UnternehmenServicePrivatkundenHandel/GewerbeGroßkundenNetzeBäder/SaunaKontakt
Privatkunden




Produkte
Grund- und Ersatzversor.
Sonderkunden-Preisregel.
Tarifrechner
Kundenportal
Download-Center
Förderprogramme
Energiespartipps
Erdgasfahrzeuge

für die Lieferung aus dem Netz der Stadtwerke Ratingen GmbH gültig ab 01.10.2011.

1. Stufe (0 - 3.449 kWh)

Netto

Brutto

Verbrauchspreis

ct/kWh

7,37

 8,77

Grundpreis

EUR/Jahr

17,98

21,40

2. Stufe (3.450 - 10.000 kWh)

 

 

Verbrauchspreis

ct/kWh

4,92

5,85

Grundpreis

EUR/Jahr

102,49

121,96

 

 

 

 

 

 

3. Stufe (10.001 - 115.761 kWh)

Netto

Brutto

Verbrauchspreis

ct/kWh

4,44

5,28

Grundpreis

EUR/Jahr

150,49

179,08

4. Stufe (ab 115.762 kWh)

 

 

Verbrauchspreis

ct/kWh

4,57

5,44


Die Nettopreise enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe (seit 01.01.2007 19 %) zusätzlich berechnet und ist in den Bruttopreisen enthalten.

Die Bruttopreise sind rechnerisch ermittelte und gerundete Werte und können daher von den rechnerisch ermittelbaren Brutto-kWh-Preisen der Jahresabrechnung abweichen.
In den Verbrauchspreisen sind die Konzessionsabgabe an die Stadt Ratingen und die Erdgas-Steuer in gesetzlich festgelegter Höhe enthalten.

Erläuterungen:
Zur Eintarifierung in die Sonderkunden-Preisregelung Haushalt bzw. Gewerbe ist der Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit den Stadtwerken Ratingen notwendig.

Einen Kombirabatt von 23,80 Euro brutto erhalten Sie bei Bezug von Erdgas und Strom von der Stadtwerke Ratingen GmbH auf Ihren Stromrechnungsbetrag für 2011, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Energielieferverträge bestehen ununterbrochen und ungekündigt mit der Stadtwerke Ratingen GmbH vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011.
  • Alle Energiearten und Wasser werden über eine Rechnung abgerechnet.
  • Es liegt eine Einzugsermächtigung vor.
  • Es bestehen keine Zahlungsrückstände.

Zusätzlich können Sie folgende Option wählen:
Vorkasserabatt: Sie erhalten einen Vorkasserabatt von 3% auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung nur, wenn die Zahlung aller Abschläge für ein Abrechnungsjahr sowie für alle unter einer Kundennummer bezogene Energiearten und Wasser im Voraus innerhalb des vertraglich vereinbarten Zahlungsziels nach Zahlungsaufforderung in einer Summe erfolgt. Auf die ggf. zu entrichtende Schmutzwassergebühr wird kein Vorkasserabatt gewährt.

Sondervertrag Haushalt (PDF)
Erdgas GVV
Ergänzende Bedingungen