Mitteilung

Neue Umlagen auf Erdgas und Umsatzsteuerabsenkung – Informationen und Auswirkung

Russland hat die Gasexporte u.a. nach Deutschland in den vergangenen Wochen und Monaten immer weiter gedrosselt. Wegen dieser erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen hat der Gesetzgeber nun verschiedene Schritte zur Gewährleistung der Sicherheit der Gasversorgung unternommen und bestimmt, dass die damit verbundenen Kosten über Umlagen auf alle ausgespeisten Gasmengen gedeckt werden. Des Weiteren wird die 2015 eingeführte und zuletzt kostenneutrale SLP-Bilanzierungsumlage ab dem 01.10.2022 wieder erhoben, die die Beschaffung von Regelenergie durch den Marktgebietsverantwortlichen finanziert. Diese ist dafür erforderlich, die Systemstabilität im Netz aufrecht zu erhalten. Gleiches gilt für die Konvertierungsumlage. Um die Bürger*innen dafür an anderer Stelle zu entlasten, hat Bundeskanzler Olaf Scholz am 18.08.2022 verkündet, dass die Umsatzsteuer auf Erdgas befristet bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt werden soll. Wann das entsprechende Gesetz in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt. Diesen Vorteil geben wir selbstverständlich ab Inkrafttreten an Sie weiter.

Gerne erläutern wir Ihnen im Folgenden die einzelnen Umlagen im Detail. Eine Information, wie sich die Umlagen auf Ihren Erdgastarif auswirken, erhalten Sie von uns in den nächsten Tagen per Post.

 

  1. Gasspeicherumlage
    In den neu geschaffenen §§ 35a ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist vorgesehen, dass die Marktgebietsverantwortliche, die Trading Hub Europe GmbH, verschiedene Maßnahmen nach Zustimmung und im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden ergreift, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die dabei entstehenden Kosten werden gemäß § 35e EnWG über die sog. Gasspeicherumlage refinanziert.

    Die Höhe der Umlage wurde von der Trading Hub Europe GmbH am 18.08.2022 veröffentlicht. Sie beträgt ab dem 01.10.2022 0,059 ct/kWh netto (0,070 ct/kWh brutto).
     
  2. Gasbeschaffungsumlage
    Auf der Grundlage von § 26 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) hat die Bundesregierung die Verordnung über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung – GaspreisanpassV) vom 09.08.2022 erlassen.

    Die durch die erhebliche Reduzierung der Gasimportmengen unmittelbar betroffenen Gasimporteure haben nach dieser Verordnung Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der Mehrkosten einer notwendigen Ersatzbeschaffung. Diese Ausgleichsansprüche werden durch die Trading Hub Europe GmbH als Marktgebietsverantwortliche zentral erfüllt und mittels der in der GaspreisanpassV geregelten Gasbeschaffungsumlage refinanziert.

    Die jeweilige Höhe der Gasbeschaffungsumlage wird von der Trading Hub Europe GmbH auf ihrer Internetseite unter www.tradinghub.eu veröffentlicht. Ab dem 01.10.2022 beträgt die Umlage 2,419 ct/kWh netto (2,879 ct/kWh brutto). Die Höhe der Gasbeschaffungsumlage wird regelmäßig (alle drei Monate) überprüft und ggf. angepasst. Es kann also sein, dass sich bereits nach drei Monaten Änderungen ergeben.
     
  3. SLP-Bilanzierungsumlage
    Mit der SLP-Bilanzierungsumlage wird unter anderem die Beschaffung von Regelenergie durch den Marktgebietsverantwortlichen finanziert, die erforderlich ist, um die Systemstabilität im Netz aufrecht zu erhalten. Der Marktgebietsverantwortliche, die Trading Hub Europe GmbH, legt diese Kosten auf uns als Lieferanten gem. §29 Gasnetzzugangsverordnung um. Die Umlage ist wiederum Preisbestandteil des Arbeitspreises des zwischen uns bestehenden Erdgasliefervertrages.

    Die SLP-Bilanzierungsumlage wird vom Marktgebietsverantwortlichen jährlich zum 01.10. angepasst und sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Geltungszeitraums auf der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen (derzeit www.tradinghub.eu) in der Einheit Euro/MWh veröffentlicht.

    Ab dem 01.10.2022 beträgt die Umlage 0,570 ct/kWh netto (0,678 ct/kWh brutto).
     
  4. Konvertierungsumlage
    Die Konvertierungsumlage wird vom Marktgebietsverantwortlichen erhoben und dient zur Deckung der Kosten, die dem Marktgebietsverantwortlichen im qualitätsübergreifenden Marktgebiet durch Konvertierungsmaßnahmen entstehen. Auch diese Umlage lag zuletzt bei 0 ct, muss aber ab dem 01.10.2022 in geringem Maße erhoben werden. Sie beträgt dann 0,038 ct/kWh netto (0,045 ct/kWh brutto).
     
  5. Preisanpassung
    Auch wir sind von der Gasspeicherumlage, der Gasbeschaffungsumlage sowie der Erhöhung der Bilanzierungs- und Konvertierungsumlage betroffen und können keine Kosteneinsparungen in anderen Bereichen der Gasversorgung verzeichnen. Daher ist es uns nicht mehr möglich, unsere Erdgaspreise zu halten. Die konkreten Auswirkungen auf Ihren Erdgastarif erhalten Sie in einer übersichtlichen Aufstellung per Post.
     
  6. Energiespartipps
    In der aktuellen Lage ist es besonders wichtig, dass wir alle an einem Strang ziehen. Energiesparen ist das Gebot der Stunde, sei es im Sektor Industrie oder auch im privaten Bereich. Damit Ihnen das mit einfachen Mitteln gelingt,  haben wir für Sie eine Übersicht der wichtigsten Tipps zusammengestellt. Diese erhalten Sie in Kürze auch als Mailing nach Hause. 

    Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice unter 02102 485-485 oder unter kundenservice@stadtwerke-ratingen.de zur Verfügung. Auch unser persönlicher Kundenservice im Heimat. Kontor in der Oberstraße 12 in der Ratinger Fußgängerzone steht Ihnen bei Fragen gerne zur Seite.