Wir beantworten Ihre Fragen zum neuen Wassertarifsystem

Wie sieht das Preissystem der Stadtwerke Ratingen aus?

Das Preissystem setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:

  1. dem Mengenpreis, der für die abgenommene Trinkwassermenge zu entrichten ist und
  2. dem Systempreis, der
    • a: für die Größe des Wohngebäudes bemessen an der Anzahl der Wohneinheiten (für Wohngebäude bzw. für überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden) zu entrichten ist oder
    • b: für die abgenommene Menge für gewerbliche oder sonstige nicht für Wohnzwecke genutzte Objekte (z.B. Landwirtschaft) zu entrichten ist.

Dürfen die Stadtwerke Ratingen die Wasserpreise anpassen, ohne den Kunden einzubeziehen?

Ja, die Festlegung und die Änderung von Wasserpreisen ist in der Verordnung über Allgemeine Versorgungsbedingungen für Wasser (AVBWasserV) geregelt. Demnach kann der Versorger die Wasserpreise einseitig ändern (§4 Absatz 1 und 2 AVBWasserV). Dazu zählt auch die Änderung der Wasserpreise.

Wieso wird zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden (Gewerbe u.a.) unterschieden? Ist das erlaubt?

Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude nehmen das Trinkwasserversorgungssystem unterschiedlich in Anspruch. Diese Leistungsunterschiede wollen wir auch bei den Wasserpreisen berücksichtigen. Während bei Wohngebäuden die Anzahl der darin enthaltenen Wohneinheiten ausschlaggebend für die Höhe des Systempreises ist, ziehen wir bei Nicht-Wohngebäuden (Gewerbe u.a.) die abgenommene Wassermenge als Maßstab heran. Bei Einrichtungen mit geringem Wasserverbrauch (z.B. Büroräume, Praxen, Kioske u.a.) sind die Systempreise für Nicht-Wohngebäude genauso hoch wie für Wohngebäude.

Der Bundesgerichtshof hat es für zulässig erklärt, wenn ein Wasserversorgungsunternehmen "den Grundpreis nach Nutzergruppen bestimmt und dabei zwischen einem (privaten) Haushaltsbedarf und einem Bedarf für gewerbliche, berufliche oder sonstige Zwecke" unterscheidet (Az.: VIII ZR 136/14 und VIII ZR 164/14 und VIII ZR 338/14).

Wie unterscheidet sich der Systempreis für Wohngebäude bei unterschiedlich großen Gebäuden?

Die Systempreise für Wohngebäude sind nach der Anzahl der sich darin befindenden Wohneinheiten gestaffelt. Dabei haben wir berücksichtigt, dass unsere Infrastrukturkosten je weiterer Wohneinheit nicht gleichmäßig, d.h. linear steigen. Denn die Kosten für die Versorgung eines Haus mit sechs Wohneinheiten sind nicht doppelt so hoch wie die eines Gebäudes mit drei Wohneinheiten. Der Systempreis pro Wohneinheit in größeren Mehrfamilienhäusern fällt daher etwas niedriger, aus als der Systempreis pro Wohneinheit in kleineren Häusern. Das bildet die tatsächlichen Anteile an den Infrastrukturkosten am besten ab.

Wie unterscheidet sich der Systempreis für Nicht-Wohngebäude?

Die Systempreise für Nicht-Wohngebäude sind nach dem Jahresverbrauch gestaffelt. Generell beinhalten die Systempreise die Kosten eines Wasserzählers und auch Kosten für die Bereitstellung der technischen Anlagen. Für zusätzliche Zähler ist ein Servicepreis zu entrichten. Diese Kosten sinken im Vergleich zu den bisherigen Preisen.

Wann gilt der Systempreis für Wohngebäude?

Dazu ist zu klären, ob es sich bei einem Gebäude um ein Wohngebäude handelt. Dies ist der Fall, wenn es in dem Haus eine Wohneinheit oder mehrere Wohneinheiten gibt und das Haus ausschließlich oder überwiegend zum Wohnen genutzt wird. In diesem Fall gilt der Systempreis für Wohngebäude.

Wie setzt sich der Wasserpreis für Wohngebäude zusammen?

Der neue Wasserpreis für Wohngebäude setzt sich zusammen aus:

  1. dem Mengenpreis für die abgenommene Trinkwassermenge
  2. dem Systempreis für die Inanspruchnahme der Trinkwasserinfrastruktur (Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Trinkwassernetze und Wasserbezug). Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten
  3. ggf. dem Servicepreis für zusätzliche Leistungen

Wie kann ich den jährlichen Systempreis für mein Gebäude ermitteln?

Für die Höhe des Systempreises bei Wohngebäuden ist die Anzahl der Wohneinheiten im Haus ausschlaggebend.

Wie kann ich den jährlichen Wasserkosten für mein Gebäude ermitteln?

Anhand der Anzahl der Wohneinheiten können Sie zunächst die Höhe des Systempreises für das Gebäude bestimmen. Diesem Betrag rechnen Sie die mengenabhängigen Kosten hinzu, indem Sie den Mengenpreis je Kubikmeter mit der abgenommenen Trinkwassermenge multiplizieren. (Sollten Sie noch einen zusätzlichen Zähler oder einen größeren Zähler als Qn10 nutzen, käme noch der Servicepreis hinzu.)

Was versteht man unter einer Wohneinheit?

Unter einer Wohneinheit sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenhängende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Wohneinheiten (bzw. Wohnungen) haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende, zu Wohnzwecken ausgebaute Keller-oder Bodenräume (z.B. Mansarden) gehören. Wichtig für die Abgrenzung ist, ob diese eigenständig für Wohnzwecke genutzt werden können oder nicht. Bei Eigenständigkeit sind diese als eigene Wohneinheit zu werten.

Wie haben die Stadtwerke Ratingen die Anzahl der Wohneinheiten in einem Gebäude ermittelt?

Wir konnten nur auf öffentlich zugängliche Daten zugreifen oder uns vorliegende Angaben zur Anzahl der Wohneinheiten verwenden. Leider sind diese Daten nicht immer vollständig. Werden z.B. mehrere Häuser über einen Wasserzähler versorgt, so sehen wir nur den Verbrauch des Wasserzählers, wissen aber nicht, wie viele Wohneinheiten sich tatsächlich im Haus befinden. Auch die Nutzung von Gebäudeeinheiten ist uns in der Regel nicht bekannt. Insoweit können unzutreffende Schätzungen vorgenommen worden sein. Diese können aber korrigiert werden. Kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

Die Schätzwerte sind bei mir falsch. Woran liegt das?

Wir konnten nur auf öffentlich zugängliche Daten zugreifen oder uns vorliegende Angaben zur Anzahl der Wohneinheiten verwenden. Leider sind diese Daten nicht immer vollständig. Werden z.B. mehrere Häuser über einen Wasserzähler versorgt, so sehen wir nur den Verbrauch des Wasserzählers, wissen aber nicht, wie viele Wohneinheiten sich tatsächlich im Haus befinden. Auch die Nutzung von Gebäudeeinheiten ist uns in der Regel nicht bekannt. Insoweit können unzutreffende Schätzungen vorgenommen worden sein. Diese können aber korrigiert werden. Kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

Wie kann ich meine Schätzwerte korrigieren?

Sie können die Angaben jederzeit ändern lassen. Dazu reicht eine schriftliche Mitteilung an unseren Kundenservice per Post oder E-Mail. Wir behalten uns vor, Ihre Angaben –beispielsweise durch unseren Außendienst –zu prüfen.

Mein Gebäude enthält Wohnungen und auch Gewerbe-bzw. anderweitig genutzte Einheiten (Gemischt-genutztes Gebäude). Welcher Systempreis gilt?

Entscheidend ist dafür, ob im Gebäude die Wohn-oder Gewerbeeinheiten überwiegen. Sind mehr Gewerbeeinheiten als Wohneinheiten im Gebäude, wird das Gebäude als Nicht-Wohngebäude erfasst. Überwiegt die Anzahl der Wohnungen, wird das Gebäude als Wohngebäude erfasst.

Ein Beispiel: In Ihrem Gebäude befinden sich fünf Wohnungen und eine Arztpraxis. Die Anzahl der Wohneinheiten überwiegt also, es gilt der Systempreis für Wohngebäude. Sind in einem Gebäude jedoch überwiegend Gewerbeeinheiten gilt der Systempreis für Nicht-Wohngebäude.

Ist der Anteil an Wohn-und Gewerbeeinheiten gleich, betrachten wir die Art des Gewerbes und seinen Trinkwasserverbrauch genauer: Gewerbeeinheiten mit einem haushaltsüblichen Trinkwasserverbrauch (z.B. Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, etc.) werten wir als Wohneinheiten und das Gebäude damit als Wohngebäude. Liegt der Trinkwasserverbrauch wie z.B. bei Wäscherein oder Gärtnereibetrieben über dem haushaltsüblichen Verbrauch, fallen diese Gewerbeeinheiten mehr ins Gewicht und das Gebäude wird als Nicht-Wohngebäude gewertet.

Welche Folgen hat es, wenn eine Wohnung wegen eines im Gebäude ansässigen Gewerbebetriebes nicht als Wohneinheit erfasst wird?

Hierzu können die Stadtwerke Ratingen keine Aussage machen, da die Abrechnung innerhalb des Gebäudes vom Vermieter vorgenommen wird. Die Wasserkosten der Mieter sind von dessen Betriebskostenabrechnung abhängig.

Mein Gebäude steht leer bzw. in meinem Gebäude gibt es leerstehende Wohnungen/Ladenlokale. Wie wird der Leerstand behandelt?

Der Leerstand ist nicht von Bedeutung. Auch für vorübergehend oder dauerhaft leerstehende Wohneinheiten, Ladenlokale oder ähnlich gewerblich genutzte Räumlichkeiten ist der Systempreis zu entrichten. Denn solange ein Anschluss an die Trinkwasserversorgung besteht, erfolgt auch eine Leistungsvorhaltung für das gesamte Gebäude.

So sieht das auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil aus dem Jahr 2015 (VIII ZR 136/14). Demzufolge hat „der Leerstand insbesondere auf die durch den Anschluss der Wohnungen verursachten Vorhaltekosten keine Auswirkungen. Denn die aus der Lieferbereitschaft auch für diese Wohnungen folgende abrufbare Arbeitsleistung verringert sich bei einem Leerstand jedenfalls so lange nicht, wie die Möglichkeit besteht, dass die Wohnnutzung jederzeit wiederaufgenommen wird und der Anschlussnehmer damit zugleich die sofortige Belieferung mit der benötigten Trinkwassermenge beanspruchen kann.“

Ich bin neuer Eigentümer eines Hauses. Das Haus wird derzeit umgebaut. Was muss ich angeben?

An der Anzahl der Wohneinheiten muss bis zum Abschluss der Umbaumaßnahme keine Änderung vorgenommen werden. Sollte sich durch den Umbau die Zahl der Wohneinheiten im Gebäude ändern, so teilen Sie uns diese bitte schriftlich oder per Mail mit. Wir behalten uns eine Ortsbesichtigung vor, um fehlerhafte Angaben zu vermeiden.

Welche Folge hat eine unrichtige Angabe der Anzahl der Wohneinheiten?

Es gibt für uns mehrere Möglichkeiten, die Angaben zu prüfen. Davon werden wir Gebrauch machen –beispielsweise beim turnusmäßigen Zählerwechsel oder bei der Ablesung. In Einzelfällen prüfen wir die Angaben auch schon früher. Falsche Angaben Ihrerseits führen zu einer nachträglichen Korrektur bei der Anzahl der Wohneinheiten.

Wären nicht die Personenzahl oder die Quadratmeterfläche geeignetere Bemessungsgrundlagen für den Systempreis von Wohngebäuden?

Nein, denn die Anzahl der Personen in einem Haushalt ändert sich viel zu oft, als dass wir diese Angaben nutzen könnten, und die Quadratmetergröße eines Gebäudes sagt nichts über den Wasserverbrauch aus. Der Bundesgerichtshof hat mit drei Grundsatzurteilen im Jahr 2015 (Az.: VIII ZR 136/14 und VIII ZR 164/14 und VIII ZR 338/14) zudem die Erhebung dieser Daten als für den Wasserversorger unzumutbar verneint. Außerdem liegen uns diese Daten nicht vor und wir dürfen sie aus datenschutzrechtlichen Gründen auch nicht erheben.

Gibt es Gerichtsurteile zur Zulässigkeit der Wohneinheiten als Bemessungsgrundlage?

Ja, die gibt es: Der Bundesgerichtshof hat am 23. Juni 2015 drei Grundsatzurteile (Az.: VIII ZR 136/14 und VIII ZR 164/14 und VIII ZR 338/14) veröffentlicht, in denen er festgestellt hat, dass der Grund-oder Systempreis für Wohngrundstücke ohne weitere Unterscheidung allein nach der Anzahl der Wohneinheiten bemessen werden kann. Übrigens hat er die Bedeutung der Personenzahl oder der Wohnungsgröße verneint.

Kann ich der Einordnung widersprechen?

Sie haben selbstverständlich das Recht, die Einordnung überprüfen zu lassen, wenn diese Ihrer Meinung nach nicht korrekt erfolgt ist. Spätestens nach Erhalt der ersten Rechnung haben Sie Gelegenheit, die Angaben zu prüfen und uns mit einem gesonderten Schreiben Ihren Änderungswunsch mitzuteilen. Wir werden die Angaben dann prüfen und –sofern die Gründe berechtigt sind –eine Änderung vornehmen. Sie brauchen dann nichts mehr zu veranlassen.

Fällt der Systempreis weg, wenn der Wasserzähler ausgebaut wird?

Nein, auch beim Zählerausbau bleibt der Wasserlieferungsvertrag mit uns bestehen und der Anschluss mit dem Trinkwassernetz verbunden. Die Leistungsvorhaltung bleibt also erhalten. Solange die Verbindung an das Trinkwassernetz besteht, besteht also auch die Verpflichtung zur Systempreiszahlung. Nur wenn eine Trennung des Anschlussobjektes (Gebäude, sonstige Einrichtung oder unbebautes Grundstück) von der Hauptversorgungsleitung erfolgt ist, fällt kein Systempreis mehr an.

Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Welche Auswirkungen hat das Preissystem auf meine Wasserkosten?

Die individuellen Wasserkosten für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern hängen von den Nebenkostenabrechnungen der Vermieter ab. Wir stellen dem Vermieter die Trinkwasserkosten für sein gesamtes Gebäude in Rechnung. Wie Vermieter die Wasserkosten auf ihre Mieter umlegen, können diese selbst entscheiden. Sprechen Sie als Mieter bitte Ihren Vermieter an.

Wie kann ich als Mieter meine Wasserkosten erfahren?

Da Mieter bei der Wasserlieferung nicht in direkter Vertragsbeziehung mit uns stehen und wir die individuellen Verbrauchsdaten der Mieter nicht kennen, können wir dazu keine Auskunft geben. Mieter müssen sich an ihren Vermieter wenden.

In der Regel erhalten Sie einmal im Jahr eine Information über die genutzte Wassermenge in Form der Betriebs-oder Nebenkostenabrechnung von Ihrem Vermieter.

Was passiert, wenn ich mit den neuen Wasserpreisen nicht einverstanden bin?

Ihr Wasserlieferungsvertrag beruht auf den Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Wasser (AVBWasserV) sowie auf unseren Ergänzenden Bestimmungen für Wasser. Darin ist geregelt, dass wir die Versorgungsbedingungen und die Allgemeinen Tarife bei Bedarf anpassen dürfen. Die Anpassungen werden für alle Kunden im Allgemeinen Tarif mit dessen Inkrafttreten unmittelbar wirksam.

Kann ich die Rechnung korrigieren lassen, etwa wenn die Angaben zum Objekt falsch oder nicht mehr aktuell sind?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Da eine Rechnungskorrektur immer einen hohen Aufwand bedeutet, bitten wir Sie, uns so früh wie möglich über Änderungen im Objekt oder falsche Angaben zu informieren.

Muss ich meinen Zählerstand mitteilen?

Wir grenzen die Wassermengen in der Abrechnung automatisch ab. Gerne können Sie uns auch Ihren Zählerstand über unser Kundenportal mitteilen.

Gibt es das Wasser-Preissystem auch bei anderen Wasserversorgern?

Es gibt zahlreiche Wasserversorger, die ihr Preissystem ähnlich dem der Stadtwerke Ratingen entwickelt haben. Hierzu zählen die RWW, die Stadtwerke Velbert, die Stadtwerke Düren, die Stadtwerke Krefeld und die RheinEnergie, um nur einige zu nennen.

Kann ich durch einen sparsamen Gebrauch meine Kosten steuern?

Der Mengenpreis macht im neuen Preissystem 50 Prozent der Trinkwasserkosten aus. Somit können Sie über Ihren Wassergebrauch Ihre Kosten beeinflussen.

Wichtig zu wissen: Empfehlenswert ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Wasser. Wassersparen hingegen ist im wasserreichen Deutschland aus ökologischer Sicht nicht erforderlich. Verstärktes Wassersparen hätte sogar negative Auswirkungen auf die Infrastruktur der Wasserversorgung. Viele Wasserrohre wären zu groß, würden nicht mehr ausreichend durchströmt und müssten gespült werden. Auch in den Hausinstallationen könnte es zu Ablagerungen kommen, die zu vermehrtem Spül-und Reinigungsaufwand führen würden. Damit wären Kostenvorteile womöglich aufgezehrt.