Verkaufspreise Strom „Sondervertrag-Haushalt"1)
für die Lieferung aus dem Netz der Stadtwerke Ratingen GmbH gültig ab 01.01.2012
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1)Bei Abschluss eines Sondervertrages oder bei Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr bis mindestens zum 31.12.2012, je nach Datum des Beginns der Vertragslaufzeit, erhalten Sie eine Preisgarantie auf die Nettopreise vor Umsatzsteuer bis zum 31.12.2012. | |
Die verbrauchsabhängigen Nettopreise in Cent/kWh enthalten die Belastungen aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG), aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und die gesetzliche Stromsteuer. Für Kunden, die nach § 9 StromStG einen ermäßigten Steuersatz zu entrichten haben, wird dieser in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe, anstelle des vorstehen-den Regelsatzes, frühestens ab dem im Erlaubnisschein angegebenen Datum berechnet. | |
Die Nettopreise enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird in der gesetzlichen vorgeschriebenen Höhe (seit 01.01.2007 19 %) zusätzlich berechnet und ist in den Bruttopreisen enthalten. | |
* | Die Bruttopreise sind rechnerisch ermittelte und gerundete Werte und können daher von den rechnerisch ermittelbaren Brutto-kWh-Preisen der Jahresabrechnung abweichen. |
** | Höchstpreis (HT): Der Durchschnittspreis – ermittelt aus der Summe des für die jeweilige Bedarfsart geltenden Arbeits- (bei Haushalt Spar nur HT) und festen Leistungspreises, geteilt durch die bezogene elektrische Arbeit (bei Haushalt Spar nur HT) im Abrechnungsjahr – darf den Höchstpreis (HT) gemäß Preisblatt nicht überschreiten. Der Verrechnungspreis wird zusätzlich in Rechnung gestellt. |
Treuebonus: Wenn ein Vertragsverhältnis mit einem Sondervertrag Haushalt Plus oder Haushalt Spar mit einer jährlichen Preisgarantie, beginnend ab dem 01.01. eines Jahres für mindestens zwei Jahre ununterbrochen besteht, erhalten Sie einen Treuebonus.
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Zusätzlich können Sie folgende Optionen wählen: | |
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Vorkasserabatt: Sie erhalten einen Vorkasserabatt von 3 % auf Ihre Jahresverbrauchsabrech-nung nur, wenn die Zahlung aller Abschläge für ein Abrechnungsjahr sowie für alle unter einer Kundennummer bezogene Energiearten und Wasser im Voraus innerhalb des vertraglich verein-barten Zahlungsziels nach Zahlungsaufforderung in einer Summe erfolgt. Auf die ggf. zu entrich-tende Schmutzwassergebühr wird kein Vorkasserabatt gewährt. Hinweis: Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens kontaktiert wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. | |
Allgemeine Vertragsbedingungen Sondervertrag-Haushalt Strom
Strom GVV
Ergänzende Bestimmungen