Mitteilung

Aktuelle Informationen: Ausrufung Alarmstufe des Notfallplans Gas

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite von drei Stufen des Notfallplan Gas ausgerufen, die sog. Alarmstufe. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sagt dazu: „Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt.“

Auch für unser Versorgungsgebiet gilt, dass die Versorgungssicherheit gegenwärtig gewährleistet ist.

Nach aktuellem Stand werden eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt, damit es auch im Winter 2022/2023 trotz verringerter russischer Gasliefermengen zu keinen Versorgungsengpässen bei der Verteilung von Erdgas und Fernwärme kommt. Die Maßnahmen ergeben sich aus dem Vierklang netz-/marktbezogener Maßnahmen zur Steuerung der Lastflüsse, gesetzlich vorgegebener Mindestspeicherfüllstände bis zum Jahresende (90 %), erhöhter Gasbezugsmengen aus diversifizierten Staaten (u. a. Niederlanden/USA/Australien/Emirat Katar/Israel/Ägypten) sowie der Vorbereitung von staatlich geförderten Anreizen zur Reduzierung des Erdgasverbrauches und dem Verzicht auf den Einsatz von Gas zur Stromerzeugung. Die Bundesregierung ist in diesem Zusammenhang bereits mit einer Kampagne aktiv, die Verbraucher*innen zur Einsparung im Gasverbrauch motiviert.

Das BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) reagiert auf sich abzeichnende Engpasssituationen dreistufig (Warnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe).

Je nach vorgegebener Eskalationsstufe des BMWi und den daraus folgenden Vorgaben unserer vorgelagerten Netzbetreiber sind die Stadtwerke Ratingen gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, § 16 ff.) zur Umsetzung von Maßnahmen aus nachfolgenden Stufen verpflichtet.

  • Stufe 1: netzbezogene Maßnahmen (§ 16 Abs. 1, 1. Alt. EnWG)
  • Stufe 2: marktbezogene Maßnahmen (§ 16 Abs. 1, 2. Alt. EnWG)
  • Stufe 3: Notfallmaßnahmen (§ 16 Abs. 2 EnWG) (geplante Mengenreduzierung oder Unterbrechung bei nichtgeschützten Gaskund*innen)
  • Stufe 4: „Ultima ratio“ Maßnahmen (Notmaßnahmen zur Vermeidung von ungeplanten Versorgungsunterbrechungen)

Grundsätzlich gilt, dass Mengenreduzierungen innerhalb unserer Gasversorgung immer nur das letzte Mittel sind, sollten netz- und marktbezogene Maßnahmen der Stufe 1 und Stufe 2 nicht ausreichen.

Im Sinne einer verantwortungsvollen Krisenvorsorge haben sich die Stadtwerke Ratingen frühzeitig auf den Eintrittsfall einer Engpasssituation vorbereitet. Laut der Verpflichtung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurden im Rahmen des „Notfallplans Gas“ die nicht geschützten Letztverbraucher*innen der Stadtwerke Ratingen zur Angabe relevanter Daten im Kontext ihrer Gasverwendung abgefragt. Aus diesen Daten wurde in Anlehnung an die Gesetzgebung eine Reihenfolge zur Gasmengenreduzierung eben dieser Letztverbraucher*innen erstellt.

In einer Gasmangellage gilt, dass der Gesetzgeber bestimmten Kundengruppen nach §53a EnWG einen besonderen Schutz gewährt.

Die Belieferung dieser geschützten Kund*innen hat immer Vorrang vor der Versorgung anderer Gasverbraucher*innen wie z. B. größerer Gewerbe- oder Industriekund*innen.

Zu den geschützten Kundengruppen gehören (Aufzählung nicht abschließend):

  • Haushaltskund*innen
  • kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird
  • Grundlegende soziale Dienste wie z. B. Krankenhäuser, stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc.
  • Fernwärmeanlagen, welche die genannten Kundengruppen mit Wärme beliefern und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können
     

„Was bedeutet die Ausrufung der Alarmstufe?“

Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist weiter gewährleistet. Aber die Lage muss sehr genau beobachtet werden. Mit der jetzt ausgerufenen Alarmstufe wird die Beobachtung intensiviert und das Signal verstärkt, dass der Verbrauch aus Vorsorgegründen reduziert werden soll. Für Verbraucher*innen ändert sich allein mit der Ausrufung der Alarmstufe durch das Bundeswirtschaftsministerium erst einmal nichts. Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure - also insbesondere die Gasnetzbetreiber und die Gashändler - noch in Eigenregie um die Aufrechterhaltung einer stabilen Gasversorgung. Auch hier können die in Stufe 2 des Notfallplans Gas genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
 

„Was können die Kunden tun?“

Jede Kilowattstunde Gas, die wir im Sommer einsparen, trägt dazu bei, dass wir mehr Gas einspeichern und dadurch besser durch den Winter kommen können. Daher ist jede*r Gasverbraucher*in gehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen. Dies gilt für die Bürger*innen ebenso wie für die Industrie als größtem Erdgasverbraucher. Es braucht jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung. Dazu gehören kleine Dinge im Alltag, wie das Senken der Raumtemperatur oder die Dauer des Duschens. Noch mehr und vor allem nachhaltig Energie sparen können Hausbesitzer*innen durch eine energetische Gebäudesanierung, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen.

Insbesondere im kommenden Winter sollten Haushalte auch noch stärker auf ihr Heizverhalten achten. Als Faustformel gilt: Durch ein Grad weniger Raumtemperatur lässt sich der Gasverbrauch um sechs Prozent reduzieren.
 

„Was bedeutet die Ausrufung der Alarmstufe für die Versorgungssicherheit?

Die Versorgung ist aktuell weiterhin gewährleistet. Es lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, wie lange die Versorgung ohne größere Eingriffe nahezu im Normalzustand weiterlaufen kann. In jedem Fall sind Haushaltkund*innen und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.
 

Blick nach vorne:
 

„Welche Alternativen zu russischem Gas gibt es, wie schnell können diese genutzt werden?“

Aktuell kommt auch verstärkt Flüssigerdgas via Großtanker aus den USA nach Europa und die USA haben eine Erhöhung der langfristigen Lieferungen zugesagt. Die derzeit größten LNG-Anbieter sind Katar, Australien und auch die USA. Insbesondere dort sind viele Produzenten in der Lage, ihre Angebotsmenge kurzfristig auszuweiten, um auf eine erhöhte Nachfrage zu reagieren.

Mittelfristig werden der massive Ausbau Erneuerbarer Energien, eine diversere Lieferstruktur für alle Energieimporte und der Hochlauf von Wasserstoff entscheidend für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland sein. Dabei müssen wir unabhängig von fossilen Energieträgern werden. Insbesondere für die Erneuerbaren Energien muss nun endlich klar sein, dass beispielsweise Hemmnisse bei der Genehmigung und Realisierung der Projekte der Vergangenheit angehören müssen.
 

Wie ist der Ausblick auf den nächsten Winter?

Für die kommende Heizperiode im Winter 2022/2023 wird ein Mix aus Maßnahmen die Versorgungssicherheit stützen: die über den Sommer gefüllten Gasspeicher, steigende Importe aus westlichen und nördlichen Nachbarländern, ein erstes verfügbares Terminal zur Anlandung von Flüssiggastankern und Einsparungen und Effizienzen in Industrie und privaten Haushalten.

Der BDEW schätzt in einer Kurzstudie, dass sich kurzfristig 19 % des deutschen Gasbedarfs substituieren oder einsparen lassen. Dies entspricht einem Drittel der Gasimporte aus Russland. Das Bundeswirtschaftsministerium hält laut 2. Fortschrittsbericht Energiesicherheit eine weitgehende Unabhängigkeit von russischen Gasimporten im Sommer 2024 für möglich.

In den unterschiedlichen Szenarien und Kurzstudien gibt es unterschiedliche Einschätzungen der Deckungslücke für den Winter 2022/23. Es besteht aber Einigkeit, dass bei einem Lieferstopp erhebliche Einsparungen notwendig sind, da die Gaslieferungen aus Russland bis zum bevorstehenden Winter nicht vollständig ersetzt werden können.


Hier finden Sie die aktuelle Presseinformation des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Ausrufung der Alarmstufe: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/06/20220623-bundesministerium-ruft-alarmstufe-des-notfallplans-gas-aus.html

Weitere Informationen zur Gasversorgungslage finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/aktuelle_gasversorgung/start.html