Echt.Strom - Wärmepumpe
Der Gewerbe-Tarif für Ihre Wärmepumpe

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Der Plus-Tarif für Ihre Wärmepumpe

Der Sondervertrag für Wärmepumpenstrom für Gewerbekunden der Stadtwerke Ratingen bietet Ihnen einen Tarif mit idealen Konditionen.

Setzen Sie bei der Wärmeversorgung Ihres Unternehmens auf die moderne Funktionsweise einer Wärmepumpe. So wird die natürliche Wärme von Luft und Erde genutzt und somit regenerative Energien optimal in Ihren Räumlichkeiten eingesetzt. Das Prinzip der Wärmepumpe funktioniert dabei in Umkehrung zum Kühlvorgang eines Kühlschranks. Während dort die Wärme von innen nach außen geleitet wird, leitet die Wärmepumpe diese aus der Luft oder dem Erdreich über das Heizungssystem in den Wohnraum ab. Um die Temperatur nach Bedarf weiter zu erhöhen, wird häufig der Dampf eines Kältemittels verdichtet.

Zum Betrieb einer solchen Wärmepumpe benötigen Sie einen separaten Zähler für Wärmepumpenstrom mit entsprechendem Tarifschaltgerät. Die Stadtwerke Ratingen haben auch hier das optimale Tarifpaket für Ihre Anforderungen geschnürt. Auf weitere Tarifpluspunkte der Stadtwerke Ratingen – eine eingeschränkte Preisgarantie – können Sie beim Wärmepumpenstrom selbstverständlich genauso zählen wie auf die umfassenden Serviceangebote.

Ihre Vorteile mit unserem Stromtarif

  • Eingeschränkte Preisgarantie 1
  • Persönliche und telefonische Kundenberatung
  • Selbstverwaltung über das Kundenportal
  • Kündigungsfrist 1 Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit 2

Preise zu Strom-Wärmepumpenanlagen

Preise gültig bis zu einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh. 

ab 01.07.2023 NettoBrutto*
12 Monate Erstlaufzeit
Arbeitspreisct/kWh24,6929,38
GrundpreisEUR/Monat5,977,10

* Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % und sind kaufmännisch gerundet.

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Unsere Stromkennzeichnung 2021

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005, Angaben auf Basis von Daten für das Jahr 2021.

Vorkasse-Rabatt

Sie erhalten einen Vorkasse-Rabatt von 3 Prozent auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung, wenn die Zahlung aller Abschläge für ein Abrechnungsjahr sowie für alle unter einer Kundennummer bezogenen Energiearten und Wasser im Voraus innerhalb des vertraglich vereinbarten Zahlungsziels nach Zahlungsaufforderung in einer Summe erfolgt. Auf die eventuell zu entrichtende Schmutzwassergebühr wird kein Vorkasse-Rabatt gewährt.

Verbraucherservice

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können Sie an unseren Verbraucherservice per Post (Stadtwerke Ratingen GmbH, Verbraucherservice, Sandstraße 36, 40878 Ratingen), telefonisch (02102 / 485 - 485) oder per E-Mail richten.

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über die gesetzlichen Regelungen, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 / 22480 - 500 oder 01805 / 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 / 22480 - 323
E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 / 2757 240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de

1 Eingeschränkte Preisgarantie

Die eingeschränkte Preisgarantie gilt für die Kosten der Energiebeschaffung und des Vertriebs.

Nicht von der Preisgarantie umfasst sind die Preisbestandteile, auf die die SWR keinen Einfluss hat, also die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG; entfällt ab dem 01.07.2022), Netzentgelte, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, AbLaV-Umlage nach §18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbare Lasten (AbLaV), Stromsteuer, Konzessionsabgaben, die Erhebung etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen sowie die Umsatzsteuer.

2 Vertragslaufzeit

Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten, beginnend mit dem Zugang der Vertragsbestätigung beim Kunden. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend um unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, wenn es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt wird.

Stadtwerke Ratingen Kundenberater

 

Haben Sie Fragen?

Unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen den Kundenservice von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr.

02102 485-485

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.