Mitteilung

Legionellenuntersuchung

In den letzten Tagen erreichten die Stadtwerke zahlreiche Anfragen verunsicherter Kunden zum Thema Legionellenüberprüfung. Hier finden Sie weitere Informationen.

Legionellenuntersuchung Im Rahmen der neuen Trinkwasserverordnung besteht seitens des Inhabers/Betreibers die Verpflichtung, einer Legionellenüberprüfung seiner
Trinkwasserinstallationsanlage. Betroffen hier von sind Trinkwassererwärmungsanlagen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder
mehr als drei Liter Inhalt in der Rohrleitung zwischen dem Abgang und der Entnahmestelle. Für diese Anlagen besteht nach §13 (5) TrinkwV 2011 Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

Nachweis von Legionellen in Trinkwasser – Probenahme, Untersuchungsgang und Bewertung

Derzeit liegt keine gültige Empfehlung zum Nachweis von Legionellen des Umweltbundesamtes vor: Die Fassung vom Februar 2012 wird nach ausgiebiger Diskussion in der Trinkwasserkommission überarbeitet. Eine Regelungslücke entsteht hierdurch nicht, da die UBA-Empfehlung keine neue Regelungen schafft, sondern lediglich eine Strukturierungs- und Interpretationshilfe zur Anwendung des bestehenden Regelwerks gibt. Ziel der Empfehlung ist es, den Vollzug durch einen Leitfaden zur Anwendung der bestehenden technischen Regelwerke von DIN/EN/ISO, DVGW und VDI für die Praxis (Gesundheitsämter, Labore, Planer und Installateure) zu erleichtern. Daher gilt es nunmehr, die bestehenden Unterschiede bei der Interpretation des Regelwerks und in der gelebten Praxis sehr rasch zu klären. Eine Neufassung ist für Ende Juni nach Befassung der Trinkwasserkommission vorgesehen.

Die Stadtwerke Ratingen erarbeiten aktuell ein Konzept, um betroffene Kunden zu Unterstützen. Sollten Sie vorab Fragen haben, erreichen Sie unsere Energieberatung unter 02102 / 485 - 207 oder - 209.