Echt.Gas - Flex (Grundversorgung)
Unsere Grundversorgung mit Erdgas

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Unsere Grundversorgung ohne Mindestvertragslaufzeit

Der Tarif „Flex“ hat keine Mindestvertragslaufzeit und läuft nur so lange, wie Sie ihn benötigen. Mit einer generellen Kündigungsfrist von nur 14 Tagen sind Sie in höchstem Maße flexibel. Komfortabel, oder?!

Wir lassen Sie nicht im Kalten sitzen! Mit dem Tarif „Flex“ ist Ihre Grundversorgung gesichert. Wenn Sie größten Wert auf Flexibilität legen,  gerade umgezogen sind, Ihr Erdgasanbieter nicht liefern kann oder irgendetwas anderes Unvorhersehbares passiert, sind wir da – mit allen nötigen Informationen, persönlicher Beratung und zuverlässigem Service.

Ihre Vorteile mit unserem Gastarif

  • Mindestlaufzeit 2 Wochen
  • Jederzeit kündbar
  • Unbefristete Laufzeit

Preise zum Gastarif

Für Haushaltsbedarf, landwirtschaftlichen, gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf bis 10.000 kWh.

gültig ab 01.04.2024
1. Stufe: Bei einem Jahresverbrauch von 0 kWh bis 4.000 kWh NettoBrutto*
Verbrauchspreisct/kWh15,5818,54
GrundpreisEUR/Monat5,025,97
 
2. Stufe: Ab einem Jahresverbrauch von 4.001 kWh
Verbrauchspreisct/kWh12,7115,12
GrundpreisEUR/Monat14,5817,35

* Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % und sind kaufmännisch gerundet. Der abzurechnende Erdgaspreis wird auf Basis der Nettopreise berechnet und anschließend um die Umsatzsteuer erhöht.

Vorkasse-Rabatt

Sie erhalten einen Vorkasse-Rabatt von 3 Prozent auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung, wenn die Zahlung aller Abschläge für ein Abrechnungsjahr sowie für alle unter einer Kundennummer bezogenen Energiearten und Wasser im Voraus innerhalb des vertraglich vereinbarten Zahlungsziels nach Zahlungsaufforderung in einer Summe erfolgt. Auf die eventuell zu entrichtende Schmutzwassergebühr wird kein Vorkasse-Rabatt gewährt.

Verbraucherservice

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können Sie an unseren Verbraucherservice per Post (Stadtwerke Ratingen GmbH, Verbraucherservice, Sandstraße 36, 40878 Ratingen), telefonisch (02102 / 485 - 485) oder per E-Mail richten.

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über die gesetzlichen Regelungen, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 / 22480 - 500 oder 01805 / 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 / 22480 - 323
E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 / 2757 240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist ist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Ratingen GmbH, Sandstraße 36, 40878 Ratingen, Tel.: 02102 485-485, E-Mail: widerruf@stadtwerke-ratingen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Preisdetails

Erläuterung:

Innerhalb der Grundversorgung erfolgt die Jahresverbrauchsabrechnung über eine Bestabrechnung.

Informationen zu Kostenbelastungen nach § 2 Abs. 3 Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV):

In den Nettoverbrauchspreisen sind folgende Entgelte ab dem 01.01.2024 enthalten: Energiesteuer 0,55 ct/kWh, Konzessionsabgabe 0,27 ct/kWh, Emissionszertifikate nach dem BEHG („CO2-Preis) 0,635 ct/kWh, Gasspeicherumlage 0,145 ct/kWh = in Summe 1,600 ct/kWh.

Grundlage für die Lieferung von Erdgas ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie die jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ratingen GmbH für die Belieferung mit Erdgas.

Die Grund- und Ersatzversorgung für den landwirtschaftlichen, gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf wird entsprechend § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh angeboten.

Erklärung der Begriffe:

Energiesteuer: Eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Konzessionsabgabe: Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
Entgelte für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem BEHG („CO2-Preis“): Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zum Schutz des Klimas einheitlich festgelegte Kosten für den verpflichtenden Erwerb von Emissionszertifikaten durch u. a. die Gaslieferanten.
Gasspeicherumlage: Die Gasspeicherumlage wird auf Grundlage des neu geschaffenen §§ 35a ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ab dem 01.10.2022 erhoben und dient zur Deckung der Kosten für die Sicherstellung der von der Bundesregierung per Gesetz bestimmten Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen. Die Umlage wird von der Trading Hub Europe GmbH auf ihrer Internetseite unter HYPERLINK „http://www.tradinghub.eu/de-de“ www.tradinghub. eu/de-de veröffentlicht.

Energiesteuer-Hinweis: Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.