Die Steuerung erfolgt über intelligente Messsysteme (Smart Meter), die dem Netzbetreiber erlauben, die Leistungsaufnahme der Anlagen bei Engpässen vorübergehend zu reduzieren. Die Steuerung ist jedoch auf maximal zwei Stunden pro Tag begrenzt, und die Mindestleistung von 4,2 kW bleibt stets gewährleistet, sodass beispielsweise eine Wärmepumpe weiterhin betrieben oder ein Elektroauto langsam geladen werden kann. Zu den Steuerzeiten gibt es zwei Verfahren. Bei dem statischen Verfahren werden die genauen Steuerzeiten im Vorfeld vom Netzbetreiber festgelegt und mitgeteilt. Bei dem dynamischen Verfahren werden die Anlagen zeitunabhängig gemäß der aktuellen Netzauslastung gesteuert.
Was ist bei der Installation zu beachten?
Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen von den Betreiber*innen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Der Kundenanlagenbetreiber stellt sicher, dass die Anlagen den technischen Anforderungen zur Steuerbarkeit entsprechen. Falls Sie mehrere steuerbare Anlagen besitzen, können Sie wählen, ob jede Anlage separat gesteuert wird oder ob ein zentrales Energiemanagementsystem (EMS) die Steuerung übernimmt.
Für die Umsetzung der Steuerbarkeit muss die entsprechende Technik installiert werden. Dies kann entweder vom Netzbetreiber oder einem beauftragten Messstellenbetreiber durchgeführt werden. Erfolgt dies nicht, ist keine Netzentgeltreduzierung möglich.
Welche Rolle spielt der Netzausbau?
Da das Niederspannungsnetz mancherorts noch nicht vollständig für den Anstieg von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ausgelegt ist, arbeitet der Netzbetreiber kontinuierlich an der Optimierung und dem Ausbau des Netzes. Bis der Netzausbau abgeschlossen ist, ermöglicht § 14a EnWG dennoch eine flexible und sichere Integration dieser Anlagen.