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Verkaufspreise Strom gültig ab 01.01.2012 
Sonderpreisregelung elektrische Wärmepumpenanlage für die Lieferung aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Ratingen GmbH, gültig ab 01.01.2012.

 

Gewerbe- und sonstige Kunden

 

Netto

Brutto

Arbeitspreis 2) 

ct/kWh

14,67

17,46

Grundpreis:

Euro/Jahr

46,22

55,00


2 Der Arbeitspreis erhöht sich um eine vom Netzbetreiber erhobene und von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegte Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die für die Netznutzung zur Belieferung des Kunden anfällt, in der jeweils geltenden Höhe. Die Umlage beträgt ab dem 01.01.2012 0,151 ct/kWh netto bzw. 0,18 ct/kWh brutto.

 


Verkaufspreise Strom gültig bis 31.12.2011 
Sonderpreisregelung elektrische Wärmepumpenanlage für die Lieferung aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Ratingen GmbH, gültig bis 31.12.2011.

 

Gewerbe- und sonstige Kunden

 

Netto

Brutto

Arbeitspreis:

ct/kWh

14,19

16,89

Grundpreis:

Euro/Jahr

46,22

55,00


II. Elektro-Wärmepumpen, die ab dem 01.07.2008 in Betrieb gegangen sind:
Wird an einer Abnahmestelle ab dem 01.07.2008 erstmalig innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren eine Elektro-Wärmepumpe neu in Betrieb genommen, gewährt die Stadtwerke Ratingen GmbH einen Klimabonus für die Laufzeit der ersten 5 Betriebsjahre als Abschlag auf den jeweils aktuellen Arbeitspreis gemäß Ziffer I.
Dieser Klimabonus wird nur gewährt, wenn auch für den Haushaltsstrom ein gültiger Liefervertrag mit der Stadtwerke Ratingen GmbH besteht. Bei einem Wechsel des Vertragspartners ist der Klimabonus übertragbar.


Der Klimabonus beträgt dann für das

Abschlag/Netto

Abschlag/Brutto

1. Betriebsjahr:

ct/kWh

-3,30

-3,93

2. Betriebsjahr:

ct/kWh

-2,75

-3,27

3. Betriebsjahr:

ct/kWh

-2,20

-2,62

4. Betriebsjahr:

ct/kWh

-1,65

-1,96

5. Betriebsjahr:

ct/kWh

-1,10

-1,31


III. Elektro-Wärmepumpen, die vor dem 01.07.2008 in Betrieb gegangen sind
Wurde an einer Abnahmestelle vor dem 01.07.2008 erstmalig eine Elektro-Wärmepumpe neu in Betrieb genommen, gewährt die Stadtwerke Ratingen GmbH einen Klimabonus für die Laufzeit vom 01.01.2009 – 31.12.2011 auf den jeweils aktuellen Arbeitspreis gemäß Ziffer I. Dieser Klimabonus ist bei einem Wechsel des Vertragspartners nicht übertragbar.


Der Klimabonus beträgt dann für den Zeitraum

Abschlag/Netto

Abschlag/Brutto

01.01. – 31.12.2009

in ct/kWh

-0,91

-1,08

01.01. – 31.12.2010

in ct/kWh

-0,55

-0,65

01.01. – 31.12.2011

in ct/kWh

-0,37

-0,44


Im Arbeitspreis (netto) sind die Mehrbelastungen aus den Verpflichtungen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und die gesetzliche Stromsteuer (zzt. 2,05 Cent/kWh) enthalten. Für Kunden, die nach § 9 StromStG einen ermäßigten Steuersatz zu entrichten haben, wird dieser in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe, anstelle des vorstehenden Regelsatzes, ab den im Erlaubnisschein angegebenen Datum berechnet.

Die Nettopreise enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe (z.Zt. 19 %) zusätzlich berechnet und ist in den Bruttopreisen enthalten.

Die Nettopreise erhöhen sich um eine vom Netzbetreiber erhobene und von den Übertragungs-betreibern festgelegte Umlage (Sonderkundenaufschlag) nach § 19 Abs. 2 Strom NEV (Strom-netzentgeltordnung), die für die Netznutzung zur Belieferung des Kunden anfällt, in der jeweils geltenden Höhe. Die Umlage soll gemäß Hinweis der Bundesnetzagentur vom 11.10.2011 erstmals ab dem 01.01.2012 erhoben werden.

Die Bruttopreise sind rechnerisch ermittelte und gerundete Werte und können daher von den rechnerisch ermittelbaren Brutto-kWh-Preisen der Jahresabrechnung abweichen.

Zusätzlich können Sie folgende Optionen wählen:

Ökostrom "Natur": Sie können Ihren Stromliefervertrag auch auf unser Ökostromangebot "Natur" umstellen. "Natur" kann in Ergänzung zu allen Sonderverträgen zusätzlich bestellt werden. Mit einem Aufpreis von lediglich 0,36 ct/kWh (incl. 19 % USt) für 2011 beziehen Sie emissionsfreien Strom aus regenerativen Energiequellen und helfen so, den Ausstoß von CO2 zu reduzieren. Der Strom für das Jahr 2011 stammt gänzlich aus deutscher Wasserkraft entlang der Mosel.

Vorkasserabatt: Sie erhalten einen Vorkasserabatt von 3 % auf Ihre Jahresverbrauchsabrechnung nur, wenn die Zahlung aller Abschläge für ein Abrechnungsjahr sowie für alle unter einer Kundennummer bezogene Energiearten und Wasser im Voraus innerhalb des vertraglich vereinbarten Zahlungsziels nach Zahlungsaufforderung in einer Summe erfolgt. Auf die ggf. zu entrichtende Schmutzwassergebühr wird kein Vorkasserabatt gewährt.


Allgemeine Vertragsbedingungen für Elektrowärmepumpen
Bestimmungen zum Sondervertrag für Elektrowärmepumpen