Als Hausverwaltung oder Hausbesitzer sind Sie gemäß Heizkostenverordnung ab zwei vermieteten Wohneinheiten verpflichtet, jährlich eine verbrauchsabhängige Heiz- und Betriebskostenabrechnung zu erstellen oder erstellen zu lassen.
Sicher kennen Sie somit auch die damit verbundenen Herausforderungen. Denn die Suche nach einem verlässlichen Partner, der zeitnah für Ihre Liegenschaft eine transparente Heiz- und Betriebskostenabrechnung liefert, gestaltet sich meist schwierig. So sind fehlerhafte Abrechnungen durch ungenaue oder defekte Messgeräte, eine fehlende Transparenz in der Abrechnung und dadurch ein hoher Zeitverzug bei der Abrechnungserstellung keine Seltenheit bei der Heiz- und Betriebskostenabrechnung. Oftmals fehlt es auch an fortschrittlichen, digitalisierten Lösungen.