Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005, Angaben auf Basis von Daten für das Jahr 2021.
Strom Ersatzbelieferung aus dem Mittelspannungsnetz
Sicher aufgehoben
Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden mit Strombezug aus dem Mittelspannungsnetz (>10.000 kWh)
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