kunde wegen der Veranstaltungsverlegung an der Veranstaltung nicht teilgenommen hat, dem Kunden die Verlegung der Veranstaltung nicht zumutbar ist und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Teilnahmeberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinaus gehende Ansprüche gegen die SWR bestehen nicht.
4.5.4 Im Fall eines Veranstaltungsabbruchs oder einer Veranstaltungsabsage wird dem Kunden das geleistete Veranstaltungsentgelt (ohne System- und Servicegebühr) unverzüglich – im Fall eines Veranstaltungsabbruchs anteilig – erstattet, wenn die SWR den Grund für den Abbruch bzw. die Absage der Veranstaltung zu vertreten hat und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Teilnahmeberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinaus gehende Ansprüche gegen die SWR bestehen nicht.
4.6 Nichterscheinen / Stornierung
4.6.1 Unbeschadet der gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte kann der Kunde seine Bestellung vor Veranstaltungsbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen stornieren; maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei der SWR. Ein Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt bzw. Stornierung.
4.6.2 Storniert der Kunde seine Bestellung eine Woche oder mehr vor Veranstaltungsbeginn, ist die SWR berechtigt, dem Kunden für die Stornierung anfallenden Kosten nach tatsächlichem Aufwand oder pauschal gemäß der jeweils gültigen Entgeltordnung der SWR zu berechnen. Im Falle einer pauschalen Berechnung muss diese einfach nachvollziehbar sein und darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen; auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden bleibt zudem der Nachweis gestattet, dass der SWR ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als die Pauschale entstanden ist.
4.6.3 Storniert der Kunde seine Bestellung weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn oder erscheint er nicht zur Veranstaltung, steht dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Veranstaltungsentgelts nicht zu; der Kunde ist jedoch berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Ferner bleibt dem Kunden der Nachweis gestattet, dass der SWR durch die Stornierung bzw. das Nichterscheinen ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als das geleistete Veranstaltungsentgelt entstanden ist.
4.7 Haftung
Die Teilnahme an einer Veranstaltung der SWR erfolgt auf eigene Gefahr; die Verpflichtung der SWR, das Bad und die dortigen Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 1.8.
4.8 Nutzungs-/Verwertungsrecht von Bild- und Tonaufnahmen
Mit dem Erwerb der Teilnahmeberechtigung willigt der Kunde unwiderruflich darin ein, dass sein Bildnis und seine Stimme unentgeltlich sowie räumlich und zeitlich unbeschränkt für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die von der SWR, deren Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, verwendet sowie in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, z. B. über das Internet) verwertet werden darf.
5. Ergänzende Bestimmungen für den Erwerb von Gutscheinen der SWR
5.1 Geltungsbereich
Ist Gegenstand des Vertrags der Erwerb von Gutscheinen der SWR, gelten zusätzlich die nachfolgenden Ergänzenden Bestimmungen; die Allgemeinen Bestimmungen bleiben unberührt, soweit in diesen Ergänzenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist.
5.2 Erwerb von Gutscheinen
5.2.1 Jeder Gutschein ist mit einem Strichcode versehen, der zur Einlösung in den Bädern der SWR berechtigt. Die SWR garantiert die Einlösung von Gutscheinen nur mit lesbarem Strichcode. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Strichcode in einer lesbaren Art und Weise vorgezeigt werden kann.
5.2.2 Gutscheine sind übertragbar und nicht personengebunden. Ein Weiterverkauf der Gutscheine zu kommerziellen Zwecken ist jedoch untersagt.
5.2.3 Online-Gutscheine werden zum Selbstausdruck mit der Bestellbestätigung per E-Mail als PDF-Anhang an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse geschickt oder als Download zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist berechtigt, von den bestellten Online-Gutscheinen zum Zwecke der bestimmungsgemäßen Verwendung je ein Druckexemplar anzufertigen; Reproduktion und sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke des Weiterverkaufs oder sonstigen Missbrauchs sind untersagt. Die SWR behält sich das Recht vor, von dem Käufer, dessen
Gutschein von ihm oder Dritten aufgrund seines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens unberechtigt reproduziert oder vervielfältigt wurde, den Ersatz jedweder Schäden aus der unberechtigten Reproduktion bzw. Vervielfältigung (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen. Die SWR haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch von Online-Gutscheinen.
5.3 Einlösen von Gutscheinen
5.3.1 Gutscheine können bis zum Ende des dritten Jahres nach Kauf des Gutscheins eingelöst werden. Eine Auszahlung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ggf. bestehender Restguthaben erfolgt nicht.
5.3.2 Gutscheine können zum Bezug von Waren und/oder Leistungen der SWR eingelöst werden. Bei der Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen mit einer begrenzten Teilnehmerzahl ist eine vorherige Anmeldung erforderlich und die Teilnahmemöglichkeit abhängig von der Verfügbarkeit des jeweiligen Angebots.
5.3.3 Ein Gutschein kann auch in Teilbeträgen eingelöst werden. Ist der Gegenwert des Gutscheins geringer als der Preis für die gewählte Leistung oder die zu erwerbende Ware, wird der Gutscheinwert auf den Preis der Leistung oder Ware angerechnet.
5.3.4 Eine vollständige oder teilweise Barauszahlung gekaufter Gutscheine ist ausgeschlossen.
5.4 Sperrung von Gutscheinen
5.4.1 Die SWR ist berechtigt, Gutscheine zu sperren, sofern Kontobelastungen durch die Bank des Kunden nicht eingelöst werden. Die Sperrung bleibt so lange wirksam, bis der fällige Betrag einschließlich der durch die Sperrung entstehenden Kosten dem Bankkonto der SWR gutgeschrieben worden ist.
5.4.2 Im Falle einer Sperrung ist die SWR ferner berechtigt, dem Kunden die durch die Sperrung entstehenden Kosten pauschal in Rechnung zu stellen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage der angesetzten Kostenpauschale nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, dass durch die Sperrung ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
5.5 Rückgabe und Umtausch von Gutscheinen
Gutscheine sind von der Rückgabe und dem Umtausch ausgeschlossen; ein etwaiges Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.