Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005, Angaben auf Basis von Daten für das Jahr 2021.
Echt.Strom - Heizung
Wärmestrom für Ihr Gewerbe

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Wärmestrom für Ihr Gewerbe – Bei uns finden Sie günstige Tarife
Mit unserem günstigen Wärmestrom heizen Sie Ihre Wärmespeicherheizung dann auf, wenn der Strom günstig ist – nämlich abends und nachts zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr.
Über Nacht wird bei einer Speicherheizung, deren Wärmespeicher aufgeheizt, die Wärme gespeichert und dann über den Tag hinweg wieder abgegeben. Durch die Speicherung der Wärme in Zeiten, in denen der Strompreis im sogenannten Niedertarif günstiger ist, entsteht für die Gewerbekunden ein Preisvorteil. Mit dem Sondervertrag für Wärmestrom haben die Stadtwerke Ratingen für Sie das ideale Tarifangebot, um über Nacht zu günstigen Niedertarifkonditionen Ihre Elektroheizung zu laden und tagsüber Ihre Räumlichkeiten entsprechend günstig zu heizen.
Wir bieten Ihnen zwei Wärmestrom Tarifvarianten an:
Zweizählermessung Tarif – mit und ohne Tagnachladung
Der Verbrauch Ihrer Nachtspeicherheizungen wird hierbei mit einem separaten Stromzähler gemessen. Der normale Haushaltsstrom bzw. Gewerbestrom wird über einen separaten Zähler erfasst. So haben Sie stets den Überblick. Der Tarif ist sowohl für Neuanlagen, als auch für Bestandsanlagen wählbar.
Einzählermessung Tarif – zur gemeinsamen Messung von Raum- und Wärmespeicherstrom
Bei der Einzählermessung werden Wärme und Gewerbe/Haushaltsstrom auf einem Zähler mit zwei Laufwerken erfasst. Die Laufwerke messen den Stromverbrauch am Tag und in der Nacht separat. Dieser Tarif ist nur für eine bestehende Anlage wählbar.
Besonderheit bei Einzählermessung (Wärmespeicher EZ)
Wenn Ihr Stromverbrauch für Haushaltsstrom und die Wärmespeicheranlage über einen Zähler gemessen werden, spricht man von einer Einzählermessung. Der Haushaltsstrom und der Wärmespeicherstrom werden zu unterschiedlichen Tarifen abgerechnet – Haushaltsstrom zum HT-Tarif (Hochtarif) und Wärmespeicherstrom während der Freigabestunden zum NT-Tarif.
Innerhalb der Freigabezeiten für die Wärmespeicheranlage läuft der Haushaltsstrom auch über das NT-Zählwerk, da keine separate Messung vorhanden ist. Für den Haushaltsstrom darf aber laut Gesetz nicht der günstige Wärmespeichertarif verrechnet werden. Daher erfolgt hier eine Korrektur, indem ein Anteil des NT-Verbrauchs rechnerisch zum HT-Verbrauch verlagert wird.
Dieser Anteil wird mit Hilfe eines statistischen Mittelwertes ermittelt. Er beträgt bei Wärmespeicheranlagen mit Tagnachladung 35 % und ohne Tagnachladung 25 % des HT-Verbrauchs. Der Gesamtverbrauch (HT + NT) bleibt trotz dieser „Umlagerung“ unverändert.
Ihre Vorteile mit unserem Stromtarif
- Bis zu 11 Aufladestunden Ihrer Wärmespeicherheizung
(Je nach Ladetarif 8 oder 9 Stunden in der Nacht und zusätzlich 2 Stunden am Tag) - 100% Ökostrom
- Günstige und sichere Energieversorgung mit zuverlässigem Service
- Ein- oder Zweizählermessung mit Tag- und Nachttarif
Preise zum Wärmespeicherstrom
Preise gültig bis zu einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh.
Zweizählermessung - Tarif für separate Messung ohne Tagnachladung
ab 01.07.2023 | Netto | Brutto* | |
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Arbeitspreis | ct/kWh | 21,09 | 25,10 |
Grundpreis | EUR/Monat | 5,58 | 6,64 |
Zweizählermessung - Tarif für separate Messung mit Tagnachladung
ab 01.07.2023 | Netto | Brutto* | |
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Arbeitspreis HT | ct/kWh | 22,26 | 26,49 |
Arbeitspreis NT | ct/kWh | 21,09 | 25,10 |
Grundpreis | EUR/Monat | 5,58 | 6,64 |
Einzählermessung - nur für Bestandsanlagen (Haushaltsstrom)
Tarif für gemeinsame Messung Wärmespeicherstrom
ab 01.07.2023 | Netto | Brutto* | |
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Arbeitspreis NT | ct/kWh | 21,14 | 25,16 |
Tarif für gemeinsame Messung Haushaltsstrom
ab 01.07.2023 | Netto | Brutto* | |
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Arbeitspreis HT | ct/kWh | 30,44 | 36,22 |
Grundpreis | EUR/Monat | 10,00 | 11,90 |
* Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % und sind kaufmännisch gerundet.
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Vorkasse-Rabatt
Sie erhalten einen Vorkasse-Rabatt von 3 Prozent auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung, wenn die Zahlung aller Abschläge für ein Abrechnungsjahr sowie für alle unter einer Kundennummer bezogenen Energiearten und Wasser im Voraus innerhalb des vertraglich vereinbarten Zahlungsziels nach Zahlungsaufforderung in einer Summe erfolgt. Auf die eventuell zu entrichtende Schmutzwassergebühr wird kein Vorkasse-Rabatt gewährt.
Verbraucherservice
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können Sie an unseren Verbraucherservice per Post (Stadtwerke Ratingen GmbH, Verbraucherservice, Sandstraße 36, 40878 Ratingen), telefonisch (02102 / 485 - 485) oder per E-Mail richten.
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über die gesetzlichen Regelungen, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 / 22480 - 500 oder 01805 / 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 / 22480 - 323
E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 / 2757 240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de
1 Eingeschränkte Preisgarantie
Die eingeschränkte Preisgarantie gilt für die Kosten der Energiebeschaffung und des Vertriebs.
Nicht von der Preisgarantie umfasst sind die Preisbestandteile, auf die die SWR keinen Einfluss hat, also die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG; entfällt ab dem 01.07.2022), Netzentgelte, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, AbLaV-Umlage nach §18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbare Lasten (AbLaV), Stromsteuer, Konzessionsabgaben, die Erhebung etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen sowie die Umsatzsteuer.
2 Vertragslaufzeit
Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten, beginnend mit dem Zugang der Vertragsbestätigung beim Kunden. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend um unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, wenn es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt wird.