Unsere Erdgastarife im Überblick
Tarif berechnen
Echt.Gas - Online
Der Tarif für Webaffine

- Günstiger Grundpreis
- Eingeschränkte Preisgarantie1
- Vertragslaufzeit 24 Monate2
- Unkomplizierter Online-Vertragsabschluss
- 24/7 Selbstverwaltung über das Kundenportal
Echt.Gas - Mini
Optimal bei niedrigem Gasverbrauch

- Vorteilhaft bis 4.000 kWh/Jahr
- Eingeschränkte Preisgarantie1
- Mindestlaufzeit 12 oder 24 Monate 2
- Top-Kundenservice
- Kündigungsfrist 1 Monat vor Ablauf der Mindesvertragslaufzeit2
Echt.Gas - Komfort
Der beste Tarif wenn Sie mehr brauchen

- Vorteilhaft bei mehr als 4.000 kWh/Jahr
- Eingeschränkte Preisgarantie1
- Mindestlaufzeit 12 oder 24 Monate 2
- Top-Kundenservice
- Kündigungsfrist 1 Monat vor Ablauf der Mindesvertragslaufzeit2
Echt.Gas - Flex (Grundversorgung)
Unsere Grundversorgung mit Erdgas

- Mindestlaufzeit 2 Wochen
- Jederzeit kündbar
- Unbefristete Laufzeit
Ausgezeichnet und zertifiziert für Sie!
Wir sind Ihr Top-Lokalversorger für Wasser, Strom, Gas und Wärme in Ratingen und stehen für ein stets faires Preis-Leistungsverhältnis, für lokales und Umwelt-Engagement sowie für Servicequalität. Unsere Technik ist TSM und ISMS zertifiziert und erfüllt sämtliche Qualitätsstandards. Auch unser Ökostrom ist von TÜV Nord geprüft, zertifiziert und wird zu 100% aus europäischen Wasserkraftwerken gewonnen.

1 Eingeschränkte Preisgarantie
Die eingeschränkte Preisgarantie gilt für die Kosten der Energiebeschaffung und des Vertriebs.
Nicht von der Preisgarantie umfasst sind die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, das Netzentgelt, die Energiesteuer, die Konzessionsabgaben, den Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), die Erhebung etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen sowie
die Umsatzsteuer (derzeit 19%).
2 Vertragslaufzeit
Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 24 Monaten, sofern diese Option gewählt worden ist, ansonsten von 12 Monaten, jeweils beginnend mit dem Zugang der Vertragsbestätigung beim Kunden. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend um unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, wenn es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt wird.