Soweit zu einem Vertragskonto ein SEPA-Lastschriftmandat eingerichtet wurde oder die Bankverbindung für die Auszahlung von Guthaben im Kundenkonto hinterlegt ist, werden zukünftig nicht nur Einzelbeträge aus Rechnungen oder Abschlagsanforderungen zur jeweiligen Fälligkeit reguliert. Ab sofort wird der Saldo des Kundenkontos zweimal wöchentlich abgeglichen und bestehende Forderungen (z.B. aus Mahnkosten) oder Guthaben (z.B. aus Überzahlungen) über die bekannte Bankverbindung des Kunden abgebucht bzw. ausgezahlt.
Im Einzelfall kann dies zu abweichenden Beträgen aus den Rechnungen oder Abschlagsmitteilungen führen.
Wir gehen davon aus, mit dieser Umstellung mehr Transparenz in die Abrechnung der Kundenkonten zu bringen.