Gesetzliche Steuern und Abgaben

Als Ihr Energielieferant sind wir gesetztlich verpflichtet, unseren Kunden folgende staatliche Steuern und Abgaben, sowie regulierte Netzentgelte in Rechnung zu stellen. Auf die Höhe der Umlagen und Aufschläge haben die Stadtwerke Ratingen keinen Einfluss.

Gesetzliche Steuern und Abgaben

KWK-Umlage

Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten für diese besonders ressourcenschonende Energieerzeugung eine gesetzlich festgelegte Förderung. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG-Novelle

Sie sichert die Risiken der Betreiber von Offshore-Windparks ab, die durch einen verspäteten Netzanschluss an das Stromnetz entstehen. Die daraus resultierenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

§ 18 Umlage für abschaltbare Lasten

Sie dient auf der Grundlage des EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen. Mit der Umlage werden die Kosten der Übertragungsnetzbetreiber aus der Verordnung zu abschaltbaren Lasten finanziert, die bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt werden.

§ 19 StromNEV-Umlage

Der § 19 Abs. 2 StromNEV eröffnet Letztverbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf individuelle Netzentgeltvereinbarungen. Die Netzbetreiber haben diesen Anspruch sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Die entgangenen Erlöse werden gemäß § 19 Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) bundesweit auf alle Letztverbraucher umgelegt.

EEG-Umlage

Mit der EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Stromsteuer / Energiesteuer (Erdgassteuer)

Verbrauchssteuern, die seit 1998 nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform erhoben werden, um Anreize zum energieeffizienten Verhalten zu setzen. Diese Verbrauchssteuern werden vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Bilanzierungsumlage SLP/ RLM

Ab dem 1. Oktober 2015 werden zwei neue Abgaben eingeführt, um den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie gemäß GABi Gas 2.0 zu decken. Die SLP-Bilanzierungsumlage und die RLM-Bilanzierungsumlage lösen die bestehende Regelenergieumlage ab. Die Bilanzierungsumlage wird von den beiden Marktgebietsverantwortlichen Net Connect Germany (NCG) und Gaspool festgelegt und über die Lieferanten an alle Endverbraucher belastet.

 

Netzentgelte

Netznutzungsentgelt

Die Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.

Konzessionsabgabe

Die Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. In den Energiepreisen werden daher auch die jeweiligen Konzessionsabgaben weiterbelastet und an den Netzbetreiber abgeführt.

Messentgelt

Das Messentgelt setzt sich aus der Messung und dem Messstellenbetrieb zusammen. Dies beinhaltet Installation, Eichung, Betrieb und Wartung der Messstelle sowie Ablesung, Archivierung, Plausibilisierung und Standardisierung der Daten. Die Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt und über den Lieferanten an den Endverbraucher belastet.

Netzentgelte für Strom und Gas

Aktuelle Netznutzungsentgelte für Strom
Aktuelle Netznutzungsentgelte für Gas

Details zur Höhe der enthaltenen Netznutzungsentgelte und Konzessionsabgaben können Sie jeweils Ihrer Rechnung entnehmen.

Ihre direkten Ansprechpartner

Unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen unsere Ansprechpartner für alle Großkunden montags bis donnerstags von 08:30 Uhr – 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr – 12:30 Uhr. 

Frau Lidia Bednorz
 

02102 485 - 156

Fax: 02102 485 - 111
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