Zwar sind die Steuern, Abgaben und Umlagen für 2015 leicht rückläufig und entlasten den Strompreis um 0,153 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh), doch dieser Entlastung steht eine deutliche Erhöhung der Netzentgelte für den Transport der Energie gegenüber, die eine Strompreissenkung in Ratingen unmöglich machen. Der regionale Netzbetreiber verlangt von den Stadtwerken ab Jahresbeginn 1,03 Cent netto pro Kilowattstunde mehr.
Der folgenden Tabelle können Sie die staatlich veranlassten Netto-Preisbestandteile sowie das behördlich regulierte Netto-Netzentgelt pro Kilowattstunde Strom entnehmen:
| 2014 | 2015 |
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz | 6,24 ct/kWh | 6,17 ct/kWh |
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung | 0,092 ct/kWh | 0,237 ct/kWh |
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz | 0,178 ct/kWh | 0,254 ct/kWh |
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes | 0,25 ct/kWh | -0,051 ct/kWh |
Stromsteuer | 2,05 ct/kWh | 2,05 ct/kWh |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | 1,59 ct/kWh | 1,59 ct/kWh |
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten | 0,009 ct/kWh | 0,006 ct/kWh |
Netznutzungsengelt | 4,55 ct/kWh | 5,58 ct/kWh |
| 14,96 ct/kWh | 15,84 ct/kWh |
Alle Preisbestandteile und Netzentgelte sind umsatzsteuerpflichtig (zzt. 19%).
Rund 75 Prozent des Strompreises sind damit staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen sowie von Behörden regulierte Netzentgelte. Somit sind rund 75 Cent von jedem Euro, den unsere Haushalts- und Gewerbekunden zahlen müssen, nicht durch die Stadtwerke Ratingen beeinflussbare Kosten.