AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ratinger Bäder Online-Shops

- Stand 01.03.2024 -

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der Stadtwerke Ratingen GmbH, Sandstraße 36, 40878 Ratingen (fortan „SWR“ genannt), die den Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen durch SWR in Zusammenhang mit den von der SWR betriebenen Bädern und Saunen (fortan einheitlich „Bäder“ genannt) zum Gegenstand haben. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Vertragsgegenstand / Leistungsbefreiung / Höhere Gewalt
1.1.1 Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen (fortan einheitlich „Leistung“ genannt) durch SWR, die in Zusammenhang mit den von SWR betriebenen Bädern stehen. Der konkrete Inhalt der jeweiligen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrags ist. SWR ist berechtigt, den Leistungsinhalt zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Leistung gewahrt bleibt.

1.1.2 SWR ist von ihrer Leistungspflicht befreit, soweit und solange der Vertrag oder diese AGB Beschränkungen vorsehen. Das gleiche gilt, soweit und solange SWR die Erfüllung ihrer Leistungspflicht aufgrund von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Umständen, auf die sie keinen Einfluss hat und deren Abwendung mit einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nur, sofern und soweit ein Verschulden von SWR vorliegt.

1.2 Vertragsabschluss / Rücktrittsrecht
1.2.1 Angebote von SWR sind freibleibend und unverbindlich, sie stellen kein verbindliches Angebot von SWR zum Abschluss eines Vertrages, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar; maßgeblich sind ausschließlich die bei Vertragsabschluss geltenden AGB, Leistungsbeschreibungen und Preise von SWR.

1.2.2 Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab, indem er bei SWR die gewünschte Leistung bestellt; bei Bestellungen durch Minderjährige ist eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (gesetzliche Vertreter) erforderlich. Soweit angeboten, kann die Bestellung online unter stadtwerke-ratingen.de/ratinger-baeder bzw. baedershop.stadtwerke-ratingen.de, vor Ort am Standort der Bäder, telefonisch unter 02102-485452 sowie an den bekannten Vorverkaufsstellen erfolgen. Im Rahmen der Bestellung hat der Kunde alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Bestellungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei SWR berücksichtigt. Ist die gewünschte Ware oder Leistung ausgebucht, ist nur die Bestellung einer anderen Ware oder Leistung möglich; Wartelisten werden nicht geführt.

1.2.3 Im Falle einer Online-Bestellung erfolgt die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm bei der Bestellung/Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter etc. verhindert wird.

1.2.4 Mit der Bestellung oder der Eingangsbestätigung, die im Falle einer Online-Bestellung automatisiert per E-Mail an den Kunden versandt wird, kommt noch kein Vertrag zwischen SWR und dem Kunden zustande. Vielmehr kommt der Vertrag zwischen der SWR und dem Kunden erst zustande, wenn SWR dem Kunden dies in Textform bestätigt, spätestens jedoch mit Lieferung der bestellten Ware bzw. mit Erbringung der bestellten Leistung.

1.2.5 Erweist sich das Vertragsverhältnis nach Vertragsschluss aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, als nicht durchführbar, ist SWR berechtigt, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten.

1.3 Entgelt / Zahlung / Fälligkeit / Verzug
1.3.1 Das vom Kunden zu leistende Entgelt ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Sofern nicht anders angegeben, gilt das dort aufgeführte Entgelt zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuell anfallende Versandkosten, die im Falle einer Online-Bestellung auf den Internetseiten baedershop.stadtwerke-ratingen.de und stadtwerke-ratingen.de/ratinger-baeder über die Schaltfläche „Eintrittspreise“ aufrufbar sind und im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen werden, sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit sie anfallen und nichts anderes vereinbart ist.

1.3.2 Die Zahlung des Entgelts kann im Falle einer Online-Bestellung zu den dort angegebenen Zahlarten, im Falle einer Bestellung an den Vorverkaufsstellen zu den dort angebotenen  Zahlungsarten sowie vor Ort in bar, per Wertgutschein oder mit EC-Karte erfolgen.

1.3.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Zahlungsansprüche von SWR sofort zur Zahlung fällig. Bei nicht, nicht vollständiger oder nicht fristgerechter Zahlung verfällt der Anspruch des Kunden auf die Leistung; darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

1.3.4 Im Falle des Zahlungsverzugs stehen SWR die gesetzlichen Rechte ungekürzt zu. Zudem behält sich SWR vor, im Verzugsfall von dem Vertrag zurückzutreten.

1.3.5 Im Falle der Nichteinlösung einer Kontobelastung ist SWR berechtigt, dem Kunden die Leistung solange zu verweigern, bis der fällige Betrag dem Bankkonto der SWR gutgeschrieben worden ist. Mehraufwand und Nachteile, die hieraus erwachsen, hat der Kunde zu tragen.

1.4 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
1.4.1 Gegen Ansprüche von SWR kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen SWR aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Hauptleistungspflichten.

1.4.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

1.5 Lieferung / Eigentumsvorbehalt / Nichtverfügbarkeit
1.5.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt eine Lieferung bestellter Ware an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.

1.5.2 Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Vertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von SWR. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen.

1.5.3 Sollte eine vom Kunden bestellte Ware trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten Deckungsgeschäftes aus von SWR nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet. SWR wird in diesem Fall von  der Leistungs- und Lieferpflicht befreit.

1.6 Gewährleistung / Garantie
1.6.1 Soweit nicht anders vereinbart, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

1.6.2 Eine von SWR gegebene Garantie liegt nur vor, wenn eine solche ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist; in Prospekten, Katalogen, Produktblättern, Angeboten oder Internetauftritt angegebenen Eigenschaften der jeweiligen Leistung sind lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und stellen keine Beschaffenheits-, Haltbarkeits-, oder sonstige Garantieerklärung im rechtlichen Sinne dar.

1.7 Haftung
1.7.1 Die Haftung von SWR sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

1.7.2 Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den SWR bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

1.7.3 Die sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergebende Haftung, insbesondere aus Regelungen des Produkthaftungsgesetzes, des Haftpflichtgesetzes sowie den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, bleiben unberührt.

1.8 Änderung der Bedingungen des Vertragsverhältnisses
Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Bestimmungen beruhen auf den rechtlichen, gesetz-lichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z.B. BGB, höchst-richterliche Rechtsprechung). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z.B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die die SWR nicht veranlasst und auf die sie auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine in den Bestimmungen entstandene Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertragsverhältnisses entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist die SWR verpflichtet, die Bestimmungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wieder-herstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z.B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen der Bestimmungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich und werden nur wirksam, wenn die SWR den Nutzer spätestens vier Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden über die beabsichtigten Anpassungen in Textform unterrichtet. Ändert die SWR die Bestimmungen nach dieser Ziffer einseitig, hat der Nutzer das Recht, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Anpassung zu kündigen. Hierauf wird der Nutzer von der SWR in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

1.9 Datenschutz / Datenübermittlung an die SCHUFA
1.9.1 Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden personenbezogenen Daten des Kunden werden von SWR entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt; auf die Datenschutzinformation, die Gegenstand des Vertrags ist, wird verwiesen.

1.9.2 SWR übermittelt im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von SWR oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Anschlussnehmern und Kunden (§§ 505a, 506 BGB). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

1.10 Streitbeilegung
1.10.1 Bei Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kann der Kunde sich an den Verbraucherservice von SWR per Post (Stadtwerke Ratingen GmbH, Sandstraße 36, 408778 Ratingen), telefonisch (02102-485-485) oder per E-Mail (energietreff@stadtwerke-ratingen.de) wenden. An Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG nimmt SWR jedoch nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

1.10.2 Verbraucher im Sinne von § 13 BGB haben ferner die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann zur Zeit unter folgendem Link abgerufen werden: ec.europa.eu/consumers/odr/.

1.11 Sonstige Bestimmungen
1.11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von SWR, soweit gesetzlich zulässig. Vertrags- und Erfüllungssprache ist deutsch. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), sofern nicht zwingende internationalprivatrechtliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.

1.11.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder seiner Bestandteile unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages sowie seiner Bestandteile nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe kommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Gleiches gilt bei Lücken im Vertrag sowie seiner Bestandteile.
 

2. Ergänzende Bestimmungen für die Nutzung der Bäder von SWR

Ist Gegenstand des Vertrags die Nutzung der Bäder von SWR, gelten zusätzlich die nachfolgenden Ergänzenden Bestimmungen; die Allgemeinen Bestimmungen bleiben unberührt, soweit in diesen Ergänzenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist.

2.1 Zutrittsberechtigung
2.1.1 Die Nutzung der Bäder setzt den Erwerb einer entsprechenden Zutrittsberechtigung voraus. SWR behält sich das Recht vor, den Erwerb von Zutrittsberechtigungen auf eine bestimmte Anzahl pro Kunden sowie auf bestimmte Tage bzw. Zeiträume zu beschränken.

2.1.2 Reproduktionen und sonstige Vervielfältigungen von Zutrittsberechtigungen sind untersagt. SWR behält sich das Recht vor, von dem Kunden, dessen Zutrittsberechtigung von ihm oder Dritten aufgrund seines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens unberechtigt reproduziert oder vervielfältigt wurde, den Ersatz jedweder Schäden aus der unberechtigten Reproduktion bzw. Vervielfältigung (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen. Die SWR haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch von Zutrittsberechtigungen.

2.1.3 Zutrittsberechtigungen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SWR nicht gewerblich weiterveräußert oder öffentlich verlost oder als Gewinn in einem Gewinnspiel, z.B. zu Werbe- oder Marketing-Zwecken, ausgelobt werden. Im Falle einer nicht-gewerblichen Weiterveräußerung darf der verlangte Kaufpreis nicht höher sein als der für die Zutrittsberechtigung geleistete Preis. Ferner hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Erwerber alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich dieses Weiterveräußerungsverbots zugunsten von SWR übernimmt.

2.1.4 Eine erworbene Zutrittsberechtigung ist von der Rückgabe ausgeschlossen; ein etwaiges Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.

2.2 Gültigkeit / Ruhendstellung / Verjährung
2.2.1 Zutrittsberechtigungen verlieren ihre Gültigkeit im Falle von

  • Zeitkarten mit dem Ende der Zeiteinheit, für die sie erworben worden sind, spätestens jedoch mit Schließung der Bäder an dem Tag, an dem die Zeitkarte genutzt worden ist;
  • Tageskarten mit Schließung der Bäder an dem Tag, an dem die Tageskarte genutzt worden ist;
  • Mehrfachkarten mit dem Ende der letzten Einheit, für die Sie genutzt worden sind;
  • Jahreskarten mit Ablauf des Zeitraums, für den sie erworben worden sind, spätestens jedoch mit Schließung der Bäder am letzten Tag

2.2.2 Ist der Kunde während des Gültigkeitszeitraumes einer Jahreskarte an der Nutzung der Bäder aufgrund eines unvorhersehbaren persönlichen Umstands (z.B. Erkrankung, Schwangerschaft, etc.) für einen Zeitraum von mehr als 7 Tagen/Wochen gehindert, hat der Kunde das Recht, den Vertrag für die Dauer der Behinderung, maximal jedoch für 30 Tage ruhend zu stellen und das Vertragsverhältnis um den ruhendgestellten Zeitraum beitragsfrei zu verlängern. Auf Verlangen von SWR hat der Kunde die Umstände, aufgrund derer er die Ruhendstellung begehrt, nachzuweisen. Das Recht des Kunden zur fristlosen Kündigung nach § 314 BGB bleibt unberührt.)

2.2.3 Im Übrigen unterliegen Zutrittsberechtigung der gesetzlichen Verjährung. Eine Erstattung von innerhalb der Verjährungsfrist ggf. nicht genutzten Zutrittsberechtigungen erfolgt nicht.

2.3 Nutzungsbedingungen
2.3.1 Mit dem Betreten des Bades erkennt der Kunde die „Haus- und Badeordnung“ sowie die „Hygieneschutzregeln“ von SWR in ihren jeweils aktuellen Fassungen an; die jeweils geltenden Fassungen sind der Internetseite von SWR (stadtwerke-ratingen.de/ratinger-baeder) zu entnehmen und in den Bädern von SWR zur Einsicht hinterlegt. Im Übrigen ist den Weisungen des Badpersonals Folge zu leisten.

2.3.2 Während der Nutzung der Bäder ist die gültige Zutrittsberechtigung SWR bzw. deren Beauftragten auf Verlangen vorzuweisen, im Falle einer ermäßigten oder personalisierten Zutrittsberechtigung ist zudem die Ermäßigungsberechtigung bzw. die Personenidentität nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines Schüler-/Studentenausweises, Behindertenausweises, Personalausweis, Reisepass, etc.).

2.3.3 SWR ist berechtigt, dem Kunden die Nutzung der Bäder zu verweigern bzw. den Kunden aus den Bäder zu verweisen, sofern der Kunde nicht nur unerheblich gegen den Vertrag, diese AGB, die Haus- und Badeordnung oder die Hygienevorschriften von SWR verstößt, insbesondere wenn

  • dem Kunden ein Hausverbot erteilt worden ist oder er unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderer Rauschmittel steht;
  • Tiere mitgeführt werden;
  • der Kunde an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunde leidet;
  • der Kunde das Bad zu gewerblichen Zwecken (z.B. Durchführung von gewerblichem oder organisiertem Schwimmunterricht, etc.) nutzt;
  • der Kunde das Bad zu nicht badüblichen Zwecken nutzt, sofern der Badbetrieb hierdurch nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird;
  • der auf der Zugangsberechtigung vorhandene QR-Code nicht auslesbar ist;
  • im Fall einer personalisierten Zutrittsberechtigung der Kunde nicht mit der auf der Zugangsberechtigung angegebenen Person identisch ist;
  • im Fall einer ermäßigten Zutrittsberechtigung der Grund für die Ermäßigung im Zeitpunkt des Zutritts nicht vorliegt;
  • ein bei Erwerb der Zutrittsberechtigung gewählter Zutritts-Zeitraum abgelaufen ist.

Ein Anspruch auf Erstattung des für die Zutrittsberechtigung geleisteten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.

2.4 Nutzungsabbruch / Nutzungseinschränkung / Außerplanmäßige Bäderschließung
2.4.1 SWR behält sich das Recht vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grunds die Nutzung der Bäder abzubrechen, einzuschränken oder über die planmäßigen Schließzeiten hinaus vollständig einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn

  • der Betrieb der Bäder nicht ohne Gefährdung der Badegäste möglich ist (z. B. bei der Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, Epidemien, Pandemien, Betriebsstörungen, etc.);
  • Mitarbeiter des Badpersonals oder andere Badegäste beleidigt, bedroht oder auf andere Weise verbal oder körperlich attackiert werden;
  • Schlägereien, Ausschreitungen oder sonstige gruppendynamische Eskalationen unter den Badegästen drohen oder erfolgen.

Die SWR wird Nutzungseinschränkungen und Nutzungseinstellungen unverzüglich im Internet auf der Website von SWR sowie nach Möglichkeit auch über die Tagespresse und Rundfunk bekannt gegeben.

2.4.2 Im Falle eines Nutzungsabbruchs (z. B. bei Gewitter, akuten Betriebsstörungen, gruppendynamische Eskalationen unter den Badegästen, etc.) wird dem Kunden das für eine am Tag des Nutzungsabbruchs gültige Zutrittsberechtigung geleistete Nutzungsentgelt (ohne System- und Servicegebühr) – bei Mehrfachkarten anteilig – erstattet, wenn SWR den Grund für den Nutzungsabbruch zu vertreten hat, der Kunde das Bad am Tag des Nutzungsabbruchs tatsächlich genutzt hat, und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Zutrittsberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinausgehende Ansprüche gegen SWR bestehen nicht.

2.4.3 Im Falle einer Nutzungseinschränkung (z. B. Schwimmbahnbelegungen durch Kurse, verkürzte Öffnungszeiten wegen Veranstaltungen, Baumaßnahmen, etc.) wird dem Kunden das für eine im Zeitraum der Nutzungseinschränkung gültige Zutrittsberechtigung geleistete Nutzungsentgelt (ohne System- und Servicegebühr) – bei Mehrfachkarten abhängig von Umfang und Dauer der Nutzungseinschränkung anteilig – erstattet, wenn SWR den Grund für die Nutzungseinschränkung zu vertreten hat, der Kunde das Bad wegen der Nutzungseinschränkung tatsächlich nicht genutzt hat, die Nutzungseinschränkung nicht nur unerheblich ist und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Zutrittsberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinausgehende Ansprüche gegen SWR bestehen nicht.

2.4.4 Im Falle einer über die planmäßigen Schließzeiten hinausgehenden vollständigen Nutzungseinstellung (z. B. Pandemien, Epidemien, etc.) wird dem Kunden das für eine im Zeitraum der Nutzungseinstellung gültige Zutrittsberechtigung geleistete Nutzungsentgelt (ohne System- und Servicegebühr) – bei Mehrfachkarten abhängig von Umfang und Dauer der Nutzungseinstellung anteilig – erstattet, wenn SWR den Grund für die Nutzungseinstellung zu vertreten hat und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Zutrittsberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinausgehende Ansprüche gegen SWR bestehen nicht.

2.5 Haftung
Die Nutzung der Bäder erfolgt auf eigene Gefahr; die Verpflichtung von SWR, die Bäder und die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 1.7.
 

3. Ergänzende Bestimmungen für die Teilnahme an einem Kurs von SWR

Ist Gegenstand des Vertrags die Teilnahme an einem von SWR angebotenen Kurs, gelten zusätzlich die nachfolgenden Ergänzenden Bestimmungen; die Allgemeinen Bestimmungen bleiben unberührt, soweit in diesen Ergänzenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist.

3.1 Teilnahmeberechtigung
3.1.1 Die Teilnahme an einem von SWR angebotenen Kurs setzt den Erwerb einer entsprechenden Teilnahmeberechtigung voraus. SWR behält sich das Recht vor, den Erwerb von  Teilnahmeberechtigungen auf eine bestimmte Anzahl pro Kunden zu beschränken.

3.1.2 Reproduktionen und sonstige Vervielfältigungen von Teilnahmeberechtigungen sind untersagt. SWR behält sich das Recht vor, von dem Kunden, dessen Nutzungsberechtigung von ihm oder Dritten aufgrund seines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens unberechtigt reproduziert oder vervielfältigt wurde, den Ersatz jedweder Schäden aus der unberechtigten Reproduktion bzw. Vervielfältigung (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen. SWR haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch von Nutzungsberechtigungen.

3.1.3 Die Teilnahmeberechtigung für einen Kurs ist personenbezogen und nur übertragbar, sofern SWR der Übertragung schriftlich zustimmt.

3.2 Kursinhalt / Kursbescheinigung / Kursänderung
3.2.1 Der Inhalt des jeweiligen Kurses ergibt sich aus der Kursbeschreibung, die Bestandteil des Vertrags ist; ein bestimmter Erfolg des gebuchten Kurses – insbesondere das Erreichen eines Kurszieles – oder die Durchführung des Kurses durch einen bestimmten Kursleiter wird nicht geschuldet. Betreuung oder Aufsichtspflichten während des Umziehens und auf dem Weg zwischen Umkleidekabine und dem Kursort sind nicht Gegenstand des Vertrags und werden von SWR nicht übernommen. Die in der Kursbeschreibung angegebenen Kursdaten (Datum, Uhrzeit, Ort, etc.) sind verbindlich.

3.2.2 Auf Wunsch des Kunden stellt SWR eine Teilnahmebescheinigung über die Kursteilnahme des Kunden am Ende des Kurses aus. Eine Garantie dafür, dass die Kursgebühr von Dritten übernommen wird, wird nicht übernommen.

3.2.3 SWR ist berechtigt, den Kursinhalt zu ändern, sofern der Gesamtcharakter des Kurses gewahrt bleibt.

3.3 Teilnahmebedingungen
3.3.1 Mit dem Betreten des Bades erkennt der Kunde die „Haus- und Badeordnung“ sowie die „Hygieneschutzregeln“ von SWR in ihren jeweils aktuellen Fassungen an; die jeweils geltenden Fassungen sind der Internetseite von SWR (stadtwerke-ratingen.de/ratinger-baeder) zu entnehmen und in den Bädern von SWR zur Einsicht ausgehängt/hinterlegt. Im Übrigen sind den Weisungen des Kursleiters sowie des Badpersonals Folge zu leisten.

3.3.2 Während des Kurses ist die gültige Teilnahmeberechtigung SWR bzw. deren Beauftragten auf Verlangen vorzuweisen, im Falle einer ermäßigten oder personalisierten Teilnahmeberechtigung ist zudem die Ermäßigungsberechtigung bzw. die Personenidentität nachzuweisen (z. B. durch Vorlage eines Schüler-/Studentenausweises, Behindertenausweises, Personalausweis, Reisepass, etc.).

3.3.3 Sind nach der Kursbeschreibung für die Kursteilnahme ein Mindest- bzw. Maximalalter der Teilnehmer oder sonstige besondere Teilnahmevoraussetzungen erforderlich, müssen diese bei Kursbeginn vorliegen. Im Übrigen setzt die Teilnahme an einem Kurs lediglich eine entsprechende körperliche und gesundheitliche Eignung des Kunden voraus. Mit der Bestellung des Kurses bestätigt der Kunde, dass etwaige besondere Teilnahmevoraussetzungen vorliegen und er zur Teilnahme an dem Kurs körperlich und gesundheitlich geeignet ist; auf Verlangen des Kursleiters ist die körperliche und gesundheitliche Eignung und ggf. das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen nachzuweisen.

3.3.4 SWR ist berechtigt, dem Kunden die Teilnahme an dem Kurs zu verweigern bzw. den Kunden aus dem Bad zu verweisen, sofern der Kunde nicht nur unerheblich gegen den Vertrag, diese AGB, die Haus- und Badeordnung oder die Hygienevorschriften von SWR verstößt, insbesondere wenn

  • der Kunde in seiner Anmeldung/Buchung unrichtige Angaben gemacht oder vertragswesentliche Tatsachen verschwiegen hat und deshalb SWR die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist;
  • der Kunde die körperliche oder gesundheitliche Eignung für den jeweiligen Kurs nicht aufweist bzw. nicht nachweist;
  • der Kunde die Durchführung des Kurses nicht nur unerheblich stört.

Ein Anspruch auf Erstattung des für die Teilnahmeberechtigung geleisteten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.

3.3.5 Bild- und Tonaufnahmen sowie andere optische oder audio-visuelle Aufzeichnungen einschließlich des Gebrauchs von Fotohandys sind an dem Kursort vor, während und nach dem Kurs, auch für den privaten Gebrauch nicht gestattet, sofern in der Kursbeschreibung nichts anders angegeben ist. SWR ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen.

3.4 Kursabsage / Kursabbruch / Kursverlegung
3.4.1 SWR ist berechtigt, einen Kurs abzusagen, wenn in der Kursbeschreibung eine Mindesteilnehmerzahl für einen Kurs angegeben ist und die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

3.4.2 Darüber hinaus behält sich SWR das Recht vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grunds einen Kurs abzusagen oder abzubrechen, einzelne Kurstermine oder den Kursort zu verlegen und den Kursleiter auszuwechseln. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn

  • die Durch- bzw. Fortführung des Kurses nicht ohne Gefährdung der Veranstaltungsteilnehmer möglich ist (z. B. bei der Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, Epidemien, Pandemien, Betriebsstörungen, etc.);
  • die vorgesehenen Räumlichkeiten oder Kursleiter nicht zur Verfügung stehen (z. B. durch Schwimmwettkämpfe oder sonstigen Veranstaltungen; Krankheit);
  • rollierende Einsätze von Kursleitern festgelegt sind.

SWR wird eine Kursabsage, einen Kursabbruch oder eine Kursverlegung über das in die Website von SWR eingebettete Kurs-Buchungs-System und nach Bedarf auf der Website von SWR sowie nach Möglichkeit auch über die Tagespresse und ggf. Rundfunk bekannt geben; der Kunde ist verpflichtet, sich regelmäßig über die Durchführung und Änderungen des Kurses zu informieren.

3.4.3 Im Fall einer Verlegung der Kurstermine oder des Kursorts wird dem Kunden das geleistete Kursentgelt (ohne System- und Servicegebühr) – im Falle einer nach Kursbeginn erfolgten Verlegung anteilig – erstattet, wenn SWR den Grund für die Verlegung zu vertreten hat, der Kunde wegen der Kursverlegung an dem Kurs nicht teilgenommen hat, dem Kunden die Verlegung des Kurse nicht zumutbar ist und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Teilnahmeberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinausgehende Ansprüche gegen SWR bestehen nicht.

3.4.4 Im Falle eines Kursabbruchs oder einer Kursabsage wird dem Kunden das bereits gezahlte Kursentgelt (ohne System- und Servicegebühr) – im Falle eines Kursabbruchs anteilig – erstattet, wenn SWR den Grund für den Abbruch bzw. die Absage des Kurses zu vertreten hat und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Teilnahmeberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinaus gehende Ansprüche gegen SWR bestehen nicht.

3.5 Nichterscheinen / Stornierung
3.5.1 Unbeschadet der gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte kann der Kunde seine Bestellung vor Kursbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen stornieren; maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei SWR. Ein Fernbleiben von dem Kurs gilt nicht als Rücktritt bzw. Stornierung.

3.5.2 Storniert der Kunde seine Bestellung eine Woche oder mehr vor Kursbeginn, ist SWR berechtigt, dem Kunden die für die Stornierung anfallenden Kosten nach tatsächlichem Aufwand oder pauschal gemäß der jeweils gültigen Entgeltordnung von SWR in Rechnung zu stellen. Im Falle einer pauschalen Berechnung muss diese einfach nachvollziehbar sein und darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen; auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden bleibt zudem der Nachweis gestattet, dass SWR ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als die Pauschale entstanden ist.

3.5.3 Storniert der Kunde seine Bestellung weniger als 10 Kalendertage vor Kursbeginn oder erscheint er nicht zum Kurs, steht dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz der Kursgebühr nicht zu; der Kunde ist jedoch berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Ferner bleibt dem Kunden der Nachweis gestattet, dass SWR durch die Stornierung bzw. das Nichterscheinen ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als das für die Teilnahmeberechtigung geleistete Entgelt entstanden ist.

3.5.4 Im Falle der unregelmäßigen Teilnahme an einem Kurs oder einer vorübergehenden Erkrankung während eines Kurses steht dem Kunden weder ein Anspruch auf anteiligen Ersatz der Kursgebühr noch auf eine Gutschrift auf Folgekurse oder auf Durchführung von Vor- und Nachholtermine zu.

3.6 Haftung
Die Teilnahme an einem Kurs erfolgt auf eigene Gefahr; die Verpflichtung von SWR, das Bad und die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 1.7.
 

4. Ergänzende Bestimmungen für die Teilnahme an Veranstaltungen von SWR

Ist Gegenstand des Vertrags die Teilnahme an einer von SWR angebotenen Veranstaltung, gelten zusätzlich die nachfolgenden Ergänzenden Bestimmungen; die Allgemeinen Bestimmungen bleiben unberührt, soweit in diesen Ergänzenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist.

4.1 Teilnahmeberechtigung
4.1.1 Die Teilnahme an einer von SWR angebotenen Veranstaltung setzt den Erwerb einer entsprechenden Teilnahmeberechtigung voraus. SWR behält sich das Recht vor, den Erwerb von  Teilnahmeberechtigungen auf eine bestimmte Anzahl pro Kunden zu beschränken.

4.1.2 Reproduktionen und sonstige Vervielfältigungen von Teilnahmeberechtigungen sind untersagt. SWR behält sich das Recht vor, von dem Kunden, dessen Nutzungsberechtigung von ihm oder Dritten aufgrund seines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens unberechtigt reproduziert oder vervielfältigt wurde, den Ersatz jedweder Schäden aus der unberechtigten Reproduktion bzw. Vervielfältigung (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen. SWR haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch von Nutzungsberechtigungen.

4.1.3 Teilnahmeberechtigungen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SWR nicht gewerblich weiterveräußert oder öffentlich verlost oder als Gewinn in einem Gewinnspiel, z. B. zu Werbe- oder Marketing-Zwecken, ausgelobt werden. Im Falle einer nicht-gewerblichen Weiterveräußerung darf das für die Teilnahmeberechtigung verlangte Entgelt nicht höher sein als das vom Kunden geleistete Entgelt. Ferner hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Erwerber alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich dieses Weiterveräußerungsverbots zugunsten von SWR übernimmt.

4.1.4 Mit Verlassen des Bades verliert die Teilnahmeberechtigung ihre Gültigkeit.

4.2 Veranstaltungsinhalt / Veranstaltungsänderung
4.2.1 Der Inhalt der jeweiligen Veranstaltung sowie die von SWR im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Veranstaltungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrags ist; Betreuung oder Aufsichtspflichten sind nur Gegenstand des Vertrags, wenn dies in der Veranstaltungsbeschreibung angegeben oder zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

4.2.2 SWR ist berechtigt, den Veranstaltungsinhalt zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.

4.3 Teilnahmebedingungen
4.3.1 Mit dem Betreten des Bades erkennt der Kunde die „Haus- und Badeordnung“ sowie die „Hygieneschutzregeln“ von SWR in ihren jeweils aktuellen Fassungen an; die jeweils geltenden Fassungen sind der Internetseite von SWR (stadtwerke-ratingen.de/ratinger-baeder) zu entnehmen und in den Bädern von SWR zur Einsicht ausgehängt/hinterlegt. Im Übrigen ist den Weisungen des Veranstaltungsleiters sowie des Badpersonals Folge zu leisten.

4.3.2 Während der Veranstaltung ist die gültige Teilnahmeberechtigung SWR bzw. deren Beauftragten auf Verlangen vorzuweisen, im Falle einer ermäßigten oder personalisierten Teilnahmeberechtigung ist zudem die Ermäßigungsberechtigung bzw. die Personenidentität nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines Schüler-/Studentenausweises, Behindertenausweises, Personalausweises, Reisepasses, etc.).

4.3.3 Ist in der Veranstaltungsbeschreibung ein Mindest- bzw. Maximalalter der Teilnehmer oder eine sonstige besondere Teilnahmevoraussetzung angegeben, muss diese bei Veranstaltungsbeginn vorliegen. Auf Verlangen von SWR ist das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzung nachzuweisen.

4.3.4 Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder einen rollstuhlgerechten Platz besteht nur, wenn ein solcher im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung angeboten wird und von dem Kunden bestellt worden ist.

4.3.5 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist das Mitbringen von Tieren (mit Ausnahme von Blindenhunden) untersagt.

4.3.6 SWR ist berechtigt, dem Kunden die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern bzw. den Kunden aus dem Bad zu verweisen, sofern der Kunde nicht nur unerheblich gegen den Vertrag, diese AGB, die Haus- und Badeordnung oder die Hygienevorschriften von SWR verstößt, insbesondere wenn

  • der Kunde die Teilnahmevoraussetzungen für die Veranstaltung nicht aufweist bzw. nicht nachweist;
  • der Kunde die Durchführung der Veranstaltung nicht nur unerheblich stört.
  • der Kunde Dosen, Glasbehälter, sperrige, gefährliche oder als Wurfgeschosse geeignete Gegenstände wie Flaschen, Stöcke, Messer, Waffen, pyrotechnischen Gegenstände, Fackeln und andere Gegenstände, die für die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer eine Gefahr darstellen, mitbringt;
  • der Kunde ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SWR am Veranstaltungsort Werbung und Druckschriften verbreitet oder Waren verkauft.

Ein Anspruch auf Erstattung des für die Teilnahmeberechtigung geleisteten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.

4.3.6 Bei Sportevents, Konzerten oder ähnlichen Veranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Dem Kunden wird daher zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden empfohlen, bei diesen Veranstaltungen Gehörschutz zu benutzen.

4.3.7 Bild- und Tonaufnahmen sowie andere optische oder audio-visuelle Aufzeichnungen einschließlich des Gebrauchs von Fotohandys sind an dem Veranstaltungsort vor, während und nach der Veranstaltung, auch für den privaten Gebrauch nicht gestattet, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nichts anders angegeben ist. SWR ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen.

4.4 Veranstaltungsverlegung / Veranstaltungsabbruch / Veranstaltungsabsage
4.4.1 SWR ist berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen, wenn in der Veranstaltungsbeschreibung eine Mindesteilnehmerzahl für eine Veranstaltung angegeben ist und die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

4.4.2 Darüber hinaus behält sich SWR das Recht vor, eine Veranstaltung bei Vorliegen eines wichtigen Grunds abzubrechen oder abzusagen sowie an einen anderen Veranstaltungsort oder auf einen anderen Veranstaltungstermin zu verlegen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn

  • die Durch- bzw. Fortführung der Veranstaltung am geplanten Veranstaltungsort bzw. zum geplanten Veranstaltungstermin nicht ohne Gefährdung der Veranstaltungsteilnehmer möglich ist (z. B. bei der Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, Epidemien, Pandemien, Betriebsstörungen, etc.);
  • der geplante Veranstaltungsort zur geplanten Veranstaltungszeit nicht zur Verfügung steht.

SWR wird eine Veranstaltungsverlegung, einen Veranstaltungsabbruch oder eine Veranstaltungsabsage über das in die Website von SWR eingebettete Veranstaltungs-Buchungs-System und nach Bedarf im Internet auf der Website von SWR sowie auch über die Tagespresse und ggf. Rundfunk bekannt geben. Der Kunde ist verpflichtet, sich regelmäßig über die Durchführung und Änderungen der Veranstaltung zu informieren.

4.4.3 Im Fall einer Veranstaltungsverlegung wird dem Kunden das geleistete Veranstaltungsentgelt (ohne System- und Servicegebühr) erstattet, wenn SWR den Grund für die Verlegung zu vertreten hat, der Kunde wegen der Veranstaltungsverlegung an der Veranstaltung nicht teilgenommen hat, dem Kunden die Verlegung der Veranstaltung nicht zumutbar ist und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Teilnahmeberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinaus gehende Ansprüche gegen SWR bestehen nicht.

4.4.4 Im Fall eines Veranstaltungsabbruchs oder einer Veranstaltungsabsage wird dem Kunden das geleistete Veranstaltungsentgelt (ohne System- und Servicegebühr) – im Fall eines Veranstaltungsabbruchs anteilig – erstattet, wenn SWR den Grund für den Abbruch bzw. die Absage der Veranstaltung zu vertreten hat und der Kunde seinen Anspruch unter Vorlage der Teilnahmeberechtigung innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend macht; darüber hinaus gehende Ansprüche gegen SWR bestehen nicht.

4.5 Nichterscheinen / Stornierung
4.5.1 Unbeschadet der gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte kann der Kunde seine Bestellung vor Veranstaltungsbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen stornieren; maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei SWR. Ein Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt bzw. Stornierung.

4.5.2 Storniert der Kunde seine Bestellung eine Woche oder mehr vor Veranstaltungsbeginn, ist SWR berechtigt, dem Kunden für die Stornierung anfallenden Kosten nach tatsächlichem Aufwand oder pauschal gemäß der jeweils gültigen Entgeltordnung von SWR zu berechnen. Im Falle einer pauschalen Berechnung muss diese einfach nachvollziehbar sein und darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen; auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden bleibt zudem der  Nachweis gestattet, dass SWR ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als die Pauschale entstanden ist.

4.5.3 Storniert der Kunde seine Bestellung weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn oder erscheint er nicht zur Veranstaltung, steht dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Veranstaltungsentgelts nicht zu; der Kunde ist jedoch berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Ferner bleibt dem Kunden der Nachweis gestattet, dass SWR durch die Stornierung bzw. das Nichterscheinen ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als das geleistete Veranstaltungsentgelt entstanden ist.

4.6 Haftung
Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr; die Verpflichtung von SWR, das Bad und die dortigen Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 1.7.

4.7 Nutzungs-/Verwertungsrecht von Bild- und Tonaufnahmen
Mit dem Erwerb der Teilnahmeberechtigung willigt der Kunde unwiderruflich darin ein, dass sein Bildnis und seine Stimme unentgeltlich sowie räumlich und zeitlich unbeschränkt für  Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die von SWR, deren Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, verwendet sowie in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, z. B. über das Internet) verwertet werden darf.
 

5. Ergänzende Bestimmungen für den Erwerb von Gutscheinen von SWR

Ist Gegenstand des Vertrags der Erwerb von Gutscheinen von SWR, gelten zusätzlich die nachfolgenden Ergänzenden Bestimmungen; die Allgemeinen Bestimmungen bleiben unberührt, soweit in diesen Ergänzenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist.

5.1 Erwerb von Gutscheinen
5.1.1 Jeder Gutschein ist mit einem QR-Code versehen, der zur Einlösung in den Bädern von SWR berechtigt. SWR garantiert die Einlösung von Gutscheinen nur mit lesbarem QR-Code. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der QR-Code in einer lesbaren Art und Weise vorgezeigt werden kann.

5.1.2 Gutscheine sind übertragbar und nicht personengebunden. Ein Weiterverkauf der Gutscheine zu gewerblichen Zwecken ist jedoch untersagt.

5.1.3 Online-Gutscheine werden zum Selbstausdruck mit der Bestellbestätigung per E-Mail als PDF-Anhang an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Der Kunde ist berechtigt, von den bestellten Online-Gutscheinen zum Zwecke der bestimmungsgemäßen Verwendung je ein Druckexemplar anzufertigen; Reproduktion und sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke des Weiterverkaufs oder sonstigen Missbrauchs sind untersagt. SWR behält sich das Recht vor, von dem Käufer, dessen Gutschein von ihm oder Dritten aufgrund seines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens unberechtigt reproduziert oder vervielfältigt wurde, den Ersatz jedweder Schäden aus der unberechtigten Reproduktion bzw. Vervielfältigung (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen. SWR haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch von Online-Gutscheinen.

5.2 Einlösen von Gutscheinen
5.2.1 Gutscheine können zum Bezug der von SWR angebotenen Waren und/oder Leistungen eingelöst werden. Bei der Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen mit einer begrenzten Teilnehmerzahl ist eine vorherige Anmeldung erforderlich und die Teilnahmemöglichkeit abhängig von der Verfügbarkeit des jeweiligen Angebots.

5.2.2 Ein Gutschein kann auch in Teilbeträgen eingelöst werden. Ist der Gegenwert des Gutscheins geringer als der Preis für die gewählte Ware oder Leistung, wird der Gutscheinwert auf den Preis der Ware bzw. Leistung angerechnet.

5.2.3 Eine vollständige oder teilweise Barauszahlung eines Gutscheins ist ausgeschlossen.

5.2.4 Ein Gutschein unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Eine Auszahlung eines nach Eintritt der Verjährung ggf. bestehenden Restguthabens erfolgt nicht.

5.3 Sperrung von Gutscheinen
5.3.1 SWR ist berechtigt, einen Gutschein zu sperren, sofern Kontobelastungen durch die Bank des Kunden nicht eingelöst werden. Die Sperrung bleibt so lange wirksam, bis der fällige Betrag einschließlich der durch die Sperrung entstehenden Kosten dem Bankkonto von SWR gutgeschrieben worden ist.

5.3.2 Im Falle einer Sperrung ist SWR ferner berechtigt, dem Kunden die durch die Sperrung entstehenden Kosten nach tatsächlichem Aufwand oder pauschal in Rechnung zu stellen. Im Falle einer pauschalen Berechnung ist die Berechnungsgrundlage auf Verlangen des Kunden nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, dass durch die Sperrung ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

5.4 Rückgabe und Umtausch von Gutscheinen
Gutscheine sind von der Rückgabe und dem Umtausch ausgeschlossen; ein etwaiges Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.

5.5 Gestaltung von Gutscheinen
5.5.1 SWR stellt auf ihrer Homepage in ihrem Online-Shop kostenfrei die Option zur Verfügung, einen Gutschein mit von SWR vorgegebenen Motiven oder einem eigenen Motiv bzw. einer persönlichen Nachricht zu versehen. Ein Anspruch des Kunden auf diese Option besteht nicht; SWR behält sich vor, die Option jederzeit ohne Ankündigung zu beschränken oder einzustellen.

5.5.2 Die Nutzung der in Ziffer 5.5.1 angegebenen Option richtet sich nach den Angaben im Online-Shop. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte technische Verfügbarkeit oder Kompatibilität der Option mit bestimmten Systemen, etc. besteht nicht.

5.5.3 Hinsichtlich der von SWR vorgegebenen Motive behält sich SWR die Urheber- und sämtliche sonstigen Schutzrechte vor. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung, Übermittlung, Sendung und Wieder- bzw. Weitergabe der Motive ist ohne schriftliche Genehmigung der SWR ausdrücklich untersagt

5.5.4 Die Verwendung von eigenen Motiven bzw. Nachrichten mit obszönen, diffamierenden, beleidigenden, verleumderischen oder sonstigen gegen geltendes Recht verstoßenden Inhalten ist untersagt. SWR ist bei Zuwiderhandlung berechtigt, die Erstellung oder die Einlösung eines Gutscheins zu verweigern bzw. den Gutschein zu sperren; Ziffern 5.3.2 und 5.4 gelten entsprechend. Darüber hinaus behält sich SWR das Recht vor, von dem Kunden den Ersatz jedweder Schäden (einschließlich Vermögensschäden und/oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen, der SWR aus der Verwendung von Motiven bzw. Nachrichten mit obszönen, diffamierenden, beleidigenden, verleumderischen oder sonstigen gegen geltendes Recht verstoßenden Inhalten entsteht.