Als Hausverwaltung oder Hausbesitzer sind Sie gemäß Heizkostenverordnung ab zwei vermieteten Wohneinheiten verpflichtet, jährlich eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu erstellen oder erstellen zu lassen.
Sicher kennen Sie somit auch die damit verbundenen Herausforderungen. Denn die Suche nach einem verlässlichen Partner, der zeitnah für Ihre Liegenschaft eine transparente Heizkostenabrechnung liefert, gestaltet sich meist schwierig. So sind fehlerhafte Abrechnungen durch ungenaue oder defekte Messgeräte, eine fehlende Transparenz in der Abrechnung und dadurch ein hoher Zeitverzug bei der Abrechnungserstellung keine Seltenheit bei der Heizkostenabrechnung. Oftmals fehlt es auch an fortschrittlichen, digitalisierten Lösungen.