Für die ersten Photovoltaikanlagen ist die EEG-Förderung Ende 2020 ausgelaufen. Denn die gesetzlich verankerte Förderung gilt pro Anlage nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) nur für 20 Jahre. Sie erhalten dann nicht länger die gewohnte, gesetzlich garantierte Vergütung.
Für Anlagen, deren Förderdauer beendet ist, gibt es seit der am 01.01.2021 in Kraft getretenen Novelle zum EEG (EEG 2021) eine Übergangsregelung in Form einer Anschlussvergütung. Diese sowie weitere relevante Optionen für den Weiterbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage stellen wir Ihnen gerne im Folgenden vor: