Echt.Strom - Flex
Unsere Grundversorgung mit Strom

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Unsere Grundversorgung mit Strom

Mit unserem Tarif „Flex“ sind Sie ganz komfortabel unterwegs. Er hat keine Mindestvertragslaufzeit und läuft nur so lange, wie Sie ihn benötigen. Mit einer generellen Kündigungsfrist von nur 14 Tagen sind Sie in höchstem Maße flexibel. Komfortabel, oder?!

Sollten Sie in eine Situation kommen, in der Ihr bisheriger Stromversorger möglicherweise keinen Strom mehr liefert, ist der Tarif „Flex“ genau das Richtige für Sie. Dann springen wir als Grundversorger ein. Ganz ohne Anruf oder Mail – damit Sie nicht im Dunkeln stehen.

Ihre Vorteile mit unserem Stromtarif

  • Kündigungsfrist 2 Wochen
  • Jederzeit kündbar
  • Unbefristete Laufzeit
  • 100 % Ökostrom

Preise zum Stromtarif

Für Haushaltsbedarf, landwirtschaftlichen, gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf bis 10.000 kWh.

gültig ab 01.04.2024 NettoBrutto*
Arbeitspreisct/kWh33,7640,17
GrundpreisEUR/Monat12,5014,88

* Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % und sind kaufmännisch gerundet. Der abzurechnende Strompreis wird auf Basis der Nettopreise berechnet und anschließend um die Umsatzsteuer erhöht.

Unsere Stromkennzeichnung 2022

Stromkennzeichnung gemäß § 42 EnWG v. 7. Juli 2005, geändert 2023, Angaben auf Basis von Daten für das Jahr 2022.

Lieferland der Herkunftsnachweise: 72% aus Norwegen, 17% aus Finnland, 10% aus Österreich und 1% aus Italien.
Angabe der Lieferländer der Herkunftsnachweise gem. § 42 Abs. 1 Nr. 3 EnWG.

Vorkasse-Rabatt

Sie erhalten einen Vorkasse-Rabatt von 3 Prozent auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung, wenn die Zahlung aller Abschläge für ein Abrechnungsjahr sowie für alle unter einer Kundennummer bezogenen Energiearten und Wasser im Voraus innerhalb des vertraglich vereinbarten Zahlungsziels nach Zahlungsaufforderung in einer Summe erfolgt. Auf die eventuell zu entrichtende Schmutzwassergebühr wird kein Vorkasse-Rabatt gewährt.

Verbraucherservice

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können Sie an unseren Verbraucherservice per Post (Stadtwerke Ratingen GmbH, Verbraucherservice, Sandstraße 36, 40878 Ratingen), telefonisch (02102 / 485 - 485) oder per E-Mail richten.

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über die gesetzlichen Regelungen, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 / 22480 - 500 oder 01805 / 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 / 22480 - 323
E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 / 2757 240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de

Preisdetails

Grundlage für die Lieferung von Strom ist die jeweils gültige Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung –  StromGVV) sowie die jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ratingen GmbH für die Belieferung mit Elektrizität.

Die Grund- und Ersatzversorgung für den landwirtschaftlichen, gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf wird entsprechend § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh angeboten.

Erläuterung zu der Zusammensetzung der Allgemeinen Preise der Grundversorgung und den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen:

In den Nettopreisen sind folgende Kostenbelastungen ab dem 01.04.2024 enthalten:
Stromsteuer 2,05 Cent/kWh; Konzessionsabgabe 1,59 Cent/kWh; Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,275 Cent/kWh; Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,643 Cent/kWh; Umlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes - Offshore-Netzumlage 0,656 Cent/kWh; Netzentgelte: Arbeitspreis 9,43 Cent/kWh; verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz 40,00 Euro/Jahr; Messentgelt 11,70 Euro/Jahr.
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge): am Arbeitspreis: 19,12 Cent/kWh; am Grundpreis: 98,30 Euro/Jahr

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de sowie zur Höhe der genannten Netzentgelte auf der Internetseite des Netzbetreibers unter www.stadtwerke-ratingen.de/netze.

Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung mit Strom

Grundlage für die Lieferung von Strom ist die jeweils gültige Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grund-versorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrund-versorgungsverordnung – StromGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391) sowie die jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ratingen GmbH für die Belieferung mit Elektrizität. Die Grund- und Ersatzversorgung für den landwirtschaflichen, gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf wird entsprechend § 3 Nr. 22 Energiewirtschafts-gesetz bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh angeboten.