Als Ihr Energielieferant sind wir gesetztlich verpflichtet, unseren Kunden folgende staatliche Steuern und Abgaben, sowie regulierte Netzentgelte in Rechnung zu stellen. Auf die Höhe der Umlagen und Aufschläge haben die Stadtwerke Ratingen keinen Einfluss.
Gesetzliche Steuern und Abgaben
KWK-Umlage
Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten für diese besonders ressourcenschonende Energieerzeugung eine gesetzlich festgelegte Förderung. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG-Novelle
Sie sichert die Risiken der Betreiber von Offshore-Windparks ab, die durch einen verspäteten Netzanschluss an das Stromnetz entstehen. Die daraus resultierenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
§ 18 Umlage für abschaltbare Lasten
Sie dient auf der Grundlage des EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen. Mit der Umlage werden die Kosten der Übertragungsnetzbetreiber aus der Verordnung zu abschaltbaren Lasten finanziert, die bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt werden.
§ 19 StromNEV-Umlage
Der § 19 Abs. 2 StromNEV eröffnet Letztverbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf individuelle Netzentgeltvereinbarungen. Die Netzbetreiber haben diesen Anspruch sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Die entgangenen Erlöse werden gemäß § 19 Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) bundesweit auf alle Letztverbraucher umgelegt.
EEG-Umlage
Mit der EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Stromsteuer / Energiesteuer (Erdgassteuer)
Verbrauchssteuern, die seit 1998 nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform erhoben werden, um Anreize zum energieeffizienten Verhalten zu setzen. Diese Verbrauchssteuern werden vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Bilanzierungsumlage SLP/ RLM
Ab dem 1. Oktober 2015 werden zwei neue Abgaben eingeführt, um den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie gemäß GABi Gas 2.0 zu decken. Die SLP-Bilanzierungsumlage und die RLM-Bilanzierungsumlage lösen die bestehende Regelenergieumlage ab. Die Bilanzierungsumlage wird von den beiden Marktgebietsverantwortlichen Net Connect Germany (NCG) und Gaspool festgelegt und über die Lieferanten an alle Endverbraucher belastet.
Netzentgelte
Netznutzungsentgelt
Die Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.
Konzessionsabgabe
Die Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. In den Energiepreisen werden daher auch die jeweiligen Konzessionsabgaben weiterbelastet und an den Netzbetreiber abgeführt.
Messentgelt
Das Messentgelt setzt sich aus der Messung und dem Messstellenbetrieb zusammen. Dies beinhaltet Installation, Eichung, Betrieb und Wartung der Messstelle sowie Ablesung, Archivierung, Plausibilisierung und Standardisierung der Daten. Die Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt und über den Lieferanten an den Endverbraucher belastet.