Regelungen zur Steuerung von Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Seit dem 1. Januar 2024 regelt § 14a EnWG die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Elektrofahrzeug-Ladestationen, um die Netzstabilität zu sichern und den Anschluss solcher Anlagen zu erleichtern. Gleichzeitig profitieren Betreiber*innen von attraktiven Netzentgeltreduzierungen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu dieser Regelung und deren Umsetzung.

Überblick der wichtigsten Punkte

  • Inkrafttreten der Regelung: 1. Januar 2024
  • Betroffene Anlagen: Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW (z. B. Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Klimageräte, Stromspeicher)
  • Steuerung durch Netzbetreiber: Bei Bedarf kann der Netzbetreiber die Leistung dieser Anlagen anpassen
  • Übergangsregelung: Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz und müssen vorerst nicht nachgerüstet werden (Übergangsregelung bis 31.12.2028).
Elektrofahrzeug mit einem Ladekabel vor der Hauseinhangstür.

Ziel der Regelung

Die neue Regelung des § 14a EnWG dient der sicheren und effizienten Integration von Verbrauchern wie Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ins Stromnetz. Insbesondere in Regionen, in denen der Ausbau des Niederspannungsnetzes noch nicht vollständig erfolgt ist, gewährleistet die Steuerbarkeit dieser Anlagen die Stabilität des Netzes, indem sie vorübergehend bei hoher Netzlast gesteuert werden können. Die Regelung soll es ermöglichen, mehr dieser Anlagen anzuschließen, ohne das Netz zu überlasten, während gleichzeitig attraktive finanzielle Anreize, wie reduzierte Netzentgelte, geschaffen werden.

Was regelt § 14a EnWG?

§ 14a des EnWG regelt, wie sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz integriert werden können. Darunter fallen Verbraucher, die eine elektrische Leistung oberhalb von 4,2 kW benötigen, wie Wärmepumpen und private Wallboxen – oder auch solche, die in Summe energetisch relevant sind. Diese Geräte beziehen oftmals gleichzeitig Strom und können gemeinsam das Verteilnetz stark belasten. Netzbetreiber haben nun die Möglichkeit, diese Anlagen bei drohenden Engpässen im Netz vorübergehend zu steuern, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Dies ermöglicht es, auch in weniger ausgebauten Regionen einen schnellen Netzanschluss zu realisieren.

Welche Geräte sind betroffen?

Betroffen sind alle Anlagen, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden und eine Leistung von über 4,2 kW haben. Diese Anlagen umfassen unter anderem:

  • Wärmepumpen (einschließlich elektrische Zusatzheizungen)
  • Private Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
  • Stromspeicher (nur der Leistungsbezug)
  • Kälteerzeuger

Der herkömmliche Haushaltsstrom ist von dieser Regelung nicht betroffen. Für bestehende Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 installiert wurden, gibt es Bestandsschutz. Allerdings können Betreiber*innen freiwillig in das neue System wechseln.

Wärmepumpen vor einem Haus

Welche Vorteile bietet die Steuerbarkeit?

Betreiber*innen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen profitieren von reduzierten Netzentgelten. Dabei gibt es drei Module von denen eines gewählt werden kann:

Dieses Modul bietet eine jährliche Prämie in Form eines festen Rabattes auf die Netzentgelte.  Der Betrag liegt 2024 bei etwa 164 Euro (brutto) und 2025 bei etwa 179 Euro (brutto), zuzüglich einer individuellen Stabilitätsprämie je nach Netzbetreiber. Weitere Infos zu den aktuellen Preisen finden Sie hier unter dem jeweils für das aktuelle Jahr geltende “Preisblatt Netzentgelte SLP”, insbesondere auf Seite 2.

Hierbei erfolgt eine Reduzierung des Arbeitspreises um 60 %. Voraussetzung ist jedoch die Installation eines separaten Zählers für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, um die entsprechenden Strommengen genau zu erfassen.

Ab April 2025 wird es zudem ein weiteres Modul geben, das zeitvariable Netzentgelte ermöglicht, bei denen sich die Kosten nach der Netzbelastung richten. Dies könnte besonders für Betreiber*innen interessant sein, die ihren Verbrauch an die Zeiten geringer Netzlast anpassen können.

Einbau eines modernen Zählers durch einen Monteur.

Wie wird die Steuerung technisch umgesetzt?

Die Steuerung erfolgt über intelligente Messsysteme (Smart Meter), die dem Netzbetreiber erlauben, die Leistungsaufnahme der Anlagen bei Engpässen vorübergehend zu reduzieren. Die Steuerung ist jedoch auf maximal zwei Stunden pro Tag begrenzt, und die Mindestleistung von 4,2 kW bleibt stets gewährleistet, sodass beispielsweise eine Wärmepumpe weiterhin betrieben oder ein Elektroauto langsam geladen werden kann. Zu den Steuerzeiten gibt es zwei Verfahren. Bei dem statischen Verfahren werden die genauen Steuerzeiten im Vorfeld vom Netzbetreiber festgelegt und mitgeteilt. Bei dem dynamischen Verfahren werden die Anlagen zeitunabhängig gemäß der aktuellen Netzauslastung gesteuert. 

Was ist bei der Installation zu beachten?

Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen von den Betreiber*innen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Der Kundenanlagenbetreiber stellt sicher, dass die Anlagen den technischen Anforderungen zur Steuerbarkeit entsprechen. Falls Sie mehrere steuerbare Anlagen besitzen, können Sie wählen, ob jede Anlage separat gesteuert wird oder ob ein zentrales Energiemanagementsystem (EMS) die Steuerung übernimmt.

Für die Umsetzung der Steuerbarkeit muss die entsprechende Technik installiert werden. Dies kann entweder vom Netzbetreiber oder einem beauftragten Messstellenbetreiber durchgeführt werden. Erfolgt dies nicht, ist keine Netzentgeltreduzierung möglich.

Welche Rolle spielt der Netzausbau?

Da das Niederspannungsnetz mancherorts noch nicht vollständig für den Anstieg von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ausgelegt ist, arbeitet der Netzbetreiber kontinuierlich an der Optimierung und dem Ausbau des Netzes. Bis der Netzausbau abgeschlossen ist, ermöglicht § 14a EnWG dennoch eine flexible und sichere Integration dieser Anlagen.

Fazit

Die Neuregelung des § 14a EnWG stellt sicher, dass der Anschluss von Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Elektrofahrzeug-Ladestationen auch in Zeiten von Netzengpässen möglich ist. Gleichzeitig profitieren Betreiber*innen von reduzierten Netzentgelten und tragen durch die Steuerbarkeit ihrer Anlagen zur Netzstabilität bei. Informieren Sie sich über die Optionen zur Netzentgeltreduktion und stellen Sie sicher, dass Ihre Anlagen korrekt angemeldet und ausgestattet sind.