KWK-Umlage
Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten für diese besonders ressourcenschonende Energieerzeugung eine gesetzlich festgelegte Förderung. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG-Novelle
Sie sichert die Risiken der Betreiber von Offshore-Windparks ab, die durch einen verspäteten Netzanschluss an das Stromnetz entstehen. Die daraus resultierenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
§ 18 Umlage für abschaltbare Lasten
Sie dient auf der Grundlage des EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen. Mit der Umlage werden die Kosten der Übertragungsnetzbetreiber aus der Verordnung zu abschaltbaren Lasten finanziert, die bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt werden.
§ 19 StromNEV-Umlage
Der § 19 Abs. 2 StromNEV eröffnet Letztverbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf individuelle Netzentgeltvereinbarungen. Die Netzbetreiber haben diesen Anspruch sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Die entgangenen Erlöse werden gemäß § 19 Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) bundesweit auf alle Letztverbraucher umgelegt.
EEG-Umlage
Mit der EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Stromsteuer / Energiesteuer (Erdgassteuer)
Verbrauchssteuern, die seit 1998 nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform erhoben werden, um Anreize zum energieeffizienten Verhalten zu setzen. Diese Verbrauchssteuern werden vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Bilanzierungsumlage SLP/ RLM
Ab dem 1. Oktober 2015 werden zwei neue Abgaben eingeführt, um den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie gemäß GABi Gas 2.0 zu decken. Die SLP-Bilanzierungsumlage und die RLM-Bilanzierungsumlage lösen die bestehende Regelenergieumlage ab. Die Bilanzierungsumlage wird von den beiden Marktgebietsverantwortlichen Net Connect Germany (NCG) und Gaspool festgelegt und über die Lieferanten an alle Endverbraucher belastet.