Die EEG-Förderung für Ihre Solaranlage läuft aus?

Ende der EEG-Förderung für Solar- und Photovoltaik-Anlagen

Für die ersten Photovoltaikanlagen ist die EEG-Förderung Ende 2020 ausgelaufen. Denn die gesetzlich verankerte Förderung gilt pro Anlage nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) nur für 20 Jahre. Sie erhalten dann nicht länger die gewohnte, gesetzlich garantierte Vergütung.

Für Anlagen, deren Förderdauer beendet ist, gibt es seit der am 01.01.2021 in Kraft getretenen Novelle zum EEG (EEG 2021) eine Übergangsregelung in Form einer Anschlussvergütung. Diese sowie weitere relevante Optionen für den Weiterbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage stellen wir Ihnen gerne im Folgenden vor:

Option 1: Volleinspeisung inklusive Anschlussvergütung

Der Netzbetreiber nimmt den gesamten erzeugten Strom aus Ihrer ausgeförderten EEG-Anlage bis 100 kW Leistung weiterhin auf und Sie erhalten vom Netzbetreiber übergangsweise bis zum 31.12.2027 eine gesetzliche Anschlussvergütung. Die Anschlussvergütung richtet sich nach dem Jahresmarktwert (für 2021: 9,562 Cent/kWh) abzüglich einer gesetzlich vorgesehenen Vermarktungspauschale. Die Höhe der Pauschale für die Vermarktung wird durch die Übertragungsnetzbetreiber ermittelt. Für das Jahr 2022 beträgt die Vermarktungspauschale für Strom aus ausgeförderten Solaranlagen 0,184 Cent/kWh. Die abgezogene Vermarktungspauschale halbiert sich, wenn Ihre ausgeförderte Solaranlage mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgestattet ist. Sollten Sie sich selbst aktiv für keine andere Veräußerungsform Ihres erzeugten Stroms entscheiden, fallen Sie automatisch ab dem 01.01.2021 in die gesetzliche Anschlussvergütung. Mit einer installierten Leistung Ihrer Solaranlage bis 7 kWp ist eine Änderung der vorhandenen Zähler nicht erforderlich. Für Solaranlagen größer 7 kW Leistung kommt der Netzbetreiber hinsichtlich der Nachrüstung mit einem intelligenten Messsystem auf Sie zu, sobald das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die für diese Anlagen notwendige Markterklärung für intelligente Messsysteme veröffentlicht. Bei Rückfragen hilft Ihnen Ihr zuständiger Netzbetreiber gerne weiter.

Option 2: Umrüstung auf Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung

Bei einer Umrüstung auf Eigenverbrauch nutzen Sie einen Teil des erzeugten Stroms Ihrer Solaranlage selbst, anstatt ihn aus dem öffentlichen Netz zu beziehen, und sparen dadurch Energiekosten. In der Regel sind Eigenverbrauchsanteile von bis zu 30 Prozent (ohne Batteriespeicher) möglich. Der überschüssige Strom wird in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist und durch den Netzbetreiber analog zu Option 1 vergütet. Um Ihren erzeugten Strom vorrangig selbst nutzen zu können und die übrige Energie einzuspeisen, sind zuvor bauliche Maßnahmen erforderlich, die abhängig von den technischen Voraussetzungen Ihrer Immobilie sind. Zum einen muss Ihre Solaranlage auf Eigenverbrauch umgestellt werden. Bitte denken Sie daran, dass diese elektrotechnischen Arbeiten nur durch einen konzessionierten Elektro-Fachbetrieb ausgeführt werden dürfen. Gerne übernehmen wir für Sie den Aufwand dieser Umstellung als komplettes Servicepaket. Die Stadtwerke Ratingen übernehmen die Planung, Finanzierung sowie Umrüstung Ihrer Elektroinstallation und kümmern sich um Ihren Reststrombezug. Für die Kosten der Umrüstung zahlen Sie eine monatliche Gebühr.

Option 3: Neue Solaranlage zum Kauf oder Pacht

In manchen Fällen ist eine sinnvolle Alternative zum Weiterbetrieb, die alte Solaranlage durch eine neue, deutlich leistungsstärkere sowie effizientere zu ersetzen. Neue Solarmodule besitzen pro Fläche eine höhere Leistung und erzeugen so auf der gleichen Dachfläche deutlich mehr Strom. Wenn Sie sich für die Installation einer neuen Photovoltaikanlage entscheiden, kommen Sie zudem erneut in den Genuss einer 20-jährigen EEG-Einspeisevergütung. Mit unserem Rundum-Sorglos-Paket helfen wir Ihnen bei der Planung, Installation und Wartung der Anlage. Sie entscheiden, ob Sie die Anlage kaufen oder lieber pachten möchten. Bei unserem Pachtmodell übernehmen wir für Sie die notwendigen Investitionskosten. Sie zahlen lediglich eine monatliche Gebühr.

Sie haben weitere Fragen oder Interesse an unserem Lösungsansatz?

Dann geben Sie uns schon heute wesentliche Informationen zu Ihrer Bestandsanlage durch und wir setzen uns gerne mit Ihnen zwecks einer individuellen Beratung in Verbindung.

Rechtlicher-Hinweis

Der Gesetzgeber arbeitet aktuell an der Novellierung des EEGs. Hierbei können sich Änderungen für den Weiterbetrieb einer ausgeförderten Photovoltaikanlage bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zum heutigen Sachstand ergeben. Dementsprechend können sich seitens der Stadtwerke Ratingen Anpassungen zu den vorgestellten Optionen oder zur technischen Umrüstung ergeben.