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Verkaufspreise Strom „Sondervertrag-Haushalt"1)
für die Lieferung aus dem Netz der Stadtwerke Ratingen GmbH gültig ab 01.01.2012 

 

Haushalt Plus 2012

 

Netto

Brutto*

Arbeitspreis 2)

ct/kWh

17,41

20,72

Fester Leistungspreis

EUR/Jahr

55,00

65,45

Verrechnungspreis pro Abrechnung

EUR

30,00

35,70

Höchstpreis**

ct/kWh

21,99

26,17

 

 

Hier geht es zu den Sonderverträgen.

2 Der Arbeitspreis/Höchstpreis erhöht sich um eine vom Netzbetreiber erhobene und von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegte Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die für die Netznutzung zur Belieferung des Kunden anfällt, in der jeweils geltenden Höhe. Die Umlage beträgt ab dem 01.01.2012 0,151 ct/kWh netto bzw. 0,18 ct/kWh brutto.

 

Haushalt Spar 2012
(Hierfür ist der Einbau eines Zweitarifzählers erforderlich)

 

Netto

Brutto*

Arbeitspreis HT 2)

ct/kWh

17,41

20,72

Arbeitspreis NT 2)

ct/kWh

15,53

18,48

Fester Leistungspreis

EUR/Jahr

55,00

65,45

Verrechnungspreis pro Abrechnung

EUR

40,00

47,60

Höchstpreis HT**

ct/kWh

21,99

26,17


HT: 06:00 - 20:00 Uhr / NT: 20:00 - 06:00 Uhr (MEZ)

Hier geht es zu den Sonderverträgen.

2 Der Arbeitspreis/Höchstpreis erhöht sich um eine vom Netzbetreiber erhobene und von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegte Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die für die Netznutzung zur Belieferung des Kunden anfällt, in der jeweils geltenden Höhe. Die Umlage beträgt ab dem 01.01.2012 0,151 ct/kWh netto bzw. 0,18 ct/kWh brutto.

 

 

1)Bei Abschluss eines Sondervertrages oder bei Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr bis mindestens zum 31.12.2012, je nach Datum des Beginns der Vertragslaufzeit, erhalten Sie eine Preisgarantie auf die Nettopreise vor Umsatzsteuer bis zum 31.12.2012. 

Die verbrauchsabhängigen Nettopreise in Cent/kWh enthalten die Belastungen aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG), aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und die gesetzliche Stromsteuer. Für Kunden, die nach § 9 StromStG einen ermäßigten Steuersatz zu entrichten haben, wird dieser in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe, anstelle des vorstehen-den Regelsatzes, frühestens ab dem im Erlaubnisschein angegebenen Datum berechnet.

Die Nettopreise enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird in der gesetzlichen vorgeschriebenen Höhe (seit 01.01.2007 19 %) zusätzlich berechnet und ist in den Bruttopreisen enthalten.

Die Nettopreise erhöhen sich um eine vom Netzbetreiber erhobene und von den Übertragungs-betreibern festgelegte Umlage (Sonderkundenaufschlag) nach § 19 Abs. 2 Strom NEV (Strom-netzentgeltordnung), die für die Netznutzung zur Belieferung des Kunden anfällt, in der jeweils geltenden Höhe. Die Umlage soll gemäß Hinweis der Bundesnetzagentur vom 11.10.2011 erstmals ab dem 01.01.2012 erhoben werden.

*

Die Bruttopreise sind rechnerisch ermittelte und gerundete Werte und können daher von den rechnerisch ermittelbaren Brutto-kWh-Preisen der Jahresabrechnung abweichen.

**

Höchstpreis (HT): Der Durchschnittspreis – ermittelt aus der Summe des für die jeweilige Bedarfsart geltenden Arbeits- (bei Haushalt Spar nur HT) und festen Leistungspreises, geteilt durch die bezogene elektrische Arbeit (bei Haushalt Spar nur HT) im Abrechnungsjahr – darf den Höchstpreis (HT) gemäß Preisblatt nicht überschreiten. Der Verrechnungspreis wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Treuebonus: Wenn ein Vertragsverhältnis mit einem Sondervertrag Haushalt Plus oder Haushalt Spar mit einer jährlichen Preisgarantie, beginnend ab dem 01.01. eines Jahres für mindestens zwei Jahre ununterbrochen besteht, erhalten Sie einen Treuebonus.
Dies bedeutet aktuell, dass für Sonderverträge, die bis zum 01.01.2012 abgeschlossen werden und deren Laufzeit bis zum 31.12.2013 ungekündigt bestehen, für das Abrechnungsjahr 2013 ein Treuebonus in Höhe von 11,90 Euro gewährt wird.


Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es liegt eine Einzugsermächtigung vor
  • Es bestehen keine Zahlungsrückstände
  • Stromverbrauch >500 kWh pro Jahr
  • Der Treuebonus wird je Lieferstelle nur einmal gewährt (bei mehreren Zählern)


Kombirabatt: Bei Bezug von Strom und Erdgas bzw. Fernwärme von der Stadtwerke Ratingen GmbH erhalten Sie einen Kombi-Rabatt von 23,80 Euro, brutto auf Ihren Stromrechnungsbetrag für 2012, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Energielieferverträge mit der Stadtwerke Ratingen GmbH bestehen vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 ununterbrochen und ungekündigt.
  • Alle Energiearten und Wasser werden über eine Rechnung abgerechnet.
  • Es liegt eine Einzugsermächtigung vor.
  • Es bestehen keine Zahlungsrückstände.

Zusätzlich können Sie folgende Optionen wählen:


Ökostrom "Natur": Sie können Ihren Stromliefervertrag auch auf unser Ökostromangebot "Natur" umstellen. "Natur" kann in Ergänzung zu allen Sonderverträgen zusätzlich bestellt werden. Mit einem Aufpreis von lediglich 0,36 ct/kWh (incl. 19 % USt) für 2012 beziehen Sie emissionsfreien Strom aus regenerativen Energiequellen und helfen so, den Ausstoß von CO2 zu reduzieren. Der Strom für das Jahr 2012 stammt gänzlich aus deutscher Wasserkraft.

Vorkasserabatt: Sie erhalten einen Vorkasserabatt von 3 % auf Ihre Jahresverbrauchsabrech-nung nur, wenn die Zahlung aller Abschläge für ein Abrechnungsjahr sowie für alle unter einer Kundennummer bezogene Energiearten und Wasser im Voraus innerhalb des vertraglich verein-barten Zahlungsziels nach Zahlungsaufforderung in einer Summe erfolgt. Auf die ggf. zu entrich-tende Schmutzwassergebühr wird kein Vorkasserabatt gewährt.

Hinweis:
Fragen oder Beschwerden
im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können Sie an unseren Verbraucherservice per Post (Stadtwerke Ratingen GmbH, Verbraucherservice, Sandstraße 36, 40878 Ratingen), telefonisch (02102/485485) oder per E-Mail (energie-treff@stadtwerke-ratingen.de) richten.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 22480-500 oder 01805 101000 - Bundesweites Infotelefon
(Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens kontaktiert wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030/27 57 240–0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de


Allgemeine Vertragsbedingungen Sondervertrag-Haushalt Strom
Strom GVV
Ergänzende Bestimmungen