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Ein Vaters der seine kleine Tochter im Arm hält und ihr hilft, eine Glühbirne in einer Beleuchtungsinstallation zu reparieren.

„24h-Lieferantenwechsel Strom“: Das Wichtigste für Sie zusammengefasst

Der neue Lieferantenwechsel

Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft: Der Lieferantenwechsel Strom muss künftig technisch innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Grundlage hierfür ist § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat dies bundesweit für den Strombereich festgelegt.

Doch was bedeutet das konkret für Sie als Kund*in der Stadtwerke Ratingen? Wir geben Ihnen einen Überblick.

So funktioniert der Lieferantenwechsel

Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass Sie mit Ihrer Verbrauchsstelle den Stromanbieter wechseln. Dank der neuen Regelung ist die technische Bearbeitung dieses Wechselprozesses künftig innerhalb eines Tages möglich. Das erhöht die Flexibilität der Abläufe und ermöglicht schnellere Rückmeldungen.

Wichtig: Die vertraglichen Kündigungsfristen bleiben davon unberührt. Ein schneller Wechsel ist also nur dann möglich, wenn der Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter beendet ist und alle erforderlichen Informationen vorliegen.

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel im Bereich Strom bringt einige Änderungen in unseren Prozessen mit sich. Im Zeitraum vom 06.06. bis zum 10.06. erfolgt eine Umstellung unserer Systeme. Daher werden in diesem Zeitraum alle eingehenden Anmeldungen, Ummeldungen und Lieferantenwechsel gesammelt und nach der Umstellung schnellstmöglich bearbeitet.

Wichtige Hinweise für Ihren Lieferantenwechsel

  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen beachten:

    Auch wenn der Wechsel technisch innerhalb von 24 Stunden machbar ist, müssen Sie die geltenden Vertragsbedingungen einhalten. Laufzeiten und Kündigungsfristen gelten weiterhin.

  • Keine rückwirkenden Änderungen möglich: 

    Ab dem 6. Juni 2025 können An- und Abmeldungen nur noch für zukünftige Termine unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen vorgenommen werden. Rückwirkende Meldungen sind nicht mehr zulässig.

  • Rechtzeitige Mitteilung an uns:

    Damit wir im Falle eines Umzugs Ihre An- oder Abmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können, bitten wir Sie, uns immer so früh wie möglich – am besten direkt, sobald Sie Ihren Mietvertrag unterschrieben, ein Übergabeprotokoll erhalten oder Ihre Kündigung eingereicht haben – zu informieren. In jedem Fall muss die Meldung innerhalb der geltenden Kündigungsfristen erfolgen. So lassen sich unnötige Kosten oder Komplikationen vermeiden.

Die Rolle der Marktlokations-ID (MaLo-ID)

Ab Juni 2025 dient beim Lieferantenwechsel nicht mehr die Zählernummer als maßgebliche Angabe, sondern die sogenannte Marktlokations-ID (MaLo-ID). Diese elfstellige Nummer ordnet Ihre Verbrauchsstelle eindeutig zu und erleichtert die Kommunikation zwischen Netzbetreibern, Energielieferanten, Messstellenbetreibern und Ihnen als Kund*in.

Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer Jahresabrechnung. Damit der Wechsel Ihres Stromlieferanten schnell und reibungslos durchgeführt werden kann, ist die Angabe der MaLo-ID erforderlich.

Icon-Grafik zur Marktlokations-ID inkl. Darstellung einer bespielhaften Identifikationsnummer.

FAQ zur Neuregelung Lieferantenwechsel Strom

  • Ab diesem Datum muss ein Wechsel des Stromanbieters – soweit es die Voraussetzungen erlauben (Kündigungsfristen und geltende Vertragslaufzeiten) – innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Die gesetzliche Grundlage bildet § 20a Absatz 2 EnWG.

  • Die neue Regelung soll den Wettbewerb zwischen Energielieferanten stärken und den Markt verbraucherfreundlicher gestalten.

  • Sie profitieren von mehr Flexibilität, da die für den technischen Wechselprozess notwendigen Abläufe im Hintergrund beschleunigt werden. Auch die Bestätigung Ihrer Anmeldung sollte schneller möglich sein.

  • Ja, vertragliche Laufzeiten und Kündigungsfristen müssen weiterhin beachtet werden. Ein schneller Wechsel ist nur möglich, wenn alle Vertragsbedingungen erfüllt sind.

  • Nein, ab dem 6. Juni 2025 sind nur noch An- und Abmeldungen für die Zukunft möglich. Rückwirkende Meldungen entfallen.

  • Bitte informieren Sie uns immer im Rahmen der jeweils geltenden Kündigungsfristen über Ihren Aus- oder Einzug, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

  • Die MaLo-ID ist eine elfstellige Nummer, die Ihre Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert. Sie ersetzt künftig die Zählernummer als maßgebliche Angabe beim Lieferantenwechsel. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer Jahresabrechnung.

  • Auch beim Umzug muss der Lieferantenwechsel fristgerecht vor dem gewünschten Termin eingeleitet werden. Am besten informieren Sie uns sofort nach Unterzeichnung Ihres Mietvertrags, Erhalt des Übergabeprotokolls oder nach Kündigung Ihres bisherigen Vertrags. Eine rückwirkende Meldung ist nicht mehr möglich!

Sie haben weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nutzen Sie dazu bitte ganz einfach den Kontakt zu unserem Kundenservice. 

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