(Teil B1 der „Ergänzenden Bestimmungen zur AVB Fernwärme V“) für die Lieferung aus dem Netz der Stadtwerke Ratingen GmbH gültig ab 01.01.2012.
I. Haushaltskunden | Ausgangspreis | Netto | Brutto | |
Verbrauchspreis | ct/kWh | 3,50 | 6,50 | 7,74 |
Grundpreis | EUR | 1,70 | 2,16 | 2,57 |
Verrechnungspreis je | EUR | 62,38 | 79,30 | 94,37 |
2. Gewerbe- und sonstige Kunden | Ausgangspreis | Netto | Brutto | |
Verbrauchspreis | ct/kWh | 3,78 | 6,95 | 8,27 |
Grundpreisje kW bereitgestellte Leistung/Jahr | EUR | 12,31 | 15,65 | 18,62 |
2. Bauwärme | Ausgangspreis | Netto | Brutto | |
Verbrauchspreis | ct/kWh | 6,30 | 11,11 | 13,22 |
Die Nettopreise erhalten keine Umsatzsteuer. Diese wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe ( zurzeit 19%) zusätzlich berechnet und ist in den Bruttopreisen enthalten.
Die Bruttopreise sind rechnerisch ermittelt und gerundete Werte.
Sie können daher von den rechnerisch ermittelbaren Brutto-kWh-Preisen der Jahresabrechnung abweichen.
Einen Kombirabatt von 23,80 Euro, brutto erhalten Sie bei Bezug von Fernwärme und Strom von der Stadtwerke Ratingen GmbH auf Ihren Stromrechnungsbetrag für 2011, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Zusätzlich können Sie folgende Option wählen:
Vorkasserabatt: Sie erhalten einen Vorkasserabatt von 3% auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung nur, wenn die Zahlung aller Abschläge für ein Abrechnungsjahr sowie für alle unter einer Kundennummer bezogene Energiearten und Wasser im Voraus innerhalb des vertraglich vereinbarten Zahlungsziels nach Zahlungsaufforderung in einer Summe erfolgt. Auf die ggf. zu entrichtende Schmutzwassergebühr wird kein Vorkasserabatt gewährt.
Bedingungen Fernwärme