Trinkwasser
Das wichtigste Lebensmittel

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Ihr Trinkwassertarif

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel überhaupt, schließlich ist es die Quelle unserer Existenz. Gerade deshalb gewinnt die Versorgung mit Trinkwasser und dessen Qualität immer mehr an Bedeutung. Denn gesundes Leben bedeutet auch die tägliche Verfügbarkeit von reinem Wasser: Im Durchschnitt benötigt eine Person in Deutschland pro Tag ganze 123 Liter.

Die Stadtwerke Ratingen investieren schon seit 125 Jahren in die hohe Qualität des Ratinger Wassers - ob Sie es zum Trinken, Kochen oder Waschen nutzen. Dabei kümmern sich die Stadtwerke Ratingen mit voller Verantwortung um die gesamte Prozedur der Bereitstellung von Trinkwasser. Von der Gewinnung über die Aufbereitung bis hin zur Verteilung wird sichergestellt, dass bei Ihnen in Ratingen und Umgebung rund um die Uhr Trinkwasser von höchster Qualität aus den Hähnen fließt.

Trinkwasser gehört zu Recht zu den am besten überwachten Lebensmitteln überhaupt. Um die gewohnt gute Qualität Ihres Wassers langfristig zu erhalten, arbeiten die Stadtwerke Ratingen eng mit dem Gesundheitsamt, den Umweltämtern sowie der Landwirtschaftskammer zusammen. Oberste Priorität hat dabei auch die strikte Einhaltung der Trinkwasser-Verordnung.

Mit dem erstklassigen Trinkwasser aus den regionalen Wasserwerken in Ratingen-Homberg und Ratingen-West tragen die Stadtwerke Ratingen so ihren Teil zur Lebensqualität in Ratingen bei.

Trinkwasser in Ratingen

  • Ihre Vorteile mit dem Ratiner TrinkwasserBeste Lebensmittelqualität
  • Strikte Einhaltung der Trinkwasser-Verordnung
  • Permanent überwachtes Lebensmittel
  • Top-Kundenservice

Allgemeine Tarife für Trinkwasser in Ratingen

Preise gelten ab dem 01.04.2023.

Die Tarife für Wohngebäude setzen sich zusammen aus: dem Mengenpreis für die gelieferte Wassermenge, dem Systempreis für die Nutzung der Betriebs- und Vorhalteleistungen und ggf. dem Servicepreis für zusätzliche Leistungen.

Mengenpreis für Haushaltskunden

NettoBrutto*
Mengenpreis pro m³EUR/m³1,301,39

Systempreis für Wohngebäude

Der Systempreis für Wohngebäude wird nach der Anzahl der Wohneinheiten (WE) berechnet, die über eine Hausanschlussleitung mit Trinkwasser versorgt werden – ungeachtet einer Trinkwasserabnahme.

In dem Systempreis ist ein Standardwasserzähler bis maximal Nenngröße Q3=16 enthalten.

Wohneinheiten Systempreis pro
Gebäude (netto)
Systempreis pro
Gebäude (brutto*)
1EUR/Jahr158,58 €169,68 €
2EUR/Jahr285,82 €305,83 €
3EUR/Jahr408,71 €437,32 €
4EUR/Jahr523,58 €560,23 €
5EUR/Jahr634,44 €678,85 €
6EUR/Jahr745,31 €797,48 €
7EUR/Jahr860,16 €920,37 €
8EUR/Jahr972,35 €1.040,41 €
9EUR/Jahr1.081,88 €1.157,61 €
10EUR/Jahr1.202,07 €1.286,21 €
11EUR/Jahr1.322,27 €1.414,83 €
12EUR/Jahr1.442,47 €1.543,44 €
13EUR/Jahr1.562,67 €1.672,06 €
14EUR/Jahr1.682,87 €1.800,67 €
15EUR/Jahr1.803,06 €1.929,27 €
16EUR/Jahr1.923,26 €2.057,89 €
17EUR/Jahr2.043,46 €2.186,50 €
18EUR/Jahr2.163,66 €2.315,12 €
19EUR/Jahr2.283,85 €2.443,72 €
20EUR/Jahr2.404,05 €2.572,33 €
21EUR/Jahr2.524,25 €2.700,95 €
22EUR/Jahr2.644,45 €2.829,56 €
23EUR/Jahr2.764,64 €2.958,16 €
24EUR/Jahr2.884,84 €3.086,78 €
25EUR/Jahr3.005,04 €3.215,39 €
26EUR/Jahr3.125,24 €3.344,01 €
27EUR/Jahr3.245,44 €3.472,62 €
28EUR/Jahr3.365,63 €3.601,22 €
29EUR/Jahr3.485,83 €3.729,84 €
30EUR/Jahr3.606,03 €3.858,45 €
31EUR/Jahr3.726,23 €3.987,07 €
32EUR/Jahr3.846,42 €4.115,67 €
33EUR/Jahr3.966,62 €4.244,28 €
34EUR/Jahr4.086,82 €4.372,90 €
35EUR/Jahr4.207,02 €4.501,51 €
36EUR/Jahr4.327,21 €4.630,11 €
37EUR/Jahr4.447,41 €4.758,73 €
38EUR/Jahr4.567,61 €4.887,34 €
39EUR/Jahr4.687,81 €5.015,96 €
40EUR/Jahr4.808,01 €5.144,57 €
41EUR/Jahr4.928,20 €5.273,17 €
42EUR/Jahr5.048,40 €5.401,79 €
43EUR/Jahr5.168,60 €5.530,40 €
44EUR/Jahr5.288,80 €5.659,02 €
45EUR/Jahr5.408,99 €5.787,62 €
46EUR/Jahr5.529,19 €5.916,23 €
47EUR/Jahr5.649,39 €6.044,85 €
48EUR/Jahr5.769,59 €6.173,46 €
ab 49 (Systempreis je WE)EUR/Jahr120,20 €128,61 €

Servicepreise

Der Servicepreis gilt für Zusatz- und/oder Mehrleistungen, die über die im Systempreis enthaltenen Leistungen hinausgehen.

Servicepreis (netto)Servicepreis (brutto*)
Zusätzlicher Großwasserzähler (Zusatzleistung)
zusätzlicher Zähler Q3=25 EUR/Jahr 291,28 € 311,67 €
zusätzlicher Zähler Q3=40 EUR/Jahr 291,28 € 311,67 €
zusätzlicher Zähler Q3=63 EUR/Jahr 532,99 € 570,30 €
zusätzlicher Zähler Q3=100 EUR/Jahr 786,96 € 842,05 €
zusätzlicher Zähler Q3=250 EUR/Jahr 1.549,26 € 1.657,71 €
 
Größerer Zähler (Mehrleistung)
größerer Zähler Q3=25 EUR/Jahr 197,26 € 211,07 €
größerer Zähler Q3=40 EUR/Jahr 197,26 € 211,07 €
größerer Zähler Q3=63 EUR/Jahr 438,98 € 469,71 €
größerer Zähler Q3=100 EUR/Jahr 692,95 € 741,46 €
größerer Zähler Q3=250 EUR/Jahr 1.455,25 € 1.557,12 €

* Die genannten Bruttopreise sind gerundet. Sie beinhalten die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von zzt. 7 %. Maßgeblich sind alle Nettopreise.

Sonderregelungen

Bei einem Verbrauch von mehr als 15.000 m³ jährlich können Sonderverträge abgeschlossen werden.
Für die Entnahme von Wasser aus Standrohren gelten besondere Bedingungen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist ist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Ratingen GmbH, Sandstraße 36, 40878 Ratingen, Tel.: 02102 485-485, E-Mail: widerruf@stadtwerke-ratingen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Trinkwasser während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.