Gute Neuigkeiten für alle, die eine Wärmepumpe betreiben: Schon bald könnte Ihr Wärmepumpenstrom deutlich günstiger werden! Der Grund dafür ist die Reduzierung zweier Umlagen, die im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) festgelegt sind – die KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage. Beide Umlagen werden gemäß §22 EnFG auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde gesenkt.
Das Ziel dieser Reduzierung ist es, klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen weiter zu fördern und die Energiewende voranzutreiben.
Wichtig: Diese Maßnahme steht noch unter Vorbehalt, da die Zustimmung der Europäischen Kommission noch aussteht. Damit Sie nach der Genehmigung von der Ersparnis profitieren können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Strom wird in einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe verbraucht.
- Ihre Wärmepumpe hat einen eigenen Zählpunkt im Netz.
- Sie sind kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“*.
- Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche gegen Sie aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe.
So bleiben Sie auf Kurs für eine klimafreundlichere Zukunft – und sparen dabei auch noch!
*„Unternehmen in Schwierigkeiten“ gemäß §2 Nr. 20 EnFG: Definition nach der Mitteilung der Kommission – Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014).