Wärmestrom für Ihr Gewerbe – Bei uns finden Sie günstige Tarife
Mit unserem günstigen Wärmestrom heizen Sie Ihre Wärmespeicherheizung dann auf, wenn der Strom günstig ist – nämlich abends und nachts zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr.
Über Nacht wird bei einer Speicherheizung, deren Wärmespeicher aufgeheizt, die Wärme gespeichert und dann über den Tag hinweg wieder abgegeben. Durch die Speicherung der Wärme in Zeiten, in denen der Strompreis im sogenannten Niedertarif günstiger ist, entsteht für die Gewerbekunden ein Preisvorteil. Mit dem Sondervertrag für Wärmestrom haben die Stadtwerke Ratingen für Sie das ideale Tarifangebot, um über Nacht zu günstigen Niedertarifkonditionen Ihre Elektroheizung zu laden und tagsüber Ihre Räumlichkeiten entsprechend günstig zu heizen.
Wir bieten Ihnen zwei Wärmestrom Tarifvarianten an:
Zweizählermessung Tarif – mit und ohne Tagnachladung
Der Verbrauch Ihrer Nachtspeicherheizungen wird hierbei mit einem separaten Stromzähler gemessen. Der normale Haushaltsstrom bzw. Gewerbestrom wird über einen separaten Zähler erfasst. So haben Sie stets den Überblick. Der Tarif ist sowohl für Neuanlagen, als auch für Bestandsanlagen wählbar.
Einzählermessung Tarif – zur gemeinsamen Messung von Raum- und Wärmespeicherstrom
Bei der Einzählermessung werden Wärme und Gewerbe/Haushaltsstrom auf einem Zähler mit zwei Laufwerken erfasst. Die Laufwerke messen den Stromverbrauch am Tag und in der Nacht separat. Dieser Tarif ist nur für eine bestehende Anlage wählbar.
Besonderheit bei Einzählermessung (Wärmespeicher EZ)
Wenn Ihr Stromverbrauch für Haushaltsstrom und die Wärmespeicheranlage über einen Zähler gemessen werden, spricht man von einer Einzählermessung. Der Haushaltsstrom und der Wärmespeicherstrom werden zu unterschiedlichen Tarifen abgerechnet – Haushaltsstrom zum HT-Tarif (Hochtarif) und Wärmespeicherstrom während der Freigabestunden zum NT-Tarif.
Innerhalb der Freigabezeiten für die Wärmespeicheranlage läuft der Haushaltsstrom auch über das NT-Zählwerk, da keine separate Messung vorhanden ist. Für den Haushaltsstrom darf aber laut Gesetz nicht der günstige Wärmespeichertarif verrechnet werden. Daher erfolgt hier eine Korrektur, indem ein Anteil des NT-Verbrauchs rechnerisch zum HT-Verbrauch verlagert wird.
Dieser Anteil wird mit Hilfe eines statistischen Mittelwertes ermittelt. Er beträgt bei Wärmespeicheranlagen mit Tagnachladung 35 % und ohne Tagnachladung 25 % des HT-Verbrauchs. Der Gesamtverbrauch (HT + NT) bleibt trotz dieser „Umlagerung“ unverändert.