Echt.Strom - Heizung
Wärmestrom für Ihr Gewerbe

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Verbrauch (HT)  kWh
Verbrauch (NT)  kWh

Wärmestrom für Ihr Gewerbe – Bei uns finden Sie den richtigen Tarif

Mit unserem günstigen Wärmestrom heizen Sie Ihre Wärmespeicherheizung dann auf, wenn der Strom günstig ist – nämlich abends und nachts zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr.

Über Nacht wird bei einer Speicherheizung, deren Wärmespeicher aufgeheizt, die Wärme gespeichert und dann über den Tag hinweg wieder abgegeben. Durch die Speicherung der Wärme in Zeiten, in denen der Strompreis im sogenannten Niedertarif günstiger ist, entsteht für die Gewerbekund*innen ein Preisvorteil. Mit dem Sondervertrag für Wärmestrom haben die Stadtwerke Ratingen für Sie das ideale Tarifangebot, um über Nacht zu günstigen Niedertarifkonditionen Ihre Elektroheizung zu laden und tagsüber Ihre Räumlichkeiten entsprechend günstig zu heizen.

Wir bieten Ihnen zwei Wärmestrom Tarifvarianten an:

Zweizählermessung Tarif – mit und ohne Tagnachladung

Der Verbrauch Ihrer Nachtspeicherheizungen wird hierbei mit einem separaten Stromzähler gemessen. Der normale Haushaltsstrom bzw. Gewerbestrom wird über einen separaten Zähler erfasst. So haben Sie stets den Überblick. Der Tarif ist sowohl für Neuanlagen, als auch für Bestandsanlagen wählbar.

Einzählermessung Tarif – zur gemeinsamen Messung von Raum- und Wärmespeicherstrom

Bei der Einzählermessung werden Wärme und Gewerbe/Haushaltsstrom auf einem Zähler mit zwei Laufwerken erfasst. Die Laufwerke messen den Stromverbrauch am Tag und in der Nacht separat. Dieser Tarif ist nur für eine bestehende Anlage wählbar.

Besonderheit bei der Einzählermessung (Wärmespeicher EZ)

Wenn Ihr Stromverbrauch für Haushaltsstrom und die Wärmespeicheranlage über einen Zähler gemessen werden, spricht man von einer Einzählermessung. Der Haushaltsstrom und der Wärmespeicherstrom werden zu unterschiedlichen Tarifen abgerechnet – Haushaltsstrom zum HT-Tarif (Hochtarif) und Wärmespeicherstrom während der Freigabestunden zum NT-Tarif.

Innerhalb der Freigabezeiten für die Wärmespeicheranlage läuft der Haushaltsstrom auch über das NT-Zählwerk, da keine separate Messung vorhanden ist. Für den Haushaltsstrom darf aber laut Gesetz nicht der günstige Wärmespeichertarif verrechnet werden. Daher erfolgt hier eine Korrektur, indem ein Anteil des NT-Verbrauchs rechnerisch zum HT-Verbrauch verlagert wird.

Dieser Anteil wird mit Hilfe eines statistischen Mittelwertes ermittelt. Er beträgt bei Wärmespeicheranlagen mit Tagnachladung 35 % und ohne Tagnachladung 25 % des HT-Verbrauchs. Der Gesamtverbrauch (HT + NT) bleibt trotz dieser „Umlagerung“ unverändert.

Ihre Vorteile mit unserem Stromtarif

  • Ein- oder Zweizählermessung mit Tag- und Nachttarif
  • Bis zu 11 Aufladestunden Ihrer Wärmespeicherheizung
    (Je nach Ladetarif 8 oder 9 Stunden in der Nacht und zusätzlich 2 Stunden am Tag)
  • Planungssicherheit durch eingeschränkte Preisgarantie1
  • 12 oder 24 Monate Erstvertragslaufzeit2
  • 100% Ökostrom

Gut zu wissen

Den Tarif Echt.Strom - Heizung bieten wir Ihnen wahlweise in einem Tarif mit persönlichem Kundenservice oder einem günstigeren Online-Tarif mit einer 24/7-Selbstverwaltung im Kundenportal an.

Preise für Echt.Strom - Heizung

Preise gültig für das Ratinger Stadtgebiet und bis zu einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh.

12 Monate Laufzeit

Zweizählermessung - Tarif für separate Messung ohne Tagnachladung
ab 10.01.2024 NettoBrutto*
Arbeitspreisct/kWh20,0723,88
GrundpreisEUR/Monat5,586,64
 
Zweizählermessung - Tarif für separate Messung mit Tagnachladung
Arbeitspreis HTct/kWh21,1025,11
Arbeitspreis NTct/kWh20,0723,88
GrundpreisEUR/Monat5,586,64
 
Einzählermessung - nur für Bestandsanlagen (Haushaltsstrom)
Tarif für gemeinsame Messung Wärmespeicherstrom
Arbeitspreis NTct/kWh19,9823,78
 
Tarif für gemeinsame Messung Haushaltsstrom
Arbeitspreis HTct/kWh30,1935,93
GrundpreisEUR/Monat10,0011,90

24 Monate Laufzeit

Zweizählermessung - Tarif für separate Messung ohne Tagnachladung
ab 10.01.2024 NettoBrutto*
Arbeitspreisct/kWh20,0023,80
GrundpreisEUR/Monat5,586,64
 
Zweizählermessung - Tarif für separate Messung mit Tagnachladung
Arbeitspreis HTct/kWh21,0225,01
Arbeitspreis NTct/kWh20,0023,80
GrundpreisEUR/Monat5,586,64
 
Einzählermessung - nur für Bestandsanlagen (Haushaltsstrom)
Tarif für gemeinsame Messung Wärmespeicherstrom
Arbeitspreis NTct/kWh19,9023,68
 
Tarif für gemeinsame Messung Haushaltsstrom
Arbeitspreis HTct/kWh30,1935,93
GrundpreisEUR/Monat10,0011,90
Sichern Sie sich Ihren Preisvorteil mit unserem Online-Tarif3 Echt.Strom - Heizung Online.

Mit unseren Online-Tarifen profitieren Sie durch Ihre Selbstverwaltung in unserem Kundenportal und dem dadurch reduzierten administrativen Aufwand auf unserer Seite von einem günstigeren Preis.

Preise für Echt.Strom - Heizung Online

Preise gültig für das Ratinger Stadtgebiet und bis zu einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh.

12 Monate Laufzeit

Zweizählermessung - Tarif für separate Messung ohne Tagnachladung
ab 10.01.2024 NettoBrutto*
Arbeitspreisct/kWh19,5723,29
GrundpreisEUR/Monat5,586,64
 
Zweizählermessung - Tarif für separate Messung mit Tagnachladung
Arbeitspreis HTct/kWh20,6024,51
Arbeitspreis NTct/kWh19,5723,29
GrundpreisEUR/Monat5,586,64
 
Einzählermessung - nur für Bestandsanlagen (Haushaltsstrom)
Tarif für gemeinsame Messung Wärmespeicherstrom
Arbeitspreis NTct/kWh19,4823,18
 
Tarif für gemeinsame Messung Haushaltsstrom
Arbeitspreis HTct/kWh29,6935,33
GrundpreisEUR/Monat10,0011,90

24 Monate Laufzeit

Zweizählermessung - Tarif für separate Messung ohne Tagnachladung
ab 10.01.2024 NettoBrutto*
Arbeitspreisct/kWh19,5023,21
GrundpreisEUR/Monat5,586,64
 
Zweizählermessung - Tarif für separate Messung mit Tagnachladung
Arbeitspreis HTct/kWh20,5224,42
Arbeitspreis NTct/kWh19,5023,21
GrundpreisEUR/Monat5,586,64
 
Einzählermessung - nur für Bestandsanlagen (Haushaltsstrom)
Tarif für gemeinsame Messung Wärmespeicherstrom
Arbeitspreis NTct/kWh19,4023,68
 
Tarif für gemeinsame Messung Haushaltsstrom
Arbeitspreis HTct/kWh29,6935,33
GrundpreisEUR/Monat10,0011,90

* Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % und sind kaufmännisch gerundet.

Weitere Tarifdetails

Eingeschränkte Preisgarantie 1für die Dauer der vereinbarten Erstlaufzeit
Kündigungsfrist 21 Monat vor Ablauf der gewählten Mindestvertragslaufzeit
Mindestvertragslaufzeit 212 oder 24 Monate
Zahlungsweisejährliche Zahlung oder monatliche Abschläge
ZählerartEintarifzähler oder Zweitarifzähler
TariftypKlassisch (mit persönlichem Kundenservice) oder als Online-Tarif 3 (mit Selbstverwaltung über unser Kundenportal)

Unsere Stromkennzeichnung 2022

Stromkennzeichnung gemäß § 42 EnWG v. 7. Juli 2005, geändert 2023, Angaben auf Basis von Daten für das Jahr 2022.

Lieferland der Herkunftsnachweise: 72% aus Norwegen, 17% aus Finnland, 10% aus Österreich und 1% aus Italien.
Angabe der Lieferländer der Herkunftsnachweise gem. § 42 Abs. 1 Nr. 3 EnWG.

Vorkasse-Rabatt

Sie erhalten einen Vorkasse-Rabatt von 3 Prozent auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung, wenn die Zahlung aller Abschläge für ein Abrechnungsjahr sowie für alle unter einer Kundennummer bezogenen Energiearten und Wasser im Voraus innerhalb des vertraglich vereinbarten Zahlungsziels nach Zahlungsaufforderung in einer Summe erfolgt. Auf die eventuell zu entrichtende Schmutzwassergebühr wird kein Vorkasse-Rabatt gewährt.

Verbraucherservice

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können Sie an unseren Verbraucherservice per Post (Stadtwerke Ratingen GmbH, Verbraucherservice, Sandstraße 36, 40878 Ratingen), telefonisch (02102 / 485 - 485) oder per E-Mail richten.

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über die gesetzlichen Regelungen, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 / 22480 - 500 oder 01805 / 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 / 22480 - 323
E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 / 2757 240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de

1 Eingeschränkte Preisgarantie

Die eingeschränkte Preisgarantie gilt für die Kosten der Energiebeschaffung und des Vertriebs.

Nicht von der Preisgarantie umfasst sind die Preisbestandteile, auf die die SWR keinen Einfluss hat, also die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG; entfällt ab dem 01.07.2022), Netzentgelte, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, AbLaV-Umlage nach §18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbare Lasten (AbLaV), Stromsteuer, Konzessionsabgaben, die Erhebung etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen sowie die Umsatzsteuer.

2 Vertragslaufzeit

Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten, beginnend mit dem Zugang der Vertragsbestätigung beim Kunden. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend um unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, wenn es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt wird.

3 Online-Tarif

Mit unseren Online-Tarifen profitieren Sie durch Ihre Selbstverwaltung in unserem Kundenportal und dem dadurch reduzierten administrativen Aufwand auf unserer Seite von einem günstigeren Preis. Sollten Sie die Selbstverwaltung über das Kundenportal nicht in Anspruch nehmen, behalten wir uns vor, für zusätzliche Service-Leistungen, die im Preisblatt für Dienstleistungen und sonstige Maßnahmen der Stadtwerke Ratingen GmbH im Rahmen der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmelieferung aufgeführten Preise, in Rechnung zu stellen.