Ratingen. Seit Oktober 2022 galten nach einem Regierungsbeschluss als Reaktion auf die Energiekrise verminderte Umsatzsteuersätze auf die Gas- und Wärmelieferung an die Endkund*innen. Zum 01.04.2024 wird diese vorübergehende Entlastung nun – wie ursprünglich gesetzlich vorgesehen – zurückgenommen. Die Stadtwerke Ratingen machen in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass aktuelle Abschlagszahlungen nicht automatisch angepasst werden.
Um möglichen Nachzahlungen in diesem Zusammenhang entgegenzuwirken, empfehlen die Stadtwerke, die Abschläge über das Online-Kundenportal unter www.stadtwerke-ratingen.de anzupassen. Die Gas- und Wärmekund*innen der Stadtwerke haben darüber hinaus die Möglichkeit, zum 01.04.2024 an gleicher Stelle einen aktuellen Zwischenzählerstand einzugeben.
Stadtwerke Ratingen GmbH | Sandstr. 36 | 40878 Ratingen