
Energieausweis für Nichtwohngebäude
Energieausweise müssen ab dem 1. Juli 2009 bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing zugänglich gemacht werden und bei öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 1.000 m² ausgehängt werden. Für neu zu errichtende oder umfangreich modernisierte Gebäude ist nach der EnEV (Energieeinsparverordnung) 2007 ein bedarfsbasierter Energieausweis erforderlich. Für bereits errichtete Nichtwohngebäude besteht grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchsbasierten und dem bedarfsbasierten Energieausweis.
Bedarfsausweis - Verbrauchsausweis
Mit dem Bedarfsausweis erfolgt eine technische Analyse des Gebäudes und darauf basierend eine standardisierte Berechnung des Energiebedarfs. Im Energieausweis wird die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes durch den berechneten Primärenergiebedarf dargestellt. Diesem berechneten Primärenergiebedarf werden zum Vergleich die Anforderungswerte der EnEV für Neubauten und für modernisierte Altbauten gegenübergestellt. Einzuhaltende Grenzwerte bzw. Vergleichswerte werden beim Bedarfsausweis mit Hilfe des Referenzgebäudeverfahrens ermittelt. Das Referenzgebäude entspricht dabei dem tatsächlichen Gebäude in Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung, dessen technische Ausführung in der EnEV 2007 definiert ist. Als Nebenanforderungen werden in der EnEV 2007 die energetische Qualität der Gebäudehülle und die Begrenzung des Sonneneintragskennwertes vorgeschrieben.
Für den verbrauchsbasierten Energieausweis werden die Kennwerte für Heizenergie und Strom ermittelt und den jeweiligen Vergleichswerten der Gebäudekategorie gegenübergestellt. Voraussetzung für die Ermittlung der Kennwerte und damit für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises ist, dass die Daten von mindestens drei aufeinander folgenden Kalender- oder Abrechnungsperioden vollständig vorliegen.
Als Heizenergieverbrauchskennwert wird der witterungsbereinigte Energieverbrauchsanteil für Heizung - auch dann, wenn als Energieträger Strom eingesetzt wird - und ggf. zentrale Warmwasserbereitung bezeichnet. Der Stromverbrauchskennwert beinhaltet mindestens den Energieverbrauch für Kühlung, eingebaute Beleuchtung, elektrische Hilfsenergie für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung, ggf. für dezentrale Warmwasserbereitung und elektrische Ergänzungsheizungen (wie z. B. in raumlufttechnischen Anlagen).
Die Stadtwerke Ratingen GmbH wird Ihnen hierzu rechtzeitig eine Dienstleistung in Kooperation mit qualifizierten Partnern anbieten.
Weitere Infos zum Gebäudeenergieausweis erhalten Sie von den Energieberatern der Stadtwerke Ratingen oder unter der Energiewelt "menschjetzt.com".
Waltraud Rapp
Tel.: 02102 485-209
Fax: 02102 485-5209
E-Mail: energieberatung@stadtwerke-ratingen.de
oder
Martin Vogel
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Fax: 02102 485-5207
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