Echt.Gas - Flex (Grundversorgung)
Unsere Grundversorgung mit Erdgas

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Unsere Grundversorgung mit Erdgas

Die Stadtwerke Ratingen Grundversorgung mit Erdgas steht allen Gewerbetreibenden zur Verfügung.

Unser Erdgastarif

  • Mindestlaufzeit 2 Wochen
  • Jederzeit kündbar
  • Unbefristete Laufzeit

Preise zum Gastarif

Für Haushaltsbedarf, landwirtschaftlichen, gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf bis 10.000 kWh.

gültig ab 01.01.2024
1. Stufe: Bei einem Jahresverbrauch von 0 kWh bis 4.000 kWh NettoBrutto*
Verbrauchspreisct/kWh15,5816,67
GrundpreisEUR/Monat5,025,37
 
2. Stufe: Ab einem Jahresverbrauch von 4.001 kWh
Verbrauchspreisct/kWh12,7113,60
GrundpreisEUR/Monat14,5815,60

* Die Bruttopreise enthalten die reduzierte gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % und sind kaufmännisch gerundet. Der Umsatzsteuersatz gilt für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024. Der abzurechnende Erdgaspreis wird auf Basis der Nettopreise berechnet und anschließend um die Umsatzsteuer erhöht.

Vorkasse-Rabatt

Sie erhalten einen Vorkasse-Rabatt von 3 Prozent auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung, wenn die Zahlung aller Abschläge für ein Abrechnungsjahr sowie für alle unter einer Kundennummer bezogenen Energiearten und Wasser im Voraus innerhalb des vertraglich vereinbarten Zahlungsziels nach Zahlungsaufforderung in einer Summe erfolgt. Auf die eventuell zu entrichtende Schmutzwassergebühr wird kein Vorkasse-Rabatt gewährt.

Verbraucherservice

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können Sie an unseren Verbraucherservice per Post (Stadtwerke Ratingen GmbH, Verbraucherservice, Sandstraße 36, 40878 Ratingen), telefonisch (02102 / 485 - 485) oder per E-Mail richten.

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über die gesetzlichen Regelungen, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 / 22480 - 500 oder 01805 / 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 / 22480 - 323
E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 / 2757 240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de

Preisdetails

Erläuterung:

Innerhalb der Grundversorgung erfolgt die Jahresverbrauchsabrechnung über eine Bestabrechnung.

Informationen zu Kostenbelastungen nach § 2 Abs. 3 Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV):

In den Nettoverbrauchspreisen sind folgende Entgelte ab dem 01.01.2024 enthalten: Energiesteuer 0,55 ct/kWh, Konzessionsabgabe 0,27 ct/kWh, Emissionszertifikate nach dem BEHG („CO2-Preis) 0,635 ct/kWh, Gasspeicherumlage 0,145 ct/kWh = in Summe 1,600 ct/kWh.

Grundlage für die Lieferung von Erdgas ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie die jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ratingen GmbH für die Belieferung mit Erdgas.

Die Grund- und Ersatzversorgung für den landwirtschaftlichen, gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf wird entsprechend § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh angeboten.

Erklärung der Begriffe:

Energiesteuer: Eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Konzessionsabgabe: Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
Entgelte für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem BEHG („CO2-Preis“): Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zum Schutz des Klimas einheitlich festgelegte Kosten für den verpflichtenden Erwerb von Emissionszertifikaten durch u. a. die Gaslieferanten.
Gasspeicherumlage: Die Gasspeicherumlage wird auf Grundlage des neu geschaffenen §§ 35a ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ab dem 01.10.2022 erhoben und dient zur Deckung der Kosten für die Sicherstellung der von der Bundesregierung per Gesetz bestimmten Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen. Die Umlage wird von der Trading Hub Europe GmbH auf ihrer Internetseite unter HYPERLINK „http://www.tradinghub.eu/de-de“ www.tradinghub. eu/de-de veröffentlicht.

Energiesteuer-Hinweis: Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Stadtwerke Ratingen Kundenberater

 

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Unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen den Kundenservice von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr.

02102 485-485

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