Energieaudit nach DIN EN 16247 - Die neue Auditpflicht für Nicht-KMU

Seit dem 22.04.2015 steht fest, dass alle Unternehmen, die nicht zur Gruppe der „Kleinen und Mittleren Unternehmen“ (sog. KMU) gehören, gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen müssen. Vom Zeitpunkt des ersten Audits gerechnet ist dieses alle vier Jahre zu erneuern.

Anders als in den bisherigen Anforderungen nach der Spitzenausgleichs-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) oder der Besonderen Ausgleichs Regelung (BesAR nach EEG 2014) gilt diese Regelung nicht nur für das produzierende Gewerbe, sondern auch für Dienstleister, Banken, Versicherungen, Tourismus, private Krankenhäuser und alle nicht produzierenden Unternehmen. Ein Nichtnachkommen dieser Verpflichtung führt zu einer Ordnungswidrigkeit.

Ist ein Unternehmen kein eigenständiges Unternehmen, sind bei der Betrachtung eines NICHT-KMU die Verhältnisse zu anderen Unternehmen zu berücksichtigen. Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiter aus Partner- und Verbundunternehmen sind dabei ganz oder anteilig einzubeziehen. Eine Aussage zu Ihrem Unternehmen erhalten Sie, sofern Sie uns die ausgefüllte Checkliste zusenden.

Für viele Unternehmen kann die Verpflichtung zu einem Energieaudit Anlass sein, erneut zu prüfen, ob ein Anspruch auf den Spitzenausgleich (SpaEfV) besteht. In diesem Fall könnte die Einführung eines „Energiemanagementsystems“ (ISO 50001) eine echte Alternative gegenüber dem Energieaudit sein. Der finanzielle Mehraufwand kann ggf. durch die Stromsteuererstattung aus dem Spitzenausgleich kompensiert werden.

Ebenfalls verlängert sich die Frist, wenn sich ein Nicht-KMU für die Einführung der ISO 50001 oder einem „Umweltmanagementsystem“ (EMAS III – Eco Management and Audit Scheme) entscheidet. Die Frist verlängert sich in diesen Fällen bis zum 31.12.2016, sofern mit der Einführung bestimmter Teile bereits bis zum 05.12.2015 begonnen wurde. Auf Grundlage der gewonnenen Daten und der Verbrauchserfassung der eingesetzten Energieträger aus dem Energieaudit ist prinzipiell auch eine Weiterentwicklung zum Energiemanagementsystem nach ISO 50001 möglich.

Sie sehen, es wird schnell kompliziert und erfordert eine sorgfältige und ganzheitliche Betrachtung Ihres Unternehmens – und wir helfen Ihnen dabei.

Wir bieten eine kostenlose Erstberatung und klären die Fragen zu folgenden Themen:

  • Ist Ihr Unternehmen ein NICHT-KMU?
  • Ist die Einführung der ISO 50001 eine sinnvolle Alternative zum Energieaudit?
  • Erstellung eines Richtpreisangebotes

Darüber hinaus bieten wir Ihnen folgende kostenpflichtige Dienstleistungen an:

  • Unterstützung bei der Einführung eines Energiemanagementsystems oder -audits
  • Unterstützung bei der praktischen Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen
  • Testierung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1

Gefördert wird die „Energieberatung im Mittelstand“. Hierbei handelt es sich um ein Energieaudit im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes. Die Zuwendung beträgt 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 8.000 Euro. Detaillierte Informationen zum Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) finden sie hier.

Wählen Sie jetzt mit den Stadtwerken Ratingen den richtigen Weg zur Erfüllung aller notwendigen Anforderungen. Als Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen für Energie sind eine nachhaltige Energiebewirtschaftung und somit Ihre gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit unser Fachgebiet.

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Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter. Sie erreichen unsere Ansprechpartner*innen z.Z. via E-Mail.

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