Mit Ihrem selbst erzeugten Solarstrom fördern Sie die nachhaltige Versorgung und sparen Energiekosten. Über den eigenen Bedarf erzeugten Strom speisen Sie ins Netz ein und erhalten hierfür eine Vergütung.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt neben dem Anschluss von Erzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energiequellen unter anderem auch die Vergütung des eingespeisten Stroms. Die durch das EEG geförderte Vergütungshöhe richtet sich nach dem Datum der Inbetriebnahme, Anlagengröße und Art der Anlage. Die Förderung durch die nach dem EEG festgelegte Einspeisevergütung hat in der Regel eine Laufzeit von 20 Jahren. Doch was geschieht danach?
„Post-EEG“ – was bedeutet das?
Auch nach Ablauf der oben genannten Förderfrist wird Ihr eingespeister Strom vergütet. Seit dem 01.01.2021 hat der Gesetzgeber im EEG eine Regelung für den Weiterbetrieb der Photovoltaikanlagen geschaffen. Der Netzbetreiber nimmt weiterhin den gesamten erzeugten Strom auf und vergütet ihn übergangsweise bis Ende 2027 mit einer gesetzlichen Anschlussvergütung. Die Anschlussvergütung richtet sich nach dem Marktwert abzüglich der anfallenden Vermarktungskosten. Auf der Webseite der Netztransparenz sind diese Marktwerte einsehbar.