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Verkaufspreise Strom „Sondervertrag-Gewerbe"1)
für die Lieferung aus dem Netz der Stadtwerke Ratingen GmbH gültig ab 01.01.2012.

Gewerbe Plus 2012

 

Netto

Brutto*

Arbeitspreis 2)

ct/kWh

17,69

21,05

Fester Leistungspreis

EUR/Jahr

85,00

101,15

Verrechnungspreis pro Abrechnung

EUR

30,00

35,70

Höchstpreis**

ct/kWh

24,77

29,48


Hier geht es zu den Sonderverträgen.

2 Der Arbeitspreis/Höchstpreis erhöht sich um eine vom Netzbetreiber erhobene und von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegte Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die für die Netznutzung zur Belieferung des Kunden anfällt, in der jeweils geltenden Höhe. Die Umlage beträgt ab dem 01.01.2012 0,151 ct/kWh netto bzw. 0,18 ct/kWh brutto.

  

Gewerbe Spar 2012
(Hierfür ist der Einbau eines Zweitarifzählers erforderlich)

 

Netto

Brutto*

Arbeitspreis HT 2)

ct/kWh

17,69

21,05

Arbeitspreis NT 2)

ct/kWh

15,81

18,81

Fester Leistunspreis

EUR/Jahr

85,00

101,15

Verrechnungspreis pro Abrechnung

EUR

40,00

47,60

Höchstpreis HT**

ct/kWh

24,77

29,48


HT
: 06:00 - 20:00 Uhr / NT: 20:00 - 06:00 Uhr (MEZ)

Hier geht es zu den Sonderverträgen

2 Der Arbeitspreis/Höchstpreis erhöht sich um eine vom Netzbetreiber erhobene und von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegte Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die für die Netznutzung zur Belieferung des Kunden anfällt, in der jeweils geltenden Höhe. Die Umlage beträgt ab dem 01.01.2012 0,151 ct/kWh netto bzw. 0,18 ct/kWh brutto.

1 Bei Abschluss eines Sondervertrages oder bei Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr bis mindestens zum 31.12.2012, je nach Datum des Beginns der Vertragslaufzeit, erhalten Sie eine Preisgarantie auf die Nettopreise vor Umsatzsteuer bis zum 31.12.2012.

Die verbrauchsabhängigen Nettopreise in Cent/kWh enthalten die Belastungen aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG), aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und die gesetzliche Stromsteuer. Für Kunden, die nach § 9 StromStG einen ermäßigten Steuersatz zu entrichten haben, wird dieser in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe, anstelle des vorstehenden Regelsatzes, frühestens ab dem im Erlaubnisschein angegebenen Datum berechnet.

Die Nettopreise enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird in der gesetzlichen vorgeschriebenen Höhe (seit 01.01.2007 19%) zusätzlich berechnet und ist in den Bruttopreisen enthalten.

Die Nettopreise erhöhen sich um eine vom Netzbetreiber erhobene und von den Übertragungs-betreibern festgelegte Umlage (Sonderkundenaufschlag) nach § 19 Abs. 2 Strom NEV (Stromnetz-entgeltordnung), die für die Netznutzung zur Belieferung des Kunden anfällt, in der jeweils geltenden Höhe. Die Umlage soll gemäß Hinweis der Bundesnetzagentur vom 11.10.2011 erstmals ab dem 01.01.2012 erhoben werden.

* Die Bruttopreise sind rechnerisch ermittelte und gerundete Werte und können daher von den rechnerisch ermittelbaren Brutto-kWh-Preisen der Jahresabrechnung abweichen.

** Höchstpreis (HT): Der Durchschnittspreis – ermittelt aus der Summe des für die jeweilige Bedarfsart geltenden Arbeits- (bei Gewerbe Spar nur HT) und festen Leistungspreises, geteilt durch die bezogene elektrische Arbeit (bei Gewerbe Spar nur HT) im Abrechnungsjahr – darf den Höchstpreis (HT) gemäß Preisblatt nicht überschreiten. Der Verrechnungspreis wird zusätzlich in Rechnung gestellt

Treuebonus: Wenn ein Vertragsverhältnis mit einem Sondervertrag Gewerbe Plus oder Gewerbe Spar mit einer jährlichen Preisgarantie, beginnend ab dem 01.01. eines Jahres für mindestens zwei Jahre ununterbrochen besteht, erhalten Sie einen Treuebonus. Dies bedeutet aktuell, dass für Sonderverträge, die bis zum 01.01.2012 abgeschlossen werden und deren Laufzeit bis zum 31.12.2013 ungekündigt bestehen, für das Abrechnungsjahr 2013 ein Treuebonus in Höhe von 11,90 Euro gewährt wird.

Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:  

  • Es liegt eine Einzugsermächtigung vor
  • Es bestehen keine Zahlungsrückstände
  • Stromverbrauch >500 kWh pro Jahr
  • Der Treuebonus wird je Lieferstelle nur einmal gewährt (bei mehreren Zählern)

Kombirabatt: Bei Bezug von Strom und Erdgas bzw. Fernwärme von der Stadtwerke Ratingen GmbH erhalten Sie einen Kombirabatt von 23,80 Euro, brutto auf Ihren Stromrechnungsbetrag für 2012, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Energielieferverträge bestehen ununterbrochen und ungekündigt mit der Stadtwerke Ratingen GmbH vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012.
  • Alle Energiearten und Wasser werden über eine Rechnung abgerechnet.
  • Es liegt eine Einzugsermächtigung vor.
  • Es bestehen keine Zahlungsrückstände.

Zusätzlich können Sie folgende Optionen wählen:

Ökostrom "Natur": Sie können Ihren Stromliefervertrag auch auf unser Ökostromangebot "Natur" umstellen. "Natur" kann in Ergänzung zu allen Sonderverträgen zusätzlich bestellt werden. Mit einem Aufpreis von lediglich 0,36 ct/kWh (incl. 19 % USt) für 2011 beziehen Sie emissionsfreien Strom aus regenerativen Energiequellen und helfen so, den Ausstoß von CO2 zu reduzieren. Der Strom für das Jahr 2012 stammt gänzlich aus deutscher Wasserkraft.


Vorkasserabatt: Sie erhalten einen Vorkasserabatt von 3 % auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung nur, wenn die Zahlung aller Abschläge für ein Abrechnungsjahr sowie für alle unter einer Kundennummer bezogene Energiearten und Wasser im Voraus innerhalb des vertraglich vereinbarten Zahlungsziels nach Zahlungsaufforderung in einer Summe erfolgt. Auf die ggf. zu entrichtende Schmutzwassergebühr wird kein Vorkasserabatt gewährt.

Allgemeine Vertragsbedingungen Sondervertrag-Gewerbe Strom
Strom GVV
Ergänzende Bestimmungen