Mitteilung

Stadtwerke Ratingen vermeiden Strompreiserhöhung - trotz deutlich gestiegener Netzentgelte

Die Stadtwerke Ratingen GmbH verzichtet auf eine Mehrbelastung ihrer Kunden und hält den Strompreis für 2015 stabil. Und dies, obwohl die Nebenkosten des Strompreises unter dem Strich angestiegen sind.

Zwar sind die Steuern, Abgaben und Umlagen für 2015 leicht rückläufig und entlasten den Strompreis um 0,153 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh), doch dieser Entlastung steht eine deutliche Erhöhung der Netzentgelte für den Transport der Energie gegenüber, die eine Strompreissenkung in Ratingen unmöglich machen. Der regionale Netzbetreiber verlangt von den Stadtwerken ab Jahresbeginn 1,03 Cent netto pro Kilowattstunde mehr.

Der folgenden Tabelle können Sie die staatlich veranlassten Netto-Preisbestandteile sowie das behördlich regulierte Netto-Netzentgelt pro Kilowattstunde Strom entnehmen:

 

2014

2015

Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz

6,24 ct/kWh

6,17 ct/kWh

Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung

0,092 ct/kWh

0,237 ct/kWh

Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

0,178 ct/kWh

0,254 ct/kWh

Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes

0,25 ct/kWh

-0,051 ct/kWh

Stromsteuer

2,05 ct/kWh

2,05 ct/kWh

Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)

1,59 ct/kWh

1,59 ct/kWh

Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten

0,009 ct/kWh

0,006 ct/kWh

Netznutzungsengelt

4,55 ct/kWh

5,58 ct/kWh

 

14,96 ct/kWh

15,84 ct/kWh

Alle Preisbestandteile und Netzentgelte sind umsatzsteuerpflichtig (zzt. 19%).

Rund 75 Prozent des Strompreises sind damit staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen sowie von Behörden regulierte Netzentgelte. Somit sind rund 75 Cent von jedem Euro, den unsere Haushalts- und Gewerbekunden zahlen müssen, nicht durch die Stadtwerke Ratingen beeinflussbare Kosten.